Zwei Jahre nach Inkrafttreten Was wird aus dem Heizungsgesetz?
Stand: 07.09.2025 15:59 Uhr
Vor zwei Jahren wurde das Gebäudeenergiegesetz beschlossen – besser bekannt als Heizungsgesetz. Die Kritik daran riss nie ab. Schwarz-Rot will die Vorgaben ändern. Was bedeutet das für Eigentümer?
Kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung war so umstritten: Vor zwei Jahren beschloss der Bundestag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das sogenannte Heizungsgesetz hatte zuvor monatelang für hitzige Debatten gesorgt – und öffentlichen Streit innerhalb der damaligen Koalition verursacht. Schwarz-Rot will sich nun erneut damit befassen. Was soll sich ändern?
Mit dem Beschluss am 8. September 2023 sollte das Heizen in Deutschland klimafreundlicher machen – durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Grundsätzlich sollen neu eingebaute Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden, zunächst allerdings nur in Neubaugebieten. Für Bestandsbauten spielt hingegen die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese Planung müssen Kommunen allerdings frühestens Mitte kommenden Jahres vorlegen.
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“
Die aktuelle Bundesregierung plant unterdessen, das Gebäudeenergiegesetz noch einmal zu reformieren. Sie will es anders machen als die Ampel. „Es ist unsere Verantwortung als Koalition, die Debatte wieder auf produktive Bahnen zu lenken und die Fehler der letzten Legislatur nicht zu wiederholen“, sagte der zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Armand Zorn. Aber das GEG bleibe ein zentraler Baustein für Klimaziele, denn etwa 40 Prozent der deutschen CO2-Emissionen entstünden im Wärmemarkt.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden.
Ein möglicher Ansatzpunkt für Schwarz-Rot ist der besonders viel kritisierte Paragraf 71 mit der 65-Prozent-Vorgabe und vielen Anforderungen. „Die derzeit sehr kleinteiligen und komplexen Regelungen lassen viel Skepsis gegenüber zahlreichen Wärmeversorgungsoptionen erkennen und diskriminieren einzelne Technologien“, sagte Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Er plädiert für eine „pragmatische und möglichst einfache“ Gestaltung.
Zorn will an 65-Prozent-Vorgabe festhalten
Die Offenheit für verschiedenen Technologien betonen beide Koalitionspartner. CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche bemängelte bereits den „Zwang zur Wärmepumpe“. Von SPD-Fraktionsvize Zorn hieß es: „Verschiedene Lösungen wie Wärmepumpen, Geothermie, Biogas, Pelletheizungen oder andere innovative Technologien müssen gleichberechtigt möglich sein – entscheidend ist die klimafreundliche Wirkung, nicht die Technologie an sich.“ An der 65-Prozent-Vorgabe will er aber festhalten.
Die Regierung will keine Überregulierung, sondern die Akzeptanz von Effizienzmaßnahmen, hieß es zusammenfassend aus dem Energieministerium. Ein konkreter Entwurf liegt bisher noch nicht vor. Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland aber auch die Vorgaben der europäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie umsetzen.
Branche fordert verständliche Regelungen für Verbraucher
Auch aus der Energiebranche kommen Forderungen nach mehr Praxistauglichkeit und Verständlichkeit, besonders für Verbraucher. „Es muss gekürzt und klar formuliert werden, damit auch private Hauseigentümer das Gesetz verstehen können. Gerade für den Gebäudebestand müssen individuelle Lösungsmöglichkeiten mit klarer Zielvorgabe möglich sein“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae. Die 65-Prozent-Regelung würde aber auch sie beibehalten.
Änderungen auch bei Heizungsförderung?
Nicht nur beim GEG, sondern auch bei der Milliarden-Förderung des Heizungstauschs könnte es Änderungen geben. Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich.
Dabei müssen Bauherren allerdings in Vorleistung gehen: Geld vom Staat gibt es erst, wenn die Maßnahme abgeschlossen und alle Nachweise eingereicht und geprüft wurden. Beantragt werden muss die Förderung aber schon, bevor es an den Einbau geht.
Vor allem in der Union dringen Politiker wie CSU-Chef Markus Söder aber angesichts von Milliardenlücken in der Finanzplanung des Bundes auf Kürzungen. CSU-Generalsekretär Martin Huber hatte statt Steuererhöhungen deutliche Kürzungen bei der Wärmepumpen-Förderung verlangt.
CSU-Politiker sagte, es sei denkbar, „die Anreize abzuschmelzen“ und Förderungen „smarter“ zu gestalten. Bei Privathaushalten mit hohem Einkommen schlägt er Steuervorteile statt Zuschüsse vor. Um keine zu große Verunsicherung in den Markt zu bringen, sollte schnell ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeitet werden, so Lenz.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach sich bereits für eine sozial stärker gestaffelte Förderung aus. Sein Parteifreund Zorn sagte: „Viele Haushalte sind durch die oft großen Investitionen, welche beim Heizungstausch nötig sind, überfordert. Es ist entscheidend, so viel wie nötig zu unterstützen, ohne wiederum die Staatskasse zu überfordern.“
Heizungsbranche für verlässliche Anreize
Die Heizungsbranche betont allerdings die Bedeutung der Förderanreize: „Die bisherigen Förderprogramme haben maßgeblich dazu beigetragen, moderne und effiziente Heiztechnologien – insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien – im Markt zu etablieren und Millionen Tonnen CO2 einzusparen“, so der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie.
Für viele Verbraucher sei die Investition in eine neue Heizung finanziell herausfordernd. „Verlässliche Anreize bleiben daher entscheidend, um bei den Menschen Planungssicherheit zu schaffen und die Verunsicherung in den Haushalten nicht noch weiter zu verstärken.“