Energie für Privatkunden Wie hoch die Ersparnis bei den Stromkosten ausfällt
Stand: 14.11.2025 11:07 Uhr
Der Bundestag hat einen Milliardenzuschuss für Betreiber von Übertragungsnetzen beschlossen und will damit auch private Haushalte entlasten. In welcher Höhe die Subvention weitergegeben wird, bleibt aber abzuwarten.
Die Stromrechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte im kommenden Jahr sinken. Den Betreibern der Übertragungsnetze wird für 2026 ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro gewährt. Das hat der Bundestag beschlossen. In der Folge sollen die Netzentgelte für private Haushalte und Unternehmen sinken.
Stromkunden winkt laut Prognose der Bundesregierung im bundesweiten Durchschnitt eine 17-prozentige Entlastung. Allerdings rechnen Experten mit deutlichen regionalen Unterschieden – und einer geringeren Ersparnis als versprochen.
Netzentgelte machen fast 28 Prozent aus
Mit den Netzentgelten wird unter anderem der teure Ausbau der Stromnetze finanziert. Außerdem bezahlen die Energieversorger damit den Betrieb, die Instandhaltung und die Modernisierung. Je nach Region kann es andere Kostenstrukturen und einen unterschiedlichen Stand der Infrastruktur geben. Ältere Netzinfrastrukturen haben etwa höhere Wartungs- und Reparaturkosten, was sich auf die Netzentgelte auswirkt. Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat einen Einfluss.
Die Netzentgelte werden von den Energieversorgern auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgeschlagen und sind daher Teil des Strompreises. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) machten sie zuletzt einen Anteil von knapp 28 Prozent aus. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte beträgt im derzeitigen Mittel für 2025 39,6 Cent pro Kilowattstunde (kWh), die Netzentgelte liegen im Schnitt bei 10,9 Cent. Durch den Zuschuss sollen sie nun um etwa zwei Cent reduziert werden, errechnete die Bundesregierung.
Demnach hängt der konkrete Betrag, um den Haushalte entlastet würden, allerdings von vielen Faktoren ab: beispielsweise davon, in welchem Verteilernetz der Haushalt angeschlossen ist, wie und wann Strom verbraucht wird, wie groß die Wohnung und wie gut gedämmt das Wohngebäude ist. Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh im Jahr könne die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt etwa 100 Euro betragen, hieß es von der Koalition aus CDU und SPD Anfang September nach der Vorlage des Gesetzentwurfs.
Wie hoch ist die Entlastung wirklich?
„Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Entlastung jedes Kunden im Endergebnis sein wird“, schreibt der BDEW auf seiner Website und verweist auf regionale Unterschiede. Dabei gehe es um die Frage, wie viel Strom im jeweiligen Verteilnetz aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz entnommen werde und wie die Kundenstruktur aussehe. „Eine gleichmäßige Entlastung aller Stromkundinnen und Stromkunden kann der Zuschuss jedoch nicht gewährleisten“, so der Verband. Dies wäre nur über eine Senkung der Stromsteuer möglich gewesen.
„Je nach Region werden Stromkosten-Entlastungen bei einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern voraussichtlich kaum ankommen“, kritisierten die Verbraucherzentralen bereits im Sommer. Außerdem profitiere die Industrie mehr als die Haushalte. Das betont auch der BDEW: „Betriebe spüren den Zuschuss meist stärker, weil sie näher am Übertragungsnetz angeschlossen sind als Haushalte, die ihren Strom aus dem Niederspannungsnetz beziehen.“ Nach Angaben der Bundesregierung liegt die Ersparnis für Gewerbe- und Industriekunden im Schnitt bei über 20 Prozent.
Einer Berechnung des Vergleichsportals Verivox zufolge werden die Zuschüsse zu einer rechnerischen Senkung der Stromrechnungen der Haushalte um rund vier Prozent führen. Die durchschnittlichen Übertragungsnetzentgelte sinken demnach von aktuell 6,65 Cent pro kWh auf 2,86 Cent. Diese Senkung komme jedoch nicht direkt bei den Haushalten an, sondern führe lediglich zu niedrigeren Verteilnetzgebühren von rund 1,28 Cent pro kWh. Damit würde die Stromrechnung eines durchschnittlichen Haushaltskunden um rund 1,52 Cent (brutto) pro Kilowattstunde sinken.
Transparenzpflicht im Gesetz ergänzt
Laut den Verivox-Berechnungen wird dementsprechend weniger als ein Drittel der 6,5 Milliarden Euro an private Verbraucher weitergegeben. Denn die Energieversorger sind dazu nicht verpflichtet. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Branche zwar dazu aufgefordert, dass die Entlastungen bei den Kundinnen und Kunden ankommen. Ob das aber tatsächlich passiert, ist unklar.
Um immerhin eine transparente Wirkung der Subvention sicherzustellen, wurde im aktuellen Gesetz noch ein Aspekt ergänzt: So sollen die Netzbetreiber einmalig für das Kalenderjahr 2026 auf ihrer Internetseite das kalkulierte Übertragungsnetzentgelt veröffentlichen – einmal mit Berücksichtigung des Zuschusses und einmal ohne.










