Verfassungsgericht zu Abschiebungen Vor jeder Festnahme muss ein Richter entscheiden
Stand: 28.10.2025 15:07 Uhr
Abschiebungen sollen durch die Abschiebehaft abgesichert werden. Das Bundesverfassungsgericht betont nun: Vor jeder Festnahme muss ein Richter entscheiden – ein wichtiges Signal an Behörden und Gerichte.
Wenn jemand festgenommen wird, muss darüber ein Richter entscheiden. Ist das nicht sofort möglich, muss die richterliche Entscheidung unverzüglich nachgeholt werden. Das verlangt das Grundgesetz.
Wird jemand festgenommen, um in Abschiebungshaft zu kommen, sieht die Praxis aber oft anders aus. Anwälte kritisieren, dass es bei Abschiebungen immer wieder zu Festnahmen kommt, ohne dass ein Richter sie vorher angeordnet hat.
Festnahmen muss ein Richter kontrollieren
Das Bundesverfassungsgericht hat nun in drei Fällen klargestellt, dass auch die Festnahmen in Abschiebungsfällen von Gerichten kontrolliert werden müssen. Karlsruhe betont, was das Gericht auch früher schon entschieden hat: Nämlich, dass eine Freiheitsentziehung grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden muss.
Das gilt auch, wenn jemand festgenommen wird, um ihn in Abschiebungshaft zu nehmen, also bei geplanten Abschiebungen immer. In Ausnahmefällen kann der Richterbeschluss nachgeholt werden. Aber dann unverzüglich.
Das heißt, eine Ausländerbehörde kann nicht sagen, sie hätte zum Beispiel am Freitagnachmittag keinen Richter mehr erreicht, und dann jemanden ohne Richterbeschluss festnehmen. Allgemein festgelegte Dienstzeiten für Richter gebe es nämlich nicht, betont das Verfassungsgericht.
Wichtiges Signal an Behörden und Gerichte
Die drei Entscheidungen aus Karlsruhe sind ein wichtiges Signal an Ausländerbehörden und Gerichte, die Kontrolle von Abschiebungen ernst zu nehmen. Aus den Beschlüssen geht klar hervor, dass das Bundesverfassungsgericht die richterliche Kontrolle von Festnahmen bei Abschiebungen nicht für eine rechtsstaatliche Marginalität hält.
An der Praxis der Abschiebungshaft in Deutschland gibt es allgemein Kritik. Rechtsstaatliche Standards würden nicht selten verletzt, so der Vorwurf von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Offizielle Zahlen dazu, wie oft Gerichte bei der Abschiebungshaft eingreifen müssen, gibt es nicht.
Der erfahrene Rechtsanwalt Peter Fahlbusch führt eine Statistik über seine Abschiebungshaftmandate. Nach eigenen Angaben hat er seit 2001 bundesweit 2.764 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten. Die Hälfte von ihnen wurde rechtswidrig inhaftiert. Das haben Gerichte rechtskräftig festgestellt. Im Durchschnitt befanden sich die rechtswidrig inhaftierten Mandantinnen und Mandanten von Fahlbusch 25 Tage in Haft.










