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Das Rentenpaket ist beschlossen – das sind die Kernpunkte

Suedpole. by Suedpole.
16:35:22 5. Dezember 2025
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Das Rentenpaket ist beschlossen – das sind die Kernpunkte

Ein Rentner baut eine Gitarre in einer Werkstatt.

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Nach Beschluss im Bundestag Das sind die Kernpunkte des Rentenpakets

Stand: 05.12.2025 17:09 Uhr

Nach langem Hin und Her ist das Gesetzespaket nun verabschiedet worden – und regelt sehr unterschiedliche Aspekte des Rentensystems. Doch worum geht es dabei genau? Ein Überblick über Aktivrente, Mütterrente, Haltelinie & Co.

Der Bundestag hat ein umfassendes Gesetzespaket zur Rente beschlossen: Im Kern zielt es darauf ab, das Rentenniveau zu stabilisieren, die Erziehungsleistung von Müttern stärker anzuerkennen, Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit zu schaffen und die betriebliche Altersvorsorge zu stärken.

Die in der Koalition vereinbarte Frühstartrente für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge für Kinder kommt zu einem späteren Zeitpunkt.

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Die Haltelinie: Stabilisierung des Rentenniveaus

Die Regierung will das Rentenniveau bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2031 bei mindestens 48 Prozent eines Durchschnittslohns stabilisieren. Diese sogenannte Haltelinie verhindert, dass die Renten langsamer steigen als die Löhne. Rentner haben damit Anteil am Wohlstandsgewinn.

Auch danach sorgt die Regelung dafür, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausfällt als ohne die Haltelinie. Nach ihrem Auslaufen sinkt das Niveau laut Vorausberechnungen bis 2039 auf 46,3 Prozent. Ohne Haltelinie könnte es bis 2040 auf 45 Prozent absacken.

Das Rentenniveau ist eine reine Rechengröße. Sie beschreibt das Verhältnis der Rente eines idealtypischen Rentners, der 45 Jahre lang Beiträge auf Basis eines Durchschnittseinkommens gezahlt hat, zum aktuellen Durchschnittseinkommen aller Arbeitnehmer. Es ist somit ein Indikator dafür, wie sich die Renten im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung verhalten. Es sagt nichts über die konkrete Höhe der individuellen Rente aus, die sich auf der Grundlage der im Erwerbsleben eingezahlten Beiträge errechnet.

Die Stabilisierung des Rentenniveaus sorgt dem Rentenversicherungsbericht zufolge dafür, dass die Altersbezüge im Jahr 2031 um 1,92 Prozent höher ausfallen als ohne die Reform. Eine Rentnerin mit einer Monatsrente von 1.500 Euro hätte demnach rund 30 Euro im Monat mehr zur Verfügung. Diese Haltelinie könnte den Bundeshaushalt laut dem Rentenversicherungsbericht bis 2039 mit 122 Milliarden Euro belasten.

Die Mütterrente III

Das Gesetzespaket soll mit der Mütterrente III auch die vollständige rentenrechtliche Gleichstellung für Eltern von Kindern herstellen, die vor 1992 geboren wurden. Die Kindererziehungszeiten für diese Kinder werden um sechs weitere Monate auf drei Jahre angehoben. Das gilt seit Längerem schon für später Geborene. Von dieser Ausweitung sollen rund zehn Millionen Eltern profitieren, überwiegend Frauen.

Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2027 greifen, wird technisch von der Rentenversicherung aber erst zum Jahresanfang 2028 umgesetzt. Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits 2027 Anspruch darauf haben, wird die Erhöhung über einen Zuschlag rückwirkend gezahlt.

Durch die Ausweitung der Mütterrente steigt die derzeitige monatliche Rente für jedes vor 1992 geborene Kind um rund 20 Euro. Die Regierung rechnet dafür bis 2039 mit Kosten von 62,7 Milliarden Euro.

Die Aktivrente

Mit der sogenannten Aktivrente soll Weiterarbeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze attraktiver werden.

Arbeitnehmer, die weiter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können ihren Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Der jährliche Steuerfreibetrag liegt bei 24.000 Euro. Ausgenommen davon sind Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Selbstständige in der Land- und Forstwirtschaft.

Wichtig ist zudem, dass das steuerfreie Einkommen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also den Steuersatz für das restliche Einkommen nicht erhöht. Die Aktivrente soll ab 2026 gelten.

Für weiterarbeitende Rentner führt die Aktivrente zu einem sofort spürbar höheren Nettogehalt. Laut Schätzungen führt sie auch zu Steuerausfällen von rund 890 Millionen Euro pro Jahr.

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll gestärkt werden. Kern ist die Weiterentwicklung der sogenannten Sozialpartnermodelle, die auf Tarifverträgen beruhen. Diese sollen künftig auch für Unternehmen geöffnet werden, die nicht tarifgebunden sind. Das Sozialpartnermodell macht es möglich, dass in einer Branche Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass Unternehmen nur für die monatlichen Einzahlungen in eine Rente garantieren müssen und nicht für die Höhe der späteren Rente.

Zudem soll die automatische Entgeltumwandlung (Opting-out) auf Betriebsebene erleichtert werden. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen werden die Förderbeträge erhöht. Die betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung wurde 2001 über das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) eingeführt. Seitdem besteht ein Rechtsanspruch auf eine Vorsorge, an der sich das Unternehmen beteiligen muss.

Kosten des Rentenpakets insgesamt

Die durch das Rentenpaket entstehenden Kosten werden vollständig aus dem Bundeshaushalt und damit von den Steuerzahlern getragen. Laut Berechnungen der Bundesregierung belaufen sich die zusätzlichen Ausgaben für den Bund ab dem Jahr 2028 auf zunächst zehn Milliarden Euro.

Bis zum Jahr 2030 steigen sie auf 12,6 Milliarden Euro jährlich. Bis 2039 steigt der Betrag auf rund 18,4 Milliarden Euro an. Der größte Teil davon entfällt auf die Sicherung des Rentenniveaus, die sogenannte Haltelinie.

Die Finanzierung aus Steuermitteln soll eine zusätzliche Belastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhindern, das Rentenpaket soll also nicht dazu führen, dass der derzeitige Beitragssatz in Höhe von 18,6 Prozent steigt. Bis einschließlich 2027 soll er laut den Regierungsplänen stabil bleiben.

Ab 2028 ist ein kräftiger Anstieg vorgesehen. Den Berechnungen zufolge steigt der Satz dann auf 19,8 Prozent. Bis zum Jahr 2030 geht es dann weiter auf 20,1 Prozent und bis 2039 auf 21,2 Prozent.

Erst Streit, dann Kanzlermehrheit

Seit Wochen war in der Unionsfraktion um eine eigene Mehrheit des Regierungsbündnisses gerungen worden. Vor allem junge Abgeordnete hatten wegen der Milliardenaufwendungen zur Sicherung des Rentenniveaus in den Jahren nach 2031 mit einem Nein bei der Abstimmung im Bundestag gedroht.

Am Ende fiel die Mehrheit sogar größer aus als erforderlich: Mit 319 Ja-Stimmen wurde die rechnerische Kanzlermehrheit von 316 Stimmen übertroffen. Erforderlich gewesen wäre für den Gesetzesbeschluss nur eine einfache Mehrheit.

Den Bundesrat soll das Paket am 19. Dezember passieren. Dessen Zustimmung ist aber nicht erforderlich.

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