Stand: 25.11.2025 19:59 Uhr
Im vergangenen Jahr war er wegen Mordes verurteilt worden, nun darf er das Gericht als freier Mann verlassen: Der Angeklagte im sogenannten „Eiskeller“-Prozess um den Tod der Studentin Hanna wurde im zweiten Anlauf freigesprochen.
Er war im März 2024 vom Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Jetzt ist der heute 23-Jährige wieder ein freier Mann; das Landgericht Traunstein hat ihn am Dienstag im sogenannten „Eiskeller“-Prozess freigesprochen. Der Fall hatte Ende September neu aufgerollt werden müssen, weil der Bundesgerichtshof das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben hatte.
Wie die Richterin den Freispruch begründete
Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, sprach bei der Urteilsverkündung von einem „unerwartet schnellen Prozessende“. Der Prozess habe zwar nicht aufklären können, was mit Hanna aus dem bayerischen Aschau geschehen ist, sagte Will. Er habe aber geklärt, dass der Angeklagte nicht verurteilt werden könne. Will sagte: „Für dieses Verfahren, für dessen Nicht-Schuldspruch, ist die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden war, nicht mehr von Relevanz.“
Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. Im März 2024 hatte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Laut der neuen Entscheidung kann dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht nachgewiesen werden. Die erste Verurteilung basierte unter anderem auf einem „vermeintlichen Geständnis“ des Angeklagten einer dritten Person gegenüber. Eine Freundin des Mannes, die bei der Polizei von einem Geständnis des Angeklagten berichtet hatte, nannte die Richterin nun „unglaubwürdig“.
Der Angeklagte war deshalb schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da auch Gutachten die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Im neuen Prozess hatte nun selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert, weil dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen werden können. Die Verteidigung argumentierte, dass im erneuten Verfahren die Unschuld des jungen Mannes bewiesen worden sei.
Richterin wendet sich an Hannas Eltern und den Angeklagten
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco „Eiskeller“ tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde der junge Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb.
Richterin Heike Will äußerte Verständnis dafür, dass das Ergebnis des Prozesses, der die Frage, wie Hanna zu Tode kam, nicht klären konnte, „unbefriedigend“ sei. Sie sprach der Familie der Studentin „tiefstes Mitgefühl“ aus.
Und an den Angeklagten gewandt: „Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt“, sagte die Richterin und kämpfte mit den Tränen. „Als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.“ Im Zuschauersaal brandete Applaus auf.
Zum Hören: Freispruch im „Eiskeller“-Prozess
Mit Informationen von dpa
Transparenzhinweis: Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses selbst auf eine Verpixelung verzichtet. Angesichts des heutigen Freispruchs hatten wir zwischenzeitlich sein Gesicht dennoch unkenntlich gemacht. Nach Rücksprache mit seiner Anwältin haben wir das Foto noch einmal getauscht.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
„Hier ist Bayern“: Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
Quelle: BR24 im Radio 25.11.2025 – 12:00 Uhr








