Bundesumweltminister Schneider Heizungstausch soll weiterhin gefördert werden
Stand: 09.11.2025 19:44 Uhr
Klimafreundliche Heizungen sollen laut Umweltminister Schneider weiterhin gefördert werden. Das Gebäudeenergiegesetz werde „im Grundsatz“ so bleiben, sagte der SPD-Politiker im Bericht aus Berlin. Im Koalitionsvertrag klang das anders.
Die staatliche finanzielle Förderung für den klimafreundlichen Heizungstausch soll nach Worten von Bundesumweltminister Carsten Schneider weitergehen. Die Bundesregierung fördere das mit zwölf Milliarden Euro sozial gestaffelt: „Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten“, versprach der SPD-Politiker im Bericht aus Berlin der ARD.
„Man sieht an der Wärmepumpe, dass eine Entpolitisierung gut tut“, sagte Schneider. „Im Stillen funktioniert der Anreiz, in nachhaltige Technologien zu investieren.“ Der Umweltminister verwies auf steigende Einbauzahlen von Wärmepumpen, es seien zuletzt mehr eingebaut worden als Gasheizungen.
Im Grundsatz wird es so bleiben
Beim umstrittenen Heizungsgesetz hatte sich die schwarz-rote Koalition eigentlich einen Neustart vorgenommen, im Koalitionsvertrag ist sogar von „abschaffen“ die Rede. CDU und CSU hatten darauf gedrängt.
„Es wird eine Novelle geben, aber im Grundsatz wird es so bleiben“, sagte Schneider mit Bezug auf die beabsichtigten CO2-Einsparungen. Deutschland sei durch nationale und europäische Gesetze gebunden, zudem sei dies klug. Der Emissionshandel mache fossile Brennstoffe wie Gas und Benzin immer teurer. Klimafreundliche Technologien wie die Wärmepumpe würden hingegen günstiger.
Schneider erinnerte daran, dass Deutschland im Wärme- und Verkehrsbereich den Klimazielen hinterherhinke. Da die Koalition geschlossen hinter dem Ziel stehe, das Land bis 2045 klimaneutral zu machen, müsse sie nun liefern. „Und das gehört zum Liefern dazu.“
Klimaneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als auch wieder gebunden werden können.
Was das Heizungsgesetz derzeit vorsieht
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – so der offizielle Name – trat in seiner jetzigen Form Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.









