Sexualisierte Gewalt gegen Kinder EU gegen verpflichtende „Chatkontrolle“
Stand: 26.11.2025 14:22 Uhr
Lange hatte die EU gestritten, nun ist klar: Messaging-Dienste wie Whatsapp werden vorerst nicht verpflichtet, Chats auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu kontrollieren. Auch Deutschland hatte das Vorhaben abgelehnt.
Nach jahrelangem Ringen haben sich Vertreter der EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt. Messaging-Dienste wie Whatsapp oder Signal sollen demnach vorerst nicht verpflichtet werden, Nachrichtenverläufe nach Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu durchsuchen, wie es in einer Mitteilung heißt. Das ursprüngliche Vorhaben, eine Pflicht einzuführen, scheiterte auch am Widerstand der deutschen Bundesregierung.
Stattdessen setzen die EU-Staaten auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen. Eine bisher befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission demnach prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.
Zentrum für Kampf gegen Kindesmissbrauch geplant
Auch ohne die verpflichtende Kontrolle sind die Messaging-Dienste und Online-Plattformen dem vorgeschlagenen Gesetzestext nach aufgefordert, gegen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern vorzugehen. Die Anbieter sollen etwa verpflichtet werden, Risiken für Kinder zu benennen und zu minimieren. Das kann auch bedeuten, dass Apps Altersangaben ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich überprüfen sowie Altersgrenzen durchsetzen müssen.
Der Gesetzestext sieht zudem vor, ein EU-Zentrum für den Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz einzurichten. Es soll in Verbindung mit den Messaging-Diensten sowie Plattformen stehen und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen.
Nach der Positionierung des Rats der EU-Staaten sollen bald die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament beginnen. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.
EU-Vorschlag aus dem Jahr 2022
In der EU wurde seit Jahren über das Thema gestritten: Grundlage der Verhandlungen ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2022 („Vorschlag über Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“). Unter anderem sollen nach dem Willen der EU-Kommission Chats automatisiert gescannt werden, um Nachrichten mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu finden und bei Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Das Bundesjustizministerium hatte sich zuletzt im Oktober gegen den Vorschlag ausgesprochen. „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein“, sagte Ressortchefin Stefanie Hubig. Private Kommunikation dürfe nie unter Generalverdacht stehen. Der Staat dürfe Messengerdienste auch nicht dazu zwingen, Nachrichten vor Versendung massenhaft auf verdächtige Inhalte zu scannen.
„Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen“, sagte die SPD-Politikerin. „Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte.“








