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Landgericht Trier: Prozess um totes Baby – Vater freigesprochen

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15. September 2025
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Landgericht Trier: Prozess um totes Baby – Vater freigesprochen

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Landgericht Trier Prozess um totes Baby – Vater freigesprochen

Der Prozess um den Tod eines Säuglings fand am Landgericht Trier statt. (Symbolbild) Foto: Harald Tittel/dpa

Der Prozess um den Tod eines Säuglings fand am Landgericht Trier statt. (Symbolbild) Foto

© Harald Tittel/dpa

Ein Vater ist wegen Totschlags angeklagt. Der Vorwurf: Er soll sein Baby zu Tode geschüttelt haben. Warum er am Ende freigesprochen wird.

Im Prozess um ein totes Baby ist der wegen Totschlags angeklagte Vater freigesprochen worden. Nach der Beweisaufnahme sei man zwar überzeugt, dass der 28-Jährige seinen drei Monate alten Sohn im April 2022 geschüttelt habe, sagte Richterin Theresa Hardt am Landgericht Trier. 

Allerdings sei dies kein Schütteln aus Überforderung gewesen, weil der Säugling stundenlang geschrien habe. Es habe eine medizinische Notsituation gegeben, in der das Kind gekrampft, geschrien und dann leblos im Arm gehangen habe. 

Schütteln als Rettungsversuch

„Er hat geschüttelt aus Panik und Verzweiflung, um das leblos wirkende Kind zurückzuholen“, sagte Hardt. Das sei in einer solchen Notlage nicht strafbar. Falsch sei das Schütteln aber trotzdem. Das Kind hatte unter anderem einen Atemstillstand erlitten.

Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Der 28-Jährige hatte zu Prozessbeginn bestritten, das Kind geschüttelt zu haben. Laut ursprünglicher Anklage soll er seinen Sohn so heftig geschüttelt haben, dass dieser später an den Folgen starb. Es gab rund 50 Minuten lang Reanimationsversuche.

„Guter Tag für die Justiz“

Der Verteidiger des Angeklagten sprach „von einem guten Tag für die Justiz und die Trierer Staatsanwaltschaft“. Die Gutachten, die ein Schütteltrauma festgestellt hätten, seien „katastrophal“ gewesen, sagte Anwalt Christian Kruchten. Ein weiteres von der betroffenen Familie in Auftrag gegebenes Gutachten hatte kein Schütteltrauma gefunden.

Der Vater sagte am Ende des Prozesses: „Ich bin froh, wenn endlich alles rum ist und wir in Ruhe um unser Kind trauern können.“

dpa

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Der Prozess um den Tod eines Säuglings fand am Landgericht Trier statt. (Symbolbild) Foto: Harald Tittel/dpa

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© Harald Tittel/dpa

Ein Vater ist wegen Totschlags angeklagt. Der Vorwurf: Er soll sein Baby zu Tode geschüttelt haben. Warum er am Ende freigesprochen wird.

Im Prozess um ein totes Baby ist der wegen Totschlags angeklagte Vater freigesprochen worden. Nach der Beweisaufnahme sei man zwar überzeugt, dass der 28-Jährige seinen drei Monate alten Sohn im April 2022 geschüttelt habe, sagte Richterin Theresa Hardt am Landgericht Trier. 

Allerdings sei dies kein Schütteln aus Überforderung gewesen, weil der Säugling stundenlang geschrien habe. Es habe eine medizinische Notsituation gegeben, in der das Kind gekrampft, geschrien und dann leblos im Arm gehangen habe. 

Schütteln als Rettungsversuch

„Er hat geschüttelt aus Panik und Verzweiflung, um das leblos wirkende Kind zurückzuholen“, sagte Hardt. Das sei in einer solchen Notlage nicht strafbar. Falsch sei das Schütteln aber trotzdem. Das Kind hatte unter anderem einen Atemstillstand erlitten.

Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Der 28-Jährige hatte zu Prozessbeginn bestritten, das Kind geschüttelt zu haben. Laut ursprünglicher Anklage soll er seinen Sohn so heftig geschüttelt haben, dass dieser später an den Folgen starb. Es gab rund 50 Minuten lang Reanimationsversuche.

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Der Verteidiger des Angeklagten sprach „von einem guten Tag für die Justiz und die Trierer Staatsanwaltschaft“. Die Gutachten, die ein Schütteltrauma festgestellt hätten, seien „katastrophal“ gewesen, sagte Anwalt Christian Kruchten. Ein weiteres von der betroffenen Familie in Auftrag gegebenes Gutachten hatte kein Schütteltrauma gefunden.

Der Vater sagte am Ende des Prozesses: „Ich bin froh, wenn endlich alles rum ist und wir in Ruhe um unser Kind trauern können.“

dpa

Tags: BabyBeweisaufnahmeLandgerichtStaatsanwaltschaftTotschlagTrier
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