Stand: 12.11.2025 18:11 Uhr
Zehn Euro pro Monat in ein individuelles, privates Aktiendepot: Laut Koalitionsvertrag sollen ab 2026 alle Sechs- bis 18-Jährigen die Frühstart-Rente bekommen. Begonnen werden soll aber erst mal nur mit dem jüngsten Jahrgang.
Die sogenannte Frühstart-Rente will das Finanzministerium im nächsten Jahr vorerst nur an Sechsjährige auszahlen. Ältere Kinder blieben damit außen vor. Grund sind die knappen Kassen. Jahr für Jahr sollen dann Alterskohorten hinzukommen, bis langfristig alle Sechs- bis 18-Jährigen die Förderung erhalten, wie im Koalitionsvertrag versprochen.
Die Zahl versteckt sich in den 1.026 Seiten der sogenannten Bereinigungsvorlage. Das sind letzte Änderungsvorschläge für den Haushalt 2026. In Kapitel 6002 Titel 63601 229 sind 50 Millionen Euro veranschlagt – Geld, das an die Deutsche Rentenversicherung gehen soll für die sogenannte Frühstart-Rente. Ausreichend für einen Jahrgang, aber eben nicht mehr: Nach den Plänen des Finanzministeriums werden also nur Sechsjährige im kommenden Jahr die Förderung der Frühstart-Rente bekommen.
Schrittweise Einführung
Laut schwarz-rotem Koalitionsvertrag sollen alle Sechs- bis 18-Jährigen die Förderung bekommen: Zehn Euro pro Monat vom Staat in ein individuelles, privates Aktiendepot. Das hätte für alle Jahrgänge zusammen gut eine Milliarde Euro im Jahr gekostet.
In Zeiten knapper Kassen hat sich die Koalition dafür entschieden, die Förderung nach und nach einzuführen, beginnend mit dem Jahrgang 2020 – damit bekämen zwar langfristig alle Jahrgänge die Förderung, aber erst mal gehen die 7- bis 18-Jährigen leer aus.
Eltern müssen sich um Depot oder Versicherung kümmern
Der Koalitionsvertrag sieht ein „individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot“ vor. Um das umzusetzen, so heißt es in Koalitionskreisen, müssten Eltern sich um ein Depot oder eine Versicherung für ihre Kinder kümmern, um dann die Förderung abrufen können. Passiere das nicht innerhalb von beispielsweise sechs Monaten, müssten Kinder automatisch eine Standardlösung zugeteilt bekommen. Ähnlich sei es in Israel geregelt.
In einer Positivliste solle festgehalten werden, welche Anforderungen das Produkt erfüllen muss, damit sowohl eine Anlage in ETFs als auch eine Versicherungslösung möglich wäre.
Keine Garantie
Auf eine Garantie für das eingezahlte Geld, wie es sie noch bei der Riester-Rente gab, oder auf eine Mindestverzinsung soll demnach verzichtet werden. Eine feste Einigung auf diese Eckpunkte gibt es aber noch nicht.
Zusätzlich zur Förderung sollen auch Dritte wie Eltern oder Großeltern direkt in die Anlage einzahlen können. Damit hätte sich der im Koalitionsvertrag noch festgelegte Gedanke überholt, dass private Einzahlungen erst „ab dem 18. Lebensjahr“ möglich sind. Die Anlage wäre bis zum Renteneintritt für Entnahmen gesperrt und Gewinne bis dahin steuerfrei.
Reform der privaten Altersvorsorge
Bevor die Pläne in einen Gesetzentwurf gegossen werden, will die Koalition aber die private Altersvorsorge inklusive der Riester-Rente reformieren. Diese müsse „anschlussfähig zur Frührente“ sein, wie es in Koalitionskreisen heißt: Es soll ein ebenfalls gefördertes Altersvorsorge-Depot geben, damit 18-Jährige mit dem Betrag aus der Frühstart-Förderung direkt bis zum Renteneintritt weiter sparen können.
Während für die Frühstart-Rente in diesem Jahr nur Eckpunkte beschlossen werden sollen, soll der Entwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge noch vor Weihnachten durch das Kabinett gehen, heißt es, voraussichtlich am 17. Dezember.
Schwarz-rot wolle sich dabei stark auf die Vorarbeit der Ampel stützen, ist aus Koalitionskreisen zu hören. Die Ampel hatte ein sogenanntes Altersvorsorge-Depot geplant: quasi ein vom Staat zertifiziertes Aktiendepot, in dem beispielsweise mit einem ETF-Sparplan Geld für die Rente zurückgelegt werden kann. Ähnliches hatte die schwarz-rote Koalition angekündigt, um eine bessere Alternative zur Riester-Rente anzubieten.










