Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfrage Der Mindestlohn hat nicht zu weniger Beschäftigung geführt
Exklusiv | Berlin · Ist der Mindestlohn ein Jobkiller? Die Bundesregierung widerspricht und sagt, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze das Beschäftigungsniveau in Deutschland nicht verändert hat. Die Linke fordert nun einen Anstieg auf 16 Euro.
Aus Sicht der Bundesregierung hat der Mindestlohn das „,Ausfransen‘ der Löhne nach unten gebremst“.
Foto: dpa/Hannes P Albert
Nach Ansicht der Bundesregierung hatte der Mindestlohn in den vergangenen Jahren keine negativen Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau in Deutschland. „Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wurden eine Vielzahl von Studien durchgeführt, die die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns untersucht haben. In der Gesamtbetrachtung finden die kausalanalytischen Studien keinen oder keinen wesentlichen Effekt auf die Beschäftigung“, heißt es in einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Kleine Anfrage der Linken, die unserer Redaktion vorliegt. Die Bundesregierung beruft sich dabei unter anderem auf einen Bericht der Mindestlohnkommission, die verschiedene Studien zu dem Thema gesichtet hat.
„Anständige Löhne für alle führen nicht zu mehr Arbeitslosigkeit, anders als uns Arbeitgeberverbände weismachen wollen“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Anne Zerr unserer Redaktion. Die Anfrage zeige, „dass die Arbeitgeberseite immer wieder Scheinargumente ins Feld führt, um sich billige Arbeitskraft zu sichern“, so die Politikerin.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, teilt die Einschätzung, dass der Mindestlohn gesamtwirtschaftlich keine negativen Beschäftigungseffekte hatte. „Allerdings ist wichtig zu betonen, dass es durch die Einführung des Mindestlohns Verschiebungen der Beschäftigung zwischen Arbeitgebern gab. Vor allem kleine Betriebe in strukturschwächeren Regionen und in manchen Dienstleistungsbranchen konnten Erhöhungen des Mindestlohns finanziell nicht stemmen und haben daher Beschäftigte verloren“, ergänzte er.
Laut Bundesregierung hat der Mindestlohn das „,Ausfransen‘ der Löhne nach unten gebremst“. Ein besonders starker Rückgang des Niedriglohnanteils sei dabei „vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 zurückzuführen“.
Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde und soll bis 2027 auf 14,60 Euro steigen. Anfang 2026 soll er zunächst 13,90 Euro betragen. Aus Zerrs Sicht ist das „viel zu niedrig“. „Wir brauchen mindestens ab 2026 einen Mindestlohn von 16 Euro, der im Anschluss konsequent entlang der Inflation erhöht wird“, sagte Zerr. DIW-Präsident Fratzscher sieht zumindest grundsätzlich Spielraum nach oben. „Eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns als von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen wäre wahrscheinlich ohne nennenswerte Beschäftigungsverluste möglich und würde zu erheblich stärkeren Einkommensgewinnen führen. Allerdings lässt sich schlecht abschätzen, ab welcher Höhe der Mindestlohn zu substanziellen Beschäftigungseffekten führen würde“, sagte er.
Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfrage Der Mindestlohn hat nicht zu weniger Beschäftigung geführt
Exklusiv | Berlin · Ist der Mindestlohn ein Jobkiller? Die Bundesregierung widerspricht und sagt, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze das Beschäftigungsniveau in Deutschland nicht verändert hat. Die Linke fordert nun einen Anstieg auf 16 Euro.
Aus Sicht der Bundesregierung hat der Mindestlohn das „,Ausfransen‘ der Löhne nach unten gebremst“.
Foto: dpa/Hannes P Albert
Nach Ansicht der Bundesregierung hatte der Mindestlohn in den vergangenen Jahren keine negativen Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau in Deutschland. „Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wurden eine Vielzahl von Studien durchgeführt, die die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns untersucht haben. In der Gesamtbetrachtung finden die kausalanalytischen Studien keinen oder keinen wesentlichen Effekt auf die Beschäftigung“, heißt es in einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Kleine Anfrage der Linken, die unserer Redaktion vorliegt. Die Bundesregierung beruft sich dabei unter anderem auf einen Bericht der Mindestlohnkommission, die verschiedene Studien zu dem Thema gesichtet hat.
„Anständige Löhne für alle führen nicht zu mehr Arbeitslosigkeit, anders als uns Arbeitgeberverbände weismachen wollen“, sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Anne Zerr unserer Redaktion. Die Anfrage zeige, „dass die Arbeitgeberseite immer wieder Scheinargumente ins Feld führt, um sich billige Arbeitskraft zu sichern“, so die Politikerin.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, teilt die Einschätzung, dass der Mindestlohn gesamtwirtschaftlich keine negativen Beschäftigungseffekte hatte. „Allerdings ist wichtig zu betonen, dass es durch die Einführung des Mindestlohns Verschiebungen der Beschäftigung zwischen Arbeitgebern gab. Vor allem kleine Betriebe in strukturschwächeren Regionen und in manchen Dienstleistungsbranchen konnten Erhöhungen des Mindestlohns finanziell nicht stemmen und haben daher Beschäftigte verloren“, ergänzte er.
Laut Bundesregierung hat der Mindestlohn das „,Ausfransen‘ der Löhne nach unten gebremst“. Ein besonders starker Rückgang des Niedriglohnanteils sei dabei „vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 zurückzuführen“.
Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde und soll bis 2027 auf 14,60 Euro steigen. Anfang 2026 soll er zunächst 13,90 Euro betragen. Aus Zerrs Sicht ist das „viel zu niedrig“. „Wir brauchen mindestens ab 2026 einen Mindestlohn von 16 Euro, der im Anschluss konsequent entlang der Inflation erhöht wird“, sagte Zerr. DIW-Präsident Fratzscher sieht zumindest grundsätzlich Spielraum nach oben. „Eine stärkere Erhöhung des Mindestlohns als von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen wäre wahrscheinlich ohne nennenswerte Beschäftigungsverluste möglich und würde zu erheblich stärkeren Einkommensgewinnen führen. Allerdings lässt sich schlecht abschätzen, ab welcher Höhe der Mindestlohn zu substanziellen Beschäftigungseffekten führen würde“, sagte er.