
Debatte um Attestpflichten Warken hält an Krankschreibungsregeln fest – vorerst
Stand: 15.10.2025 12:42 Uhr
Ärztevertreter befürworten eine Lockerung der Regeln zur Krankschreibung. Gesundheitsministerin Warken will darüber noch nicht sprechen. Die Regierung setzt nun auf ein Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich gesprächsbereit für eine Lockerung der Regeln zu Krankschreibungen von Arbeitnehmern gezeigt.
„Ich bin grundsätzlich offen dafür, Dinge zu optimieren, wenn es im System Möglichkeiten der Verbesserung auch gibt, wenn es Möglichkeiten gibt, da auch effizienter zu werden“, sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk angesprochen auf einen entsprechenden Vorstoß vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Dies würde Kosten im Gesundheitssystem senken.
Der Vorstandsvorsitzende der KBV regte an, die entsprechende Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. Er stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf vier oder fünf Tage anzuheben.
Warken: Beide Interessen im Blick behalten
Warken pocht auf eine „austarierte Lösung“ für beide Seiten: Arztpraxen sollten demnach nicht über Gebühr belastet werden, auch Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse an Belegen für krankgemeldete Mitarbeiter.
Wir sollten beide Interessen im Blick behalten und darüber noch mal ins Gespräch gehen, wenn die Infektionszeit vorbei ist.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Die CDU-Politikerin Warken betonte: „An der jetzigen Stelle würde ich keine Veränderungen vornehmen wollen.“
Sparpaket gegen steigende Kassenbeiträge
Die Bundesregierung will verhindern, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr weiter steigen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Maßnahmen, durch die Ausgaben von etwa zwei Milliarden Euro eingespart werden sollen.
Den größten Beitrag soll eine Begrenzung der Vergütungsanstiege im Krankenhausbereich leisten. Warken sagte nach der Kabinettssitzung, damit könne der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf dem heutigen Niveau gehalten werden. Der Schätzerkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet am Nachmittag auf dieser Grundlage, ob der Zusatzbeitrag stabil bleiben kann.
Kürzungen beim Innovationsfonds
Konkret wird eine Regelung ausgesetzt, die den Kliniken teils höhere Zuwächse als die tatsächliche Kostenentwicklung garantiert hätte. Dadurch sollen Mehrausgaben von bis zu 1,8 Milliarden Euro vermieden werden.
Zudem werden die Verwaltungskosten der Krankenkassen gedeckelt, was rund 100 Millionen Euro einsparen soll.
Die gleiche Summe soll beim sogenannten Innovationsfonds gekürzt werden: In diesen Topf fließen pro Jahr normalerweise rund 200 Millionen Euro aus dem Budget der Krankenkassen. Im kommenden Jahr soll es einmalig nur die Hälfte sein. Der Fond fördert vor allem Pilotprojekte für Innovationen in der Patientenversorgung sowie Forschungsprojekte in diesem Bereich.