Ryanair-Chef Michael O’Leary zeigt sich angesichts der russischen Kampfdrohnen im polnischen und auch im rumänischen Luftraum besorgt. Er verwies darauf, dass dies neben den Sicherheitsbedenken in den kommenden Jahren auch ein Problem für die zivile Luftfahrt sein werde. Er forderte daher schärfere Sanktionen gegen Russland.
Der irische Billigflieger ist auch in Polen stark vertreten. Die jüngsten Flughafenschließungen im Zuge der Sichtung von russischen Drohnen haben laut O`Leary in ganz Osteuropa bei Ryanair zu Verspätungen und teilweise auch kompletten Flugstreichungen geführt. Dadurch ist der ansonsten sehr hohe Pünktlichkeitswert des Unternehmens bis auf 60 Prozent gefallen. O’Leary betonte: „Russland treibt mit Europa Spielchen. Wir sehen das nicht als Sicherheitsthema, aber ganz sicher stört das die betrieblichen Abläufe.“ Man gehe im Konzern von „anhaltenden Beeinträchtigungen“ aus. Er forderte daher die EU und USA auf, endlich auch wirkliche „Strafmaßnahmen“ gegen Russland zu verhängen, „ganz konkret in Form von Sanktionen“. Denn anderenfalls befürchtet er, dass derartige Vorfälle immer wieder die zivile Luftfahrt beeinträchtigen werden. „Das wird für Fluggesellschaften über die nächsten paar Jahre ein Dauerthema“, erklärte er vergangene Woche auf der Hauptversammlung des Unternehmens.
Nach einem starken Lauf seit Beginn des Jahres befindet sich die Aktie von Ryanair aktuell in einer charttechnisch durchaus gesunden Konsolidierungsphase. Grundsätzlich bleiben die Anteilscheine attraktiv. Denn der irische Billigflieger verfügt über eine starke Marktstellung, eine sehr solide Bilanz und eine hervorragende Kostenstruktur. Dementsprechend sind die Aussichten für die größte europäische Airline weiterhin gut. Der Stoppkurs sollte bei 19,80 Euro belassen werden.
Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit dem Emittenten der dargestellten Wertpapiere hat die Börsenmedien AG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach sie dem Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von dem Emittenten Vergütungen.
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