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Warten auf schwarz-rote Reform: Was wird eigentlich aus dem Heizungsgesetz?

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7. September 2025
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Warten auf schwarz-rote Reform: Was wird eigentlich aus dem Heizungsgesetz?

Das sogenannte Heizungsgesetz ist eines der heikelsten Vorhaben der schwarz-roten Koalition. Im Koalitionsvertrag kündigen Union und SPD die Abschaffung an. Inzwischen scheint klar: Es läuft eher auf eine Reform hinaus, doch wichtige Fragen bleiben unbeantwortet: Was genau möchte die Koalition eigentlich ändern? Wie weitreichend sollen die Änderungen sein? Inwiefern will sie bei der staatlichen Förderung kürzen? Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten.

Was sollte das neue Gesetz leisten?

Es war umstritten wie kaum ein anderes Vorhaben der früheren Regierung: Vor zwei Jahren, am 8. September 2023, verabschiedete der Bundestag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Vorausgegangen waren kontroverse Debatten in der Öffentlichkeit und ein langes Ringen innerhalb der Ampel aus SPD, Grünen und FDP.

Die Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen sollen Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden.

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Eine wichtige Rolle für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung: Hausbesitzer dürfen entscheiden, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe einbauen – oder eine andere Art von Heizung, mit der sie ebenfalls Emissionen einsparen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Was will Schwarz-Rot nun am GEG ändern?

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden.

Doch was bedeutet das konkret? Das vermag die schwarz-rote Bundesregierung auch vier Monate nach Legislaturbeginn nicht zu sagen: Ziel der Bundesregierung sei es, so bald wie möglich einen Gesetzentwurf für das GEG vorzulegen, teilt das Wirtschafts- und Energieministerium auf Nachfrage mit. Zur Umsetzung gehöre die Akzeptanz von Effizienzmaßnahmen, keine Überregulierung.

Viel Zeit bleibt nicht mehr: Deutschland muss bis Ende Mai 2026 Vorgaben der europäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie umsetzen.

Wie wichtig ist Gebäudeenergie für die Klimaziele?

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein zentraler Baustein, um die deutsche Wärmeversorgung klimafreundlich aufzustellen. Da etwa 40 Prozent der deutschen CO2-Emissionen im Wärmemarkt entstehen, sei dieser Bereich für die Klimaziele essenziell, sagt der stellvertretende SPD-Fraktionschef Armand Zorn. „Die Debatte um das GEG hat in den vergangenen Jahren sehr unschöne Züge angenommen.“

Entscheidend bei den aktuellen Reformdebatten sei die schnelle Wiederherstellung von Planungssicherheit, damit Investitionen schnell erfolgten.

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Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft werden immer noch drei Viertel aller Wohnungen in Deutschland mit Öl oder Gas beheizt. Zwar hat der Absatz von Wärmepumpen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, von früheren politischen Zielen ist man aber weit entfernt. Seit Jahresbeginn ist der Heizungsmarkt insgesamt eingebrochen, so der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. Es sei daher dringend erforderlich, dass die Bundesregierung zeitnah für klare und verlässliche Rahmenbedingungen sorge.

Wo setzen die Kritiker an?

Im Zentrum der Kritik beim GEG steht der Paragraf 71. Dieser „Kern“ des Gesetzes beinhaltet die 65-Prozent-Vorgabe. Hier vor allem dürfte die Koalition ansetzen. Das Gesetz müsse technologieoffen, pragmatisch und möglichst einfach gestaltet werden, sagte Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. „Die derzeit sehr kleinteiligen und komplexen Regelungen lassen viel Skepsis gegenüber zahlreichen Wärmeversorgungsoptionen erkennen und diskriminieren einzelne Technologien.“ Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht darin sogar einen „Zwang zur Wärmepumpe“.

Von einem Zwang kann jedoch keine Rede sein. Paragraf 71 räumt Gebäudebesitzern eine Reihe von Alternativen zur Wärmepumpe ein, mit denen das 65-Prozent-Ziel ebenfalls als erfüllt betrachtet wird. Des Weiteren dürfen sie jede andere Art von Heizung verbauen, wenn sie nachweisen können, dass das Ziel auch damit erreicht werden kann.

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Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, präferiert dennoch eine Reform, die den Paragrafen „einfacher, verständlicher und praxistauglicher“ regelt: „Es muss gekürzt und klar formuliert werden, damit auch private Hauseigentümer das Gesetz verstehen können. Gerade für den Gebäudebestand müssen individuelle Lösungsmöglichkeiten mit klarer Zielvorgabe möglich sein.“

Bleibt die 65-Prozent-Vorgabe bestehen?

Eine Reform muss laut dem stellvertretenden SPD-Fraktionschef ein hohes Ambitionsniveau beibehalten und auf Technologieoffenheit setzen. „Verschiedene Lösungen wie Wärmepumpen, Geothermie, Biogas, Pelletheizungen oder andere innovative Technologien müssen gleichberechtigt möglich sein“, sagt Zorn. „Entscheidend ist die klimafreundliche Wirkung, nicht die Technologie an sich.“

526134671.jpg

Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen sollte beibehalten werden, sagt Zorn. „Ein Rückschritt an dieser Stelle würde das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden.“ Auch Andreae sagt, die Vorgabe sollte nicht gestrichen werden. „Ohne die 65 Prozent zu starr zu handhaben, muss klar sein, dass bis Mitte des Jahrhunderts auch unsere Gebäude klimaneutral sein sollen. „

Wie soll künftig gefördert werden?

Bei der milliardenschweren staatlichen Förderung des Heizungstauschs zeichnen sich Veränderungen ab. Vor allem in der Union drängen Politiker wie CSU-Chef Markus Söder angesichts von Milliardenlücken im Bundeshaushalt auf Kürzungen.

Auch die SPD kann sich Kürzungen vorstellen, jedoch nur sozial gestaffelt: „Viele Haushalte sind durch die oft großen Investitionen, welche beim Heizungstausch nötig sind, überfordert“, sagt Zorn. „Es ist entscheidend, so viel wie nötig zu unterstützen, ohne wiederum die Staatskasse zu überfordern.“

Der CSU-Politiker Lenz ist überzeugt, dass man das Förderregime „smarter“ ausgestalten und „über die Zeit Anreize abschmelzen“ kann: „Bei Privathaushalten mit hohen Einkommen wäre die Umstellung von Zuschüssen auf eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit sinnvoll, wodurch auch die Fördersummen geringer ausfallen“, sagt er.

Die Absatzzahlen von Wärmepumpen sind im ersten Halbjahr gestiegen.

Die Gefahr jedoch ist: Die Nachfrage nach klimafreundlichen Heizungen könnte einbrechen, wenn die Umstellung der Förderung missglückt. Das wiederum würde nicht nur die deutschen Klimaziele belasten, sondern auch Heizungshersteller sowie Installateure.

Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klima­geschwindig­keits­bonus und einen Ein­kommens­bonus, wenn das Jahres­einkommen des Haushalts hächstens 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Die bisherigen Förderprogramme im Rahmen des Heizungsgesetzes „haben maßgeblich dazu beigetragen, moderne und effiziente Heiztechnologien im Markt zu etablieren und Millionen Tonnen CO2 einzusparen“, sagt der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. „Insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien.“ Für viele Verbraucher sei die Investition in eine neue Heizung finanziell herausfordernd. „Verlässliche Anreize bleiben daher entscheidend, um bei den Menschen Planungssicherheit zu schaffen und die Verunsicherung in den Haushalten nicht noch weiter zu verstärken.“

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Was sollte das neue Gesetz leisten?

Es war umstritten wie kaum ein anderes Vorhaben der früheren Regierung: Vor zwei Jahren, am 8. September 2023, verabschiedete der Bundestag die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Vorausgegangen waren kontroverse Debatten in der Öffentlichkeit und ein langes Ringen innerhalb der Ampel aus SPD, Grünen und FDP.

Die Reform trat Anfang 2024 in Kraft. Durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen sollen Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden.

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Eine wichtige Rolle für Bestandsbauten spielt eine kommunale Wärmeplanung: Hausbesitzer dürfen entscheiden, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe einbauen – oder eine andere Art von Heizung, mit der sie ebenfalls Emissionen einsparen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Was will Schwarz-Rot nun am GEG ändern?

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Das neue GEG solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Die erreichbare CO2-Vermeidung solle zur zentralen Steuerungsgröße werden.

Doch was bedeutet das konkret? Das vermag die schwarz-rote Bundesregierung auch vier Monate nach Legislaturbeginn nicht zu sagen: Ziel der Bundesregierung sei es, so bald wie möglich einen Gesetzentwurf für das GEG vorzulegen, teilt das Wirtschafts- und Energieministerium auf Nachfrage mit. Zur Umsetzung gehöre die Akzeptanz von Effizienzmaßnahmen, keine Überregulierung.

Viel Zeit bleibt nicht mehr: Deutschland muss bis Ende Mai 2026 Vorgaben der europäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie umsetzen.

Wie wichtig ist Gebäudeenergie für die Klimaziele?

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein zentraler Baustein, um die deutsche Wärmeversorgung klimafreundlich aufzustellen. Da etwa 40 Prozent der deutschen CO2-Emissionen im Wärmemarkt entstehen, sei dieser Bereich für die Klimaziele essenziell, sagt der stellvertretende SPD-Fraktionschef Armand Zorn. „Die Debatte um das GEG hat in den vergangenen Jahren sehr unschöne Züge angenommen.“

Entscheidend bei den aktuellen Reformdebatten sei die schnelle Wiederherstellung von Planungssicherheit, damit Investitionen schnell erfolgten.

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Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft werden immer noch drei Viertel aller Wohnungen in Deutschland mit Öl oder Gas beheizt. Zwar hat der Absatz von Wärmepumpen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, von früheren politischen Zielen ist man aber weit entfernt. Seit Jahresbeginn ist der Heizungsmarkt insgesamt eingebrochen, so der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. Es sei daher dringend erforderlich, dass die Bundesregierung zeitnah für klare und verlässliche Rahmenbedingungen sorge.

Wo setzen die Kritiker an?

Im Zentrum der Kritik beim GEG steht der Paragraf 71. Dieser „Kern“ des Gesetzes beinhaltet die 65-Prozent-Vorgabe. Hier vor allem dürfte die Koalition ansetzen. Das Gesetz müsse technologieoffen, pragmatisch und möglichst einfach gestaltet werden, sagte Andreas Lenz, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. „Die derzeit sehr kleinteiligen und komplexen Regelungen lassen viel Skepsis gegenüber zahlreichen Wärmeversorgungsoptionen erkennen und diskriminieren einzelne Technologien.“ Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht darin sogar einen „Zwang zur Wärmepumpe“.

Von einem Zwang kann jedoch keine Rede sein. Paragraf 71 räumt Gebäudebesitzern eine Reihe von Alternativen zur Wärmepumpe ein, mit denen das 65-Prozent-Ziel ebenfalls als erfüllt betrachtet wird. Des Weiteren dürfen sie jede andere Art von Heizung verbauen, wenn sie nachweisen können, dass das Ziel auch damit erreicht werden kann.

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Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, präferiert dennoch eine Reform, die den Paragrafen „einfacher, verständlicher und praxistauglicher“ regelt: „Es muss gekürzt und klar formuliert werden, damit auch private Hauseigentümer das Gesetz verstehen können. Gerade für den Gebäudebestand müssen individuelle Lösungsmöglichkeiten mit klarer Zielvorgabe möglich sein.“

Bleibt die 65-Prozent-Vorgabe bestehen?

Eine Reform muss laut dem stellvertretenden SPD-Fraktionschef ein hohes Ambitionsniveau beibehalten und auf Technologieoffenheit setzen. „Verschiedene Lösungen wie Wärmepumpen, Geothermie, Biogas, Pelletheizungen oder andere innovative Technologien müssen gleichberechtigt möglich sein“, sagt Zorn. „Entscheidend ist die klimafreundliche Wirkung, nicht die Technologie an sich.“

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Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen sollte beibehalten werden, sagt Zorn. „Ein Rückschritt an dieser Stelle würde das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden.“ Auch Andreae sagt, die Vorgabe sollte nicht gestrichen werden. „Ohne die 65 Prozent zu starr zu handhaben, muss klar sein, dass bis Mitte des Jahrhunderts auch unsere Gebäude klimaneutral sein sollen. „

Wie soll künftig gefördert werden?

Bei der milliardenschweren staatlichen Förderung des Heizungstauschs zeichnen sich Veränderungen ab. Vor allem in der Union drängen Politiker wie CSU-Chef Markus Söder angesichts von Milliardenlücken im Bundeshaushalt auf Kürzungen.

Auch die SPD kann sich Kürzungen vorstellen, jedoch nur sozial gestaffelt: „Viele Haushalte sind durch die oft großen Investitionen, welche beim Heizungstausch nötig sind, überfordert“, sagt Zorn. „Es ist entscheidend, so viel wie nötig zu unterstützen, ohne wiederum die Staatskasse zu überfordern.“

Der CSU-Politiker Lenz ist überzeugt, dass man das Förderregime „smarter“ ausgestalten und „über die Zeit Anreize abschmelzen“ kann: „Bei Privathaushalten mit hohen Einkommen wäre die Umstellung von Zuschüssen auf eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit sinnvoll, wodurch auch die Fördersummen geringer ausfallen“, sagt er.

Die Absatzzahlen von Wärmepumpen sind im ersten Halbjahr gestiegen.

Die Gefahr jedoch ist: Die Nachfrage nach klimafreundlichen Heizungen könnte einbrechen, wenn die Umstellung der Förderung missglückt. Das wiederum würde nicht nur die deutschen Klimaziele belasten, sondern auch Heizungshersteller sowie Installateure.

Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent möglich. Neben einer Grundförderung gibt es einen Klima­geschwindig­keits­bonus und einen Ein­kommens­bonus, wenn das Jahres­einkommen des Haushalts hächstens 40.000 Euro beträgt. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt 21.000 Euro.

Die bisherigen Förderprogramme im Rahmen des Heizungsgesetzes „haben maßgeblich dazu beigetragen, moderne und effiziente Heiztechnologien im Markt zu etablieren und Millionen Tonnen CO2 einzusparen“, sagt der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. „Insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien.“ Für viele Verbraucher sei die Investition in eine neue Heizung finanziell herausfordernd. „Verlässliche Anreize bleiben daher entscheidend, um bei den Menschen Planungssicherheit zu schaffen und die Verunsicherung in den Haushalten nicht noch weiter zu verstärken.“

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