Gegen Bürgergeldreform Initiatoren reichen SPD-Mitgliederbegehren ein
Stand: 10.11.2025 16:36 Uhr
Teile der SPD-Basis sind gegen die geplante Reform des Bürgergelds. Nun wurde ein Mitgliederbegehren beim Parteivorstand eingereicht. Aus der Union kommt Kritik am Koalitionspartner – dort bezeichnet man das Vorgehen als „bizarr“.
Zahlreiche SPD-Mitglieder, die Verschärfungen beim Bürgergeld ablehnen, haben ein Mitgliederbegehren beim Parteivorstand eingereicht. Den Initiatoren zufolge wurden mehr als 4.000 Unterschriften gesammelt.
Mit der Initiative wenden sich Teile der SPD-Basis gegen die von der Bundesregierung geplante Bürgergeldreform. „Die SPD darf keine Politik mittragen, die Armut bestraft“, heißt es in der Begründung. Das Begehren enthält drei Forderungen: So sollen die Sanktionen beim Bürgergeld nicht wie geplant verschärft werden, Betroffene sollen mehr Unterstützung erhalten und die SPD solle sich populistischen Narrativen stärker entgegenstellen.
Für ein Mitgliederbegehren sind Stimmen von mindestens einem Prozent der Parteimitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken aus drei Bundesländern erforderlich. Erst dann kann das eigentliche Begehren starten. Die SPD hatte zum Jahreswechsel 357.117 Mitglieder. Rein rechnerisch würden die bisher gesammelten Unterschriften also reichen.
Union: „Kein gutes Signal“
In der Union blickt man kritisch auf den Vorgang beim Koalitionspartner SPD. Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Dennis Radtke (CDU) nannte den Vorgang „bizarr“. Dem Handelsblatt sagte er, ein Großteil der SPD-Wähler sehe Reformbedarf beim Bürgergeld, die SPD Funktionäre würden aber offenbar „fröhlich Politik an ihrer eigenen Wählerschaft vorbei betreiben wollen“. Ein solches Begehren sei „kein gutes Signal, weder für das Klima in der Koalition noch für die Führung der SPD“.
Unionsparlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) erinnerte die SPD daran, dass die Reform verabredet sei. Die Koalition werde die Reform zur Grundsicherung „wie vereinbart gemeinsam umsetzen“, sagte er ebenfalls dem Handelsblatt.
Weitere Unterstützer notwendig
Ein SPD-Mitgliederbegehren ist erst dann erfolgreich, wenn es innerhalb von drei weiteren Monaten von mindestens 20 Prozent der Mitglieder unterstützt wird. Wird das Begehren dann nicht als Beschluss umgesetzt, findet ein verbindlicher Mitgliederentscheid über das Anliegen statt. Dabei kann der Parteivorstand auch einen Gegenvorschlag unterbreiten.










