Wegen Gewaltakten in Chemnitz 2018 standen mehrere Männer vor Gericht – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Drei von ihnen wurden nun freigesprochen.
Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, mga
Rund sieben Jahre nach Ausschreitungen von Rechtsextremisten in Chemnitz sind drei junge Männer in einem Prozess vor dem dortigen Landgericht freigesprochen worden. Ihnen war zuvor Landfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen worden. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde eingestellt, teilte der Präsident des Gerichts, Dominik Schulz, mit.
Die Anklage hatte den 24 bis 27 Jahre alten Männern angelastet, im Spätsommer 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch Teilnehmende einer Gegenkundgebung mit dem Titel Herz statt Hetze verfolgt, eingekreist und angegriffen zu haben. Dabei sollen auch rechtsextreme Parolen gerufen worden sein.
Gewalttaten konnten Angeklagten nicht sicher zugeordnet werden
Die Kammer des Chemnitzer Landgerichts habe mehr als 40 Zeugen gehört und zahlreiche Videosequenzen gesichtet, sagte Schulz. Im Ergebnis habe keine der elf vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzungen sicher einem der Angeklagten zugeordnet werden können. Die Kammer sah es den Angaben zufolge nicht für erwiesen an, dass die Angeklagten aus einer Menschenmenge heraus in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise Gewalttätigkeiten gegen andere begangen haben.
Auch einen Landfriedensbruch konnten die Richter nicht erkennen, da ein solcher nur aus größeren Gruppen von mindestens zehn bis 15 Menschen heraus begangen werden könne, sagte Schulz. Eine solche Menschenmenge sei nicht belegbar gewesen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte den Männern Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen und vor Gericht beantragt, die Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verwarnen oder ihnen Arbeitsstunden aufzuerlegen. Die Verteidiger forderten Freispruch. Zur Tatzeit waren die vier Männer zwischen 17 und 20 Jahre alt, weshalb der Fall vor einer Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wurde. Sie kommen aus Freital, Pirna, Dresden und Braunschweig
Rechtsextreme Proteste nach Tötung eines Deutschen
2018 war es in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen im Streit mit Asylsuchenden zu Demonstrationen und Ausschreitungen gekommen. Rechtsextreme aus vielen Teilen des Landes waren zu einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechten Wählervereinigung Pro Chemnitz angereist. Im Anschluss kam es zu den Attacken auf Gegendemonstranten, bei denen mehrere Personen verletzt wurden. Wegen des Tötungsdelikts wurde ein Syrer später zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
In einem ersten Prozess wegen der rechten Angriffe hatte das Landgericht im Januar 2024 das Verfahren gegen drei von ursprünglich neun Angeklagten eingestellt. Sie mussten jeweils 1.000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Zuvor hatte sich die Zahl der Angeklagten bereits reduziert, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen oder weil ein Angeklagter untergetaucht war. Ein dritter Prozess in dem Komplex gegen zwei weitere mutmaßliche Beteiligte der Ausschreitungen soll nach Gerichtsangaben am 8. September beginnen.
Wegen Gewaltakten in Chemnitz 2018 standen mehrere Männer vor Gericht – unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Drei von ihnen wurden nun freigesprochen.
Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, mga
Rund sieben Jahre nach Ausschreitungen von Rechtsextremisten in Chemnitz sind drei junge Männer in einem Prozess vor dem dortigen Landgericht freigesprochen worden. Ihnen war zuvor Landfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen worden. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde eingestellt, teilte der Präsident des Gerichts, Dominik Schulz, mit.
Die Anklage hatte den 24 bis 27 Jahre alten Männern angelastet, im Spätsommer 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch Teilnehmende einer Gegenkundgebung mit dem Titel Herz statt Hetze verfolgt, eingekreist und angegriffen zu haben. Dabei sollen auch rechtsextreme Parolen gerufen worden sein.
Gewalttaten konnten Angeklagten nicht sicher zugeordnet werden
Die Kammer des Chemnitzer Landgerichts habe mehr als 40 Zeugen gehört und zahlreiche Videosequenzen gesichtet, sagte Schulz. Im Ergebnis habe keine der elf vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzungen sicher einem der Angeklagten zugeordnet werden können. Die Kammer sah es den Angaben zufolge nicht für erwiesen an, dass die Angeklagten aus einer Menschenmenge heraus in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise Gewalttätigkeiten gegen andere begangen haben.
Auch einen Landfriedensbruch konnten die Richter nicht erkennen, da ein solcher nur aus größeren Gruppen von mindestens zehn bis 15 Menschen heraus begangen werden könne, sagte Schulz. Eine solche Menschenmenge sei nicht belegbar gewesen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte den Männern Landfriedensbruch im besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen und vor Gericht beantragt, die Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verwarnen oder ihnen Arbeitsstunden aufzuerlegen. Die Verteidiger forderten Freispruch. Zur Tatzeit waren die vier Männer zwischen 17 und 20 Jahre alt, weshalb der Fall vor einer Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wurde. Sie kommen aus Freital, Pirna, Dresden und Braunschweig
Rechtsextreme Proteste nach Tötung eines Deutschen
2018 war es in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen im Streit mit Asylsuchenden zu Demonstrationen und Ausschreitungen gekommen. Rechtsextreme aus vielen Teilen des Landes waren zu einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechten Wählervereinigung Pro Chemnitz angereist. Im Anschluss kam es zu den Attacken auf Gegendemonstranten, bei denen mehrere Personen verletzt wurden. Wegen des Tötungsdelikts wurde ein Syrer später zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
In einem ersten Prozess wegen der rechten Angriffe hatte das Landgericht im Januar 2024 das Verfahren gegen drei von ursprünglich neun Angeklagten eingestellt. Sie mussten jeweils 1.000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Zuvor hatte sich die Zahl der Angeklagten bereits reduziert, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen oder weil ein Angeklagter untergetaucht war. Ein dritter Prozess in dem Komplex gegen zwei weitere mutmaßliche Beteiligte der Ausschreitungen soll nach Gerichtsangaben am 8. September beginnen.