Linksextreme Gruppierung USA setzen deutsche „Antifa-Ost“ auf Terrorliste
Stand: 13.11.2025 22:19 Uhr
Die US-Regierung von Präsident Trump hat die deutsche Gruppierung „Antifa-Ost“ auf die Terrorliste setzen lassen. Auch linksextreme Gruppen aus Italien und Griechenland wurden als Terrororganisationen eingestuft.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat die linksextreme deutsche Gruppe „Antifa-Ost“ auf die Terrorliste gesetzt. Auch drei weitere Gruppen aus Europa würden künftig darauf geführt, teilte das US-Außenministerium in Washington mit.
Die Vereinigung „Antifa-Ost“ habe zwischen 2018 und 2023 „zahlreiche Angriffe gegen Personen, die sie als ‚Faschisten‘ oder Teil der ‚rechten Szene‘ in Deutschland ansieht“, verübt, hieß es in der Erklärung. Darin wird der Gruppe außerdem vorgeworfen, „Mitte Februar 2023 eine Reihe von Angriffen in Budapest verübt zu haben“.
Antifa neben Hamas, Al-Kaida und Hisbollah
Auf der US-Terrorliste stehen auch Gruppen wie die islamistische Hamas, Al-Kaida und die Schiitenmiliz Hisbollah. Die Einstufung in den USA sorgt dafür, dass Mitglieder keine Einreiseerlaubnis mehr in das Land bekommen, mögliche Wertanlagen eingefroren werden und Geschäftsbeziehungen zu ihnen unter Strafe stehen.
Im September hatte Trump auch Antifa-Strukturen in den USA zu Terrororganisationen erklärt – ein Schritt, dessen rechtliche Grundlage unklar war, da diese Einstufungen in den USA eigentlich nur für ausländische Organisationen gelte. Im September hatte Trump angekündigt, Militär nach Portland im US-Bundesstaat Oregon schicken zu wollen, weil sie Stadt „von der Antifa und anderen inländischen Terroristen“ belagert werde.
Auch Gruppierungen in Italien und Griechenland im Visier
Neben der „Antifa-Ost“ wollen die USA nach Angaben des Außenministeriums zwei weitere Gruppierungen aus Griechenland sowie eine aus Italien zu „ausländischen Terrororganisationen“ erklären. Dabei handelt es sich den US-Angaben zufolge um „militante, anarchistische“ oder „antikapitalistische“ Gruppen.
Namentlich genannt wurden die „Informelle Anarchistische Föderation/Internationale Revolutionäre Front“ (FAI/FRI) aus Italien sowie zwei griechische Gruppen namens „Bewaffnete Proletarische Justiz“ sowie „Selbstverteidigung der Revolutionären Klasse“.
Antifa-Bewegung ist keine Organisation
Nach Einschätzung gemeinnütziger Forschungsinstitute und Bürgerrechtsorganisationen in den USA verfügt die Antifa-Bewegung über keine feste Organisationsstruktur und kommuniziert auch keine klaren Hierarchien. Für Deutschland kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem ähnlichen Schluss.
Kritiker warnen, das Label „Antifa“ könne theoretisch auch auf politische Gegner angewendet werden, die innerhalb des rechtlich geschützten Rahmens Trump kritisieren.
Anklage gegen mutmaßliche „Antifa-Ost“-Mitglieder
In Deutschland hatte die Bundesanwaltschaft im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Gruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft ihnen vor, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein. Den Beschuldigten werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord zur Last gelegt.
Sieben weitere Mitglieder sind vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes.
Mit Maja T. steht in Budapest ein weiteres mögliches Mitglied der Gruppe wegen mutmaßlicher Körperverletzungen vor Gericht, die ebenfalls bei den Protesten im Februar 2023 geschahen. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft, der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden.
USA stuft Terrororganisation verschieden ein
Die USA unterscheiden bei Terror-Einstufungen zwischen weltweit agierenden Terroristen („Specially Designated Global Terrorists“, SDGT) und ausländischen Terrororganisationen („Foreign Terrorist Organizations“, FTO).
Die Unterscheidung spielt eine Rolle bei den damit verbundenen Sanktionen. Zunächst sollen die vier europäischen Gruppen als „SDGTs“ eingestuft werden, es ist aber vorgesehen, sie auch als „FTOs“ einzustufen. Dies solle ab dem 20. November der Fall sein.









