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Kommentar zum Schulanfang – Lernmittelfreiheit für alle!

Suedpole. by Suedpole.
28. August 2025
in Politik
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Kommentar zum Schulanfang – Lernmittelfreiheit für alle!

Kommentar zum Schulanfang
Lernmittelfreiheit für alle!

In diesen Wochen beginnt das neue Schuljahr. Eltern müssen häufig einen dreistelligen Betrag pro Kind für Bücher, Hefte und andere Lehrmaterialien bezahlen. Vor allem für einkommensschwache Familien ist das eine hohe Belastung. Das sollte sich ändern.

von Stephanie Gebert | 27.08.2025

Ein Schulkind steht vor einem Regal und hält ein Arbeitsheft

Hefte, Bücher, Stifte: zusätzliche Kosten für Schukinder und ihre Eltern (picture alliance / Helmut Fohringer)

Wie weit kommen Eltern mit 130 Euro, wenn sie ihr Kind für den ersten Schultag ausstatten? Eine berechtigte Frage, denn die 130 Euro sind aktuell im Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen, um hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Also Kinder aus Familien, die zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Das heißt, der Staat geht davon aus, dass zum Schulstart Material für 130 Euro angeschafft werden muss. Also: Schulranzen, Sportzeug, Lernmaterialien wie Stifte und Hefte, Tuschkasten, Pinsel, Mäppchen und Geodreieck. Da ist die Schultüte, die bestenfalls am ersten Schultag dazu und prall gefüllt gehört, gar nicht eingerechnet.

Bildungsgerechtigkeit – nur eine Floskel?

Wie weit also kommt man mit dieser Summe – auch, angesichts der Inflationsentwicklung? Eine rhetorische Frage: Allein der Schulranzen kostet mindestens 130 Euro. Auch die zusätzlichen 65 Euro, die es zum zweiten Halbjahr gibt, machen den Kohl nicht fett. Besonders dann, wenn Kinder in einem der vier Bundesländer (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt) leben, wo es keine Lernmittelfreiheit mehr gibt. Denn das bedeutet, auch Bücher und Übungshefte müssen, wenn sie nicht von der Schule zum Ausleihen gestellt werden, vom Elternhaus angeschafft werden.

Jetzt könnte man zynisch sagen: Wo Deutschland sich als reiche Industrienation sowieso Studie um Studie immer wieder bescheinigen lässt, wie sehr der Bildungserfolg eines Kindes vom gefüllten Girokonto des Elternhauses abhängig ist, da ist ein Schulterzucken bei fehlender Chancengleichheit zur Einschulung nur konsequent. Aber die Versprechungen der Politik lauten ja anders. Jedes Kind sei wichtig, heißt es da. Und Bildungsgerechtigkeit ein hohes Gut.

Weniger bürokratische Hürden

Wenn dem so ist, braucht es flächendeckend echte Lernmittelfreiheit – also ohne, dass Eltern noch einen oft ziemlich hohen Eigenanteil leisten müssen. Zweitens braucht es unbedingt bessere Aufklärung und Unterstützung der betroffenen Eltern über Hilfen des Staates. Denn auch das sagen Fachleute unisono: Es ist zu selten bekannt, welche staatliche Unterstützung es konkret gibt, und die bürokratischen Hürden sind hoch. Das lässt sich daran ablesen, dass nicht mal die Hälfte aller Familien, denen die Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zustehen, diese auch beantragen.

Und drittens sollte Schluss sein mit der zynischen Debatte über zu hohe Bürgergeld-Sätze. Stattdessen muss das Teilhabe-Paket angepasst werden – mit realistischen Sätzen für die Bedürfnisse der Kinder. 130 Euro reichen bei Weitem nicht aus.

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Hefte, Bücher, Stifte: zusätzliche Kosten für Schukinder und ihre Eltern (picture alliance / Helmut Fohringer)

Wie weit kommen Eltern mit 130 Euro, wenn sie ihr Kind für den ersten Schultag ausstatten? Eine berechtigte Frage, denn die 130 Euro sind aktuell im Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen, um hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Also Kinder aus Familien, die zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Das heißt, der Staat geht davon aus, dass zum Schulstart Material für 130 Euro angeschafft werden muss. Also: Schulranzen, Sportzeug, Lernmaterialien wie Stifte und Hefte, Tuschkasten, Pinsel, Mäppchen und Geodreieck. Da ist die Schultüte, die bestenfalls am ersten Schultag dazu und prall gefüllt gehört, gar nicht eingerechnet.

Bildungsgerechtigkeit – nur eine Floskel?

Wie weit also kommt man mit dieser Summe – auch, angesichts der Inflationsentwicklung? Eine rhetorische Frage: Allein der Schulranzen kostet mindestens 130 Euro. Auch die zusätzlichen 65 Euro, die es zum zweiten Halbjahr gibt, machen den Kohl nicht fett. Besonders dann, wenn Kinder in einem der vier Bundesländer (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt) leben, wo es keine Lernmittelfreiheit mehr gibt. Denn das bedeutet, auch Bücher und Übungshefte müssen, wenn sie nicht von der Schule zum Ausleihen gestellt werden, vom Elternhaus angeschafft werden.

Jetzt könnte man zynisch sagen: Wo Deutschland sich als reiche Industrienation sowieso Studie um Studie immer wieder bescheinigen lässt, wie sehr der Bildungserfolg eines Kindes vom gefüllten Girokonto des Elternhauses abhängig ist, da ist ein Schulterzucken bei fehlender Chancengleichheit zur Einschulung nur konsequent. Aber die Versprechungen der Politik lauten ja anders. Jedes Kind sei wichtig, heißt es da. Und Bildungsgerechtigkeit ein hohes Gut.

Weniger bürokratische Hürden

Wenn dem so ist, braucht es flächendeckend echte Lernmittelfreiheit – also ohne, dass Eltern noch einen oft ziemlich hohen Eigenanteil leisten müssen. Zweitens braucht es unbedingt bessere Aufklärung und Unterstützung der betroffenen Eltern über Hilfen des Staates. Denn auch das sagen Fachleute unisono: Es ist zu selten bekannt, welche staatliche Unterstützung es konkret gibt, und die bürokratischen Hürden sind hoch. Das lässt sich daran ablesen, dass nicht mal die Hälfte aller Familien, denen die Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zustehen, diese auch beantragen.

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