Angesichts der Radikalisierung der AfD müsse ein Verbotsverfahren geprüft werden, fordert die Grünenspitze. Es gehe um den „Schutz der Menschen und der Demokratie“.
Quelle: DIE ZEIT, dpa, als
Die Vorsitzenden der Grünenfraktion haben die Chefs von Union, SPD und Linke zu einem Gespräch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren eingeladen. „Der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht“, heißt es in einem Schreiben der Co-Vorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Dieser Zeitpunkt sei – angesichts der fortschreitenden Radikalisierung der AfD – jetzt gekommen.
„Zum Schutz der Menschen und der Demokratie“ müsse ein Parteiverbotsverfahren nun verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls rasch auf den Weg gebracht werden, schreiben die Fraktionschefinnen in ihrem Brief an Jens Spahn (CDU), Matthias Miersch (SPD) sowie an die beiden Vorsitzenden der Linksfraktion, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Hierfür sei ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen von zentraler Bedeutung. Idealerweise sollte ein solches Gespräch bereits für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause vereinbart werden.
SPD will Verbotsverfahren prüfen
Der jüngste Beschluss des SPD-Parteitages, der sich einstimmig für eine Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbotes ausgesprochen habe, sei aus ihrer Sicht ein „ermutigendes Signal“, schrieben Haßelmann und Dröge. Die SPD-Delegierten hatten Ende Juni einen Antrag beschlossen, in dem es hieß: „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.“ Ende August sprach sich SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil erneut für ein AfD-Verbotsverfahren aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai angekündigt, die AfD künftig als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD klagte dagegen. Der Verfassungsschutz setzte die Hochstufung bis zur gerichtlichen Klärung aus.
Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gehen auseinander. Die Innenminister von Bund und Ländern haben die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, falls die neue Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vertritt die Auffassung, ein Verbotsverfahren wäre Wasser auf die Mühlen der Opfererzählung der AfD. Er wolle die AfD lieber „wegregieren“.
Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.
Angesichts der Radikalisierung der AfD müsse ein Verbotsverfahren geprüft werden, fordert die Grünenspitze. Es gehe um den „Schutz der Menschen und der Demokratie“.
Quelle: DIE ZEIT, dpa, als
Die Vorsitzenden der Grünenfraktion haben die Chefs von Union, SPD und Linke zu einem Gespräch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren eingeladen. „Der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht“, heißt es in einem Schreiben der Co-Vorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Dieser Zeitpunkt sei – angesichts der fortschreitenden Radikalisierung der AfD – jetzt gekommen.
„Zum Schutz der Menschen und der Demokratie“ müsse ein Parteiverbotsverfahren nun verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls rasch auf den Weg gebracht werden, schreiben die Fraktionschefinnen in ihrem Brief an Jens Spahn (CDU), Matthias Miersch (SPD) sowie an die beiden Vorsitzenden der Linksfraktion, Heidi Reichinnek und Sören Pellmann. Hierfür sei ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen von zentraler Bedeutung. Idealerweise sollte ein solches Gespräch bereits für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause vereinbart werden.
SPD will Verbotsverfahren prüfen
Der jüngste Beschluss des SPD-Parteitages, der sich einstimmig für eine Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbotes ausgesprochen habe, sei aus ihrer Sicht ein „ermutigendes Signal“, schrieben Haßelmann und Dröge. Die SPD-Delegierten hatten Ende Juni einen Antrag beschlossen, in dem es hieß: „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.“ Ende August sprach sich SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil erneut für ein AfD-Verbotsverfahren aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai angekündigt, die AfD künftig als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD klagte dagegen. Der Verfassungsschutz setzte die Hochstufung bis zur gerichtlichen Klärung aus.
Die Meinungen über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gehen auseinander. Die Innenminister von Bund und Ländern haben die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, falls die neue Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vertritt die Auffassung, ein Verbotsverfahren wäre Wasser auf die Mühlen der Opfererzählung der AfD. Er wolle die AfD lieber „wegregieren“.
Über ein Parteiverbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Einen entsprechenden Antrag können entweder der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen.