Pendler, Gastronomen, Ehrenamtliche Bundestag beschließt Steuererleichterungen
Stand: 04.12.2025 11:11 Uhr
Der Bundestag hat mehrere steuerliche Erleichterungen beschlossen. Sie bringen Verbesserungen für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtliche. Doch das letzte Wort hat der Bundesrat. Und bisher stellt sich die Länderkammer quer.
Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler können mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Das Paket wurde im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD angenommen. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linke enthielt sich. Es soll Entlastungen von knapp fünf Milliarden Euro jährlich bringen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Allerdings muss der Bundesrat am 19. Dezember noch zustimmen. Die Länder fordern einen Ausgleich für die erwarteten Steuermindereinnahmen, den der Bund jedoch ablehnt. Bis zur Sitzung der Länderkammer soll eine Einigung gefunden werden. Der Bundesrat hatte die Ausfälle für Länder und Kommunen für den Zeitraum bis 2030 auf insgesamt mehr als zwölf Milliarden Euro beziffert.
Was sich konkret ändern soll
Künftig soll durch die Neuregelung die Mehrwertsteuer auf Speisen – aber nicht für Getränke – in der Gastronomie von derzeit 19 auf 7 Prozent sinken. Mit der Maßnahme, die auf Betreiben der CSU im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Gastronomiebranche stabilisieren. Die Restaurantbetriebe sind aber nicht verpflichtet, die Steuersenkung an die Gäste weiterzugeben.
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, wird künftig von der höheren Pendlerpauschale für kurze Strecken profitieren. Denn die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer soll künftig bereits ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer gelten.
Das Gesetz sieht auch vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro pro Jahr steigen. Die Vereine können also höhere Entschädigungen leisten, ohne dass die Empfänger deshalb Steuern zahlen müssen.
Weitere Änderungen sehen höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden vor. Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen künftig steuerfrei gestellt werden.








