Gesetzentwurf im Bundeskabinett Regierung will Scheinvaterschaften verhindern
Stand: 10.12.2025 13:09 Uhr
Die Bundesregierung will stärker gegen den Betrug mit Scheinvaterschaften vorgehen, durch die Kinder und Mütter einen Aufenthaltstitel erhalten. Künftig soll die Zustimmung der Ausländerbehörde in bestimmten Fällen verpflichtend werden.
Eine Gesetzesänderung soll künftig die betrügerische Anerkennung von Vaterschaften für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland unterbinden. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf, wonach die Anerkennung einer Vaterschaft künftig in bestimmten Fällen erst dann wirksam wird, wenn die zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat. Dies gilt, wenn zwischen den Eltern ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ besteht, also etwa ein Elternteil eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, der andere jedoch nicht.
Hintergrund ist eine Betrugsmasche, bei der Männer – meist gegen Bezahlung – Vaterschaften für Kinder ausländischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Damit bekommt meist nicht nur das Kind einen Aufenthaltstitel und damit gegebenenfalls Zugang zu Sozialleistungen, sondern auch die Mutter.
Der Entwurf geht von jährlich 65.000 Verfahren aus, die betroffen sein könnten. Da die Männer meist keinen Unterhalt zahlen und dann dafür der Staat einspringen muss, rechnen Experten mit einem bisherigen Schaden im dreistelligen Millionen-Bereich.
Auch gesetzliche Vermutungen werden herangezogen
„Erfahrungen der Ausländerbehörden, aber auch Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen zufolge ist das derzeit geltende Recht nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs von Innen- und Justizministerium. Daher ist geplant, künftig einen Antrag für die Zustimmung der Ausländerbehörde zu stellen.
Um binationale Paare nicht zu sehr belasten, soll eine Zustimmung der Behörde jedoch in bestimmten Fällen nicht erforderlich sein. Dies gilt etwa, wenn der Mann der leibliche Vater ist, die Eltern bereits ein gemeinsames Kind haben, nach der Geburt heiraten oder seit mindestens 18 Monaten zusammenwohnen.
Zudem sollen gesetzliche Vermutungen die Prüfung erleichtern. So soll ein Missbrauch etwa vermutet werden, wenn sich die Beteiligten sprachlich nicht verständigen können oder Geld geflossen ist. Falsche Angaben, um eine Zustimmung zu erwirken, sollen künftig strafbar sein. Mit dem neuen Verfahren soll die Missbrauchsprüfung zudem von der Beurkundung bei Notaren oder Standesämtern getrennt werden. Der bisherige Rechtsrahmen habe es ermöglicht, die Beurkundung bei mehreren Stellen zu versuchen, bis sie erfolgreich war, heißt es.
Schone frühere Reformversuche
Das Problem der Scheinvaterschaften ist seit Jahren bekannt. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt – wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert sind, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv.
Die Justizminister der Länder dringen schon länger auf verbesserte Regeln gegen Scheinvaterschaften. Die Ampel-Regierung hatte im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, das Auseinanderbrechen der Koalition führte allerdings dazu, dass dieser vom Bundestag nicht verabschiedet wurde.








