Stand: 11.11.2025 06:59 Uhr
Im Kampf gegen Schwarzarbeit nimmt die Bundesregierung Lieferdienste für Essen ins Visier. Neben Barbershops und Kosmetikstudios sollen auch für sie künftig strengere Regeln gelten.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD verschärft einem Medienbericht zufolge ihren Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Nach Barbershops und Kosmetikstudios sollen einem Bericht der Rheinischen Post zufolge auch Lieferdienste für Essen in den Katalog der von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen aufgenommen werden.
Das sehe ein von Union und SPD beschlossener Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vor. Das Vorhaben soll dem Bericht zufolge am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden.
Konkret gemeint sind dem Zeitungsbericht zufolge „plattformbasierte Lieferdienste“, die eine Lieferung durch andere organisieren, „sowie Subunternehmen, die für einen Plattformbetreiber entsprechende Lieferungen durchführen“.
Bei Verstößen drohen Geldstrafen
Aus der Aufnahme in den Katalog folgt demnach, dass für Arbeitnehmer künftig eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren und für die Arbeitgeber die sogenannte Sofortmeldepflicht gilt. Bei Verstößen drohten empfindliche Geldstrafen.
Die Berichterstatterin der Union im Finanzausschuss, Anja Karliczek (CDU), sagte, auch durch die Aufnahme der Lieferdienste im Bereich der verarbeiteten Speisen werde „ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ geleistet. Insgesamt schütze die Koalition mit dem Gesetzentwurf „unsere kleinen und mittelständischen Betriebe vor illegaler Dumping-Konkurrenz“.









