Nord-Stream-Anschlag Mutmaßlicher Kommandeur kommt nach Deutschland
Stand: 27.11.2025 11:07 Uhr
Der mutmaßliche Anführer des Nord-Stream-Sprengkommandos wird heute nach Deutschland überstellt. Seine Verteidigerin will offenbar mit einem Verfahrenshindernis argumentieren. Dann könnte er straffrei davonkommen.
Gasblasen und Schaum auf der Ostsee. Als einige Stunden nach der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines am 26. September 2022 die ersten Bilder von den betroffenen Meeresregionen auftauchten, war die Ursache noch unklar. War es ein Defekt oder ein Anschlag?
Stück für Stück ergaben Ermittlungen von deutschen und skandinavischen Sicherheitsbehörden ein Bild von dem, was am Meeresboden geschehen war: Drei der insgesamt vier Stränge der Pipeline waren gesprengt worden.
Deutsche Ermittler sind überzeugt: Der unmittelbar verantwortliche Kommandeur des Sabotageteams war Serhii K., ein Ukrainer, der zur fraglichen Zeit wahrscheinlich Soldat in der ukrainischen Armee war. Nach seiner Festnahme in Italien Ende August und einigem juristischen Diskussionen wird er nun nach Deutschland ausgeliefert.
Die Jacht Andromeda
Schon kurz nach den Explosionen hatte die Bundesanwaltschaft das Verfahren an sich gezogen und eine gemeinsame Ermittlungsgruppe aus Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) einberufen. Auf der Suche nach einem Schiff, das für die Tat genutzt worden sein könnte, stießen die Ermittler Anfang 2023 auf die Segeljacht „Andromeda“, ein 15 Meter langes Schiff vom Typ „Bavaria Cruiser“ 50, das von den Tätern bei einer Firma auf Rügen gechartert worden sein soll.
An Bord fanden Kriminaltechniker zahlreiche Spuren, darunter DNA-Fragmente und Fingerspuren, aber auch mikroskopische Reste des verwendeten Sprengstoffs.
Haftbefehle gegen die Crew
Stück für Stück gelang es außerdem, die Besatzungsmitglieder zu identifizieren. Demnach soll das Kommando aus zunächst sechs, im Verlauf der Operation schließlich sieben Personen bestanden haben, darunter eine Frau, allesamt ukrainische Staatsangehörige.
Generalbundesanwalt Jens Rommel beantragte mehrere Haftbefehle. Doch als ein Mann, mutmaßlich einer der Taucher, im vergangenen Jahr in Polen gefunden wurde, konnte er sich durch Flucht in die Ukraine der Auslieferung nach Deutschland entziehen. Als er zuletzt erneut in Polen verhaftet wurde, verweigerte ein polnisches Gericht entgegen den üblichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen die Auslieferung.
Auch Serhii K. versuchte lange, sich juristisch gegen die Überstellung nach Deutschland zu wehren. Doch durch alle italienischen Instanzen wurde der Europäische Haftbefehl gegen ihn als ordnungsgemäß bezeichnet. Der Rechtsauffassung seines italienischen Anwalts, die deutsche Justiz sei gar nicht zuständig, folgte das Gericht in Italien nicht. Mit einem Hubschrauber wird er im Laufe des heutigen Tages nach Karlsruhe gebracht und am Freitagvormittag dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt.
Anwältin bestreitet Täterschaft
Dort wartet eine Anwältin einer Berliner Kanzlei auf ihn, die auf Strafrecht spezialisiert ist und auch ukrainische Wurzeln hat. „Unser Mandant bestreitet die ihm vorgeworfenen Taten und wir weisen sämtliche Vorwürfe gegen ihn zurück“, heißt es von Ilona Menaker gegenüber der ARD.
Außerdem weist die Anwältin auf einen Punkt hin, der auch noch der Bundesanwaltschaft Kopfschmerzen bereiten könnte: ein mögliches völkerrechtliches Verfahrenshindernis, die sogenannte funktionelle Immunität. Hätte Serhii K. die Tat als ukrainischer Soldat außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets begangen, könnte er möglicherweise nicht belangt werden.
„Beim Vorliegen der funktionellen Immunität ist die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben und Privatpersonen können strafrechtlich nicht belangt werden“, argumentiert seine Verteidigerin gegenüber der ARD. Am Freitag wird es allerdings zunächst vor allem um die weitere Untersuchungshaft und die mögliche Fluchtgefahr gehen.








