Geplante Auflagen für Konzerne EU will jetzt abgeschwächtes Lieferkettengesetz
Stand: 09.12.2025 07:17 Uhr
Trotz massiver Kritik schwächt die EU ihr geplantes Lieferkettengesetz ab. Die Vorgaben zum Menschenrechtsschutz sollen für viel weniger Unternehmen gelten. Kanzler Merz hatte sogar ein Aus des Gesetzes gefordert.
Im Ringen um das geplante Lieferkettengesetz der EU haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und des Rats der 27 EU-Mitglieder auf eine gelockerte Version der Auflagen geeinigt. Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen sollen damit für deutlich weniger Unternehmen gelten und zudem abgeschwächt werden.
Das Gesetz soll Konzerne verpflichten, gegen Verstöße bei Menschenrechten und Umweltauflagen in ihren Lieferketten vorzugehen. Das gilt mit dem abgeschwächten Entwurf aber nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten die Auflagen bei Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einer Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro greifen.
Zudem wird im gelockerten Gesetzentwurf die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen gestrichen, die gegen die Regelungen verstoßen. Damit entfällt für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit. Als Strafe droht Konzernen eine Geldbuße von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes. Zudem soll es künftig keine Pflicht für Betriebe mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
Breite Kritik gegen ursprünglich geplante Auflagen
Dass das Lieferkettengesetz abgeschwächt werden soll, hatte Mitte November eine Mehrheit im EU-Parlament beschlossen. Das Votum wurde scharf kritisiert, da die erforderliche Mehrheit durch die Stimmen der konservativen Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien zustande gekommen war.
Der Streit um die geplanten Auflagen zieht sich aber schon viel länger hin. Eigentlich hatte das EU-Parlament das Lieferkettengesetz schon im April 2024 beschlossen. Doch es folgte heftiger Widerstand aus mehreren EU-Staaten und aus der Wirtschaft. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel im Mai sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert.
Dem Kompromiss der Unterhändler müssen nun erneut das EU-Parlament sowie die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.
Geplante Auflagen für Konzerne EU will jetzt abgeschwächtes Lieferkettengesetz
Stand: 09.12.2025 07:17 Uhr
Trotz massiver Kritik schwächt die EU ihr geplantes Lieferkettengesetz ab. Die Vorgaben zum Menschenrechtsschutz sollen für viel weniger Unternehmen gelten. Kanzler Merz hatte sogar ein Aus des Gesetzes gefordert.
Im Ringen um das geplante Lieferkettengesetz der EU haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und des Rats der 27 EU-Mitglieder auf eine gelockerte Version der Auflagen geeinigt. Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen sollen damit für deutlich weniger Unternehmen gelten und zudem abgeschwächt werden.
Das Gesetz soll Konzerne verpflichten, gegen Verstöße bei Menschenrechten und Umweltauflagen in ihren Lieferketten vorzugehen. Das gilt mit dem abgeschwächten Entwurf aber nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten die Auflagen bei Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einer Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro greifen.
Zudem wird im gelockerten Gesetzentwurf die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen gestrichen, die gegen die Regelungen verstoßen. Damit entfällt für Opfer von Menschenrechtsverstößen eine Klagemöglichkeit. Als Strafe droht Konzernen eine Geldbuße von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes. Zudem soll es künftig keine Pflicht für Betriebe mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
Breite Kritik gegen ursprünglich geplante Auflagen
Dass das Lieferkettengesetz abgeschwächt werden soll, hatte Mitte November eine Mehrheit im EU-Parlament beschlossen. Das Votum wurde scharf kritisiert, da die erforderliche Mehrheit durch die Stimmen der konservativen Europaparlamentsfraktion um CDU und CSU mit der Unterstützung rechter und rechtsextremer Parteien zustande gekommen war.
Der Streit um die geplanten Auflagen zieht sich aber schon viel länger hin. Eigentlich hatte das EU-Parlament das Lieferkettengesetz schon im April 2024 beschlossen. Doch es folgte heftiger Widerstand aus mehreren EU-Staaten und aus der Wirtschaft. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel im Mai sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert.
Dem Kompromiss der Unterhändler müssen nun erneut das EU-Parlament sowie die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.








