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Stand: 05.12.2025 11:31 Uhr
Verpflichtende Musterung, Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte für die Vergrößerung der Truppe: Nach jahrelanger Debatte über einen neuen Wehrdienst hat der Bundestag die neuen Regeln nun beschlossen. Ein Überblick.
Wann soll der neue Wehrdienst starten?
Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt, die etwa von Mitte Januar an – dann sind die ersten Kandidaten erst einige Tage lang volljährig – verschickt werden.
Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst.
Wann beginnt die Musterung?
Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen Kapazitäten, die erst im Aufbau sind.
Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte dafür schon feststehen. Vom 1. Juli 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
Was bedeutet Musterung?
Mit der Musterungs-Untersuchung soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst möglich sind. Geprüft wird auch die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit. An dem grundsätzlichen Prozedere, das aktuell vor der Einstellung Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts.
Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte, wie bei einem regulären Arzttermin. Berücksichtigt werden dann insbesondere ein Sehtest, Urintest, Körpergewicht und Körpergröße, die Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter. Die Befunde führen zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklärt.
Die sich aus der Musterung ergebenen Tauglichkeitsgrade sind im Wehrpflichtgesetz geregelt und umfassen die grundsätzlichen Stufen: „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“. Die Musterung dient lediglich der Erfassung der Wehrdiensttauglichkeit, sie ist noch keine Verpflichtung.
Prinzip Freiwilligkeit
Ziel der Bundesregierung ist es, die Bundeswehr durch Freiwillige aufzustocken. Die Zielmarke sind mindestens 260.000 Männer und Frauen in der Truppe – ein Plus um etwa 80.000 Kräfte. Zudem soll es 200.000 Reservisten geben.
Die Koalition hofft, dass sich genügend Freiwillige für den Wehrdienst melden, um dieses Ziel zu erfüllen. So heißt es im gemeinsamen Beschlusspapier von CDU, CSU und SPD auch explizit: „Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement bleibt erhalten.“
Das Verteidigungsministerium behält sich nach eigenen Angaben die Einführung einer Bedarfswehrpflicht vor – wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte erforderlich mache. Dann entscheide der Bundestag per Gesetz über ihre Einsetzung, um die Lücken zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl der zur Verfügung stehenden Frauen und Männer zu schließen.
Wie ist der Wehrdienst bezahlt?
Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt zusätzliche Anreize.
So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für den Autoführerschein einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten.
Warum die Jahrgänge ab Geburtsjahr 2008?
Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: „Eine Anwendung der Neuregelungen auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden, erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht.“ Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
Wie geht es weiter?
In namentlicher Abstimmung haben die Abgeordneten des Bundestages heute für das Wehrdienstgesetz gestimmt. Nun muss sich noch der Bundesrat damit befassen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.










