eilmeldung
BSW scheitert mit Forderung Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden
Stand: 04.12.2025 18:13 Uhr
Der Wahlsprüfungsausschuss des Bundestags hat die Forderung des Bündnisses Sahra Wagenknecht abgelehnt, die Bundestagswahl wegen angeblicher Fehler neu auszählen zu lassen. Der Einspruch des BSW sei unbegründet.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu. Der Sachvortrag des BSW habe sich in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt.
Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Parlament sitzen müsste. Nach dem Ausschuss muss sich nun zunächst noch das Plenum des Bundestags mit der Sache befassen. Folgt die Mehrheit dem Votum des Ausschusses, will das BSW klagen. Das letzte Wort dürfte das Bundesverfassungsgericht haben.
Weitere Informationen in Kürze.
eilmeldung
BSW scheitert mit Forderung Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden
Stand: 04.12.2025 18:13 Uhr
Der Wahlsprüfungsausschuss des Bundestags hat die Forderung des Bündnisses Sahra Wagenknecht abgelehnt, die Bundestagswahl wegen angeblicher Fehler neu auszählen zu lassen. Der Einspruch des BSW sei unbegründet.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu. Der Sachvortrag des BSW habe sich in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt.
Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Parlament sitzen müsste. Nach dem Ausschuss muss sich nun zunächst noch das Plenum des Bundestags mit der Sache befassen. Folgt die Mehrheit dem Votum des Ausschusses, will das BSW klagen. Das letzte Wort dürfte das Bundesverfassungsgericht haben.
Weitere Informationen in Kürze.








