Einigung von EU-Unterhändlern Lockerungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel
Stand: 04.12.2025 05:09 Uhr
Für viele gentechnisch veränderte Lebensmittel soll es künftig keine Hinweispflicht mehr in Supermärkten geben. Darauf einigten sich Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der EU-Länder.
Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Entsprechende Pflanzenzüchtungen sollen in vielen Fällen von bislang strengen Gentechnikregeln ausgenommen werden, wie Unterhändler der Mitgliedsstaaten und des Parlaments mitteilten.
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache.
Zwei Kategorien für Pflanzen
Künftig sollen zwei Kategorien eingeführt werden. In der ersten Kategorie sollen Pflanzen mit begrenzten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Diese Lebensmittel sollen nun keinen Hinweis in Supermärkten mehr erhalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.
Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiter strengere Vorschriften gelten.
Befürworter argumentieren mit Wettbewerbsfähigkeit
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik nun deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Sie argumentieren, dass die Eingriffe eine herkömmliche Züchtung lediglich beschleunigen.
Einigung von EU-Unterhändlern Lockerungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel
Stand: 04.12.2025 05:09 Uhr
Für viele gentechnisch veränderte Lebensmittel soll es künftig keine Hinweispflicht mehr in Supermärkten geben. Darauf einigten sich Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der EU-Länder.
Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Entsprechende Pflanzenzüchtungen sollen in vielen Fällen von bislang strengen Gentechnikregeln ausgenommen werden, wie Unterhändler der Mitgliedsstaaten und des Parlaments mitteilten.
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache.
Zwei Kategorien für Pflanzen
Künftig sollen zwei Kategorien eingeführt werden. In der ersten Kategorie sollen Pflanzen mit begrenzten genetischen Eingriffen fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Diese Lebensmittel sollen nun keinen Hinweis in Supermärkten mehr erhalten. Nur noch das Saatgut soll gekennzeichnet werden.
Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiter strengere Vorschriften gelten.
Befürworter argumentieren mit Wettbewerbsfähigkeit
Bei der Entwicklung neuer Sorten könnte Gentechnik nun deutlich häufiger zum Einsatz kommen. Befürworter erhoffen sich neue Pflanzen, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Sie argumentieren, dass die Eingriffe eine herkömmliche Züchtung lediglich beschleunigen.








