Als Terrorgruppe eingestuft Berlin überrascht von US-Entscheidung zu „Antifa Ost“
Stand: 14.11.2025 19:00 Uhr
Die US-Regierung hat die deutsche „Antifa Ost“ als Terrorgruppe eingestuft – für die deutschen Behörden kam das offenbar unerwartet. Worum handelt es sich? Und wie hoch wird die Gefahr eingeschätzt, die von dem Netzwerk ausgeht?
Die US-Einstufung der deutschen Gruppierung „Antifa Ost“ als Terrororganisation hat deutsche Behörden offensichtlich überrascht. „Das von der Gruppierung ausgehende Gefährdungspotenzial hat sich zuletzt erheblich verringert“, teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit. Die Rädelsführer und besonders gewaltbereiten Teile der Gruppierung seien entweder bereits rechtskräftig verurteilt und in Haft oder sie befänden sich in Polizeigewahrsam.
Bei der „Antifa Ost“ handele es sich um ein linksextremistisches Netzwerk, dem Gewalttaten zugeschrieben werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die Vereinigung nicht als Organisation mit fester Hierarchie, sondern als „gewalttätiges Netzwerk“ von Einzelpersonen. Die Behörde stuft das Netzwerk durch Urteile, Verfahren und Verhaftungen als „deutlich geschwächt“ ein.
„USA haben eigenständig entschieden“
Offenbar war Berlin nicht vorab von der US-Regierung über die Einstufung informiert worden. „Die USA haben dazu eigenständig entschieden“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts.
Insgesamt hat die Regierung von Donald Trump vier linke europäische Gruppierungen als terroristische Organisationen eingestuft. Der „Antifa Ost“ wirft sie unter anderem zwischen 2018 und 2023 „zahlreiche Angriffe gegen Personen vor, die sie als ‚Faschisten“ oder Teil der „rechten Szene‘ in Deutschland ansieht“. Verwiesen wurde auch auf Angriffe in der ungarischen Hauptstadt Budapest im Februar 2023.
Mutmaßliche Mitglieder vor Gericht
Die Bundesanwaltschaft hatte im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Gruppe erhoben. Die Behörde wirft ihnen vor, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein. Den Beschuldigten werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord zur Last gelegt. Sieben weitere Personen sind vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes.
Bereits von September 2021 bis Mai 2023 gab es in Dresden ein Verfahren gegen vier Personen, die aus dem „Antifa Ost“-Umfeld stammen sollten. Für Angriffe auf Rechtsradikale erhielten die Angeklagten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie fünf Jahren und drei Monaten.
Mit Maja T. steht in Budapest derzeit ein weiteres mögliches Mitglied der Gruppe wegen mutmaßlicher Körperverletzungen vor Gericht, die ebenfalls im Februar 2023 geschahen. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft, der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und war deshalb im Juni in einem rund 40-tägigen Hungerstreik.









