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EU-Kommission will Verbrenner-Aus zurücknehmen

Suedpole. by Suedpole.
19:32:26 16. Dezember 2025
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EU-Kommission will Verbrenner-Aus zurücknehmen

Apostolos Tzitzikostas, Wopke Hoekstra, Stephane Sejourne und Valdis Dombrovskis

Zukunft der Autoindustrie EU-Kommission will Verbrenner-Aus zurücknehmen

Stand: 16.12.2025 20:29 Uhr

Um die kriselnde Autoindustrie zu unterstützen, schlägt die EU-Kommission vor, die beschlossenen Abgasvorgaben aufzuweichen. Die Branche soll über andere Wege zur Einsparung von Kohlendioxid gebracht werden.

In der Europäischen Union sollen nach Plänen der EU-Kommission auch nach 2035 Autos mit Verbrennungsmotor neu zugelassen werden können. Die Brüsseler Behörde hat eine entsprechende Änderung des sogenannten Verbrenner-Aus vorgeschlagen.

Die Kommission will die Abgasvorgaben so aufweichen, dass die Autobauer den Kohlendioxidausstoß (CO2) ihrer Neuwagen nicht auf Null reduzieren müssen. Damit öffnet die Kommission die Tür für neue Verbrenner-Autos, Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, bei denen ein kleiner Verbrenner die Batterie aufladen kann. All diese Fahrzeuge könnten auch nach 2035 noch zugelassen werden, obwohl sie CO2 ausstoßen.

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Flottengrenzwerte werden aufgeweicht

Die EU-Abgasvorgaben, die sogenannten Flottengrenzwerte, gelten weiterhin. Sie sind nur weniger streng. Für 2035 heißt das nach Vorstellung der Kommission: Alle Neuwagen eines Herstellers müssen im Jahresschnitt mindestens 90 Prozent weniger CO2 ausstoßen als im Vergleichsjahr 2021. Dieses Ziel erreichen die Autobauer weiterhin nur, wenn sie genügend Elektroautos verkaufen, deren Betrieb emissionsfrei ist.

Außerdem sollen sich die Autokonzerne CO2-Einsparungen aus anderen Bereichen anrechnen lassen können, etwa durch die Verwendung von umweltfreundlichem Stahl und klimafreundlicheren Kraftstoffen. Nach Angaben der Kommission sollen die Ausnahmen für alle Autos gelten, die Hersteller nach 2035 auf den Markt bringen wollen.

Durch höhere Beimischungsquoten von etwa aus organischen Abfällen hergestellten Biokraftstoffen können die CO2-Emissionen des bestehenden Verkehrs gesenkt werden. Eine besondere Rolle für Autos, die ausschließlich mit klimafreundlich hergestellten E-Fuels betankt werden können, soll es nicht geben.

Kleine, europäische Stromer sollen Vorteile bringen

Die Kommission will noch an einer anderen Stelle an der Berechnungsmethode schrauben: Kleine, in Europa gebaute Elektroautos sollen bis 2035 im Schnitt für die Grenzwerte stärker gewichtet werden, um so den Schnitt einer Flotte zu verbessern. Die Kommission will damit die Produktion in Europa ankurbeln. Als Größengrenze nannte die Brüsseler Behörde eine Länge von 4,2 Metern.

Verfehlen die Autobauer die Ziele, drohen auch weiterhin Bußgelder. Um Strafzahlungen möglichst zu vermeiden, will die Kommission jedoch auch ein Zwischenziel für 2030 aufweichen: Verfehlt ein Autobauer den Grenzwert, soll er dies in den folgenden zwei Jahren noch ausgleichen können.

Auch Vorgaben für Flotten großer Unternehmen

Die EU-Kommission will darüber hinaus Vorgaben machen, wie groß der Teil von klimafreundlichen Fahrzeugen in Dienst- und Firmenwagenflotten je nach Mitgliedsland sein soll. Betroffen sind den Plänen nach Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz. Die Idee der Kommission ist, dass es ein großer Vorteil sei, dass diese Fahrzeuge so viel schneller auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen und somit normalen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich gemacht werden.

Bisher war vorgesehen, dass die Hersteller den CO2-Ausstoß um 100 Prozent – also auf Null – senken müssen. Nach bisherigem Stand der Technik hätten sie dafür ihre gesamte Produktion auf Elektroautos umstellen müssen, weil Verbrenner immer CO2 ausstoßen – andernfalls hätten den Herstellen massive Strafzahlungen für jedes Gramm zu viel ausgestoßenes CO2 gedroht.

Merz begrüßt Kurswechsel

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Pläne der EU-Kommission begrüßt. „Mehr Technologieoffenheit und mehr Flexibilität sind richtige Schritte – um Klimaziele, Marktrealitäten, Unternehmen und Arbeitsplätze besser zusammenzubringen“, teilte das Presse- und Informationsamt mit. Die geplanten Quoten in Dienstwagenflotten lehne er jedoch ab.

Umweltminister Carsten Schneider (SPD), dessen Ministerium innerhalb der Regierung federführend zuständig ist, sagte: „Die Regeln werden flexibler, aber die Klimawirkung bleibt erhalten.“ Autohersteller und Zulieferer bekämen jetzt mehr Spielraum für den Übergang zur Elektromobilität. „Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch. Elektroautos sind technisch überlegen und werden immer besser und günstiger. In zehn Jahren werden fast alle Neuwagen in Europa Elektroautos sein“, sagte Schneider weiter.

Die Grünen reagieren enttäuscht auf die Pläne. Das vorgestellte Autopaket sei wirtschafts- und klimapolitisch ein großer Fehler, sagte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge „Mit der faktischen Aufgabe des 2035-Ziels wird Planungssicherheit zerstört, Investitionen werden entwertet und Europas Klimaziele rücken in weite Ferne.“ Kanzler Merz warf sie eine „ideologische Kampagne gegen die Elektromobilität“ vor.

VW zufrieden – Autoverband poltert

Von Europas größtem Autohersteller VW hieß es, der Plan der Kommission sei ein „pragmatischer Entwurf“, der aus Sicht des Konzerns „insgesamt wirtschaftlich vernünftig“ sei. „Sehr positiv“ zu bewerten sei der Vorschlag, kleine Elektrofahrzeuge künftig besonders zu fördern.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht den Vorschlag der Kommission hingegen äußerst kritisch: „Brüssel enttäuscht mit seinem vorgelegten Entwurf“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller, die das Gesamtpaket „fatal“ nannte. Weder bei grünem Stahl noch bei der Beimischung von umweltfreundlicheren Kraftstoffen liege die jeweilige Verfügbarkeit in der Macht der Autoindustrie. „Unsere Industrie ist – wie schon bei der Ladeinfrastruktur – erneut auf Entwicklungen angewiesen, die sie nicht beeinflussen kann.“

Nun müssen sich das Europaparlament und die EU-Staaten mit den Vorschlägen beschäftigen. Sie bewerten die Reform und können Änderungen vornehmen. Beide Institutionen können das Vorhaben also noch abschwächen oder verschärfen. Am Ende ist eine ausreichende Mehrheit in beiden Institutionen erforderlich. Wie lange das dauern wird, ist noch unklar. 

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