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Stand: 29.12.2025 20:09 Uhr
Privates Feuerwerk ist an Silvester in Deutschland weiterhin erlaubt, trotz jährlicher Debatten über ein Verbot. Dennoch gelten zahlreiche Regeln – und bei Nichtbeachtung drohen teils hohe Strafen.
Wann und wo darf man böllern?
Der Grundsatz ist: In ganz Deutschland ist Feuerwerk am 31. Dezember und am 1. Januar für alle Erwachsenen erlaubt. Davon gibt es aber Ausnahmen. In unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern und besonders brandempfindlichen Gebäuden darf nie Feuerwerk gezündet werden.
Was „unmittelbare Nähe“ bedeutet, ist nur schwer allgemein zu sagen. Behörden haben da einen Beurteilungsspielraum, Gerichte können das im Einzelfall nur eingeschränkt überprüfen. Für Feuerwerk-Fans heißt das: Lieber auf Nummer sicher gehen und eher einen größeren Abstand einhalten.
Die Feuerwehr Speyer empfiehlt einen Abstand von 100 Metern zu Kirchen. Übliche Raketen reichen weniger weit. „Raketen können sonst in den Turm fliegen und innen liegende Holztreppen entzünden“, sagt Peter Eymann, Leiter der Feuerwehr Speyer.
Neben der bundesweiten Grundsatzregel gibt es lokale Sonderregeln. Für die sind die örtlichen Behörden zuständig, meist die Städte. Sie können unter anderem die Zeiten einschränken und Verbotszonen einrichten. In Stuttgart und Köln sind in Teilen der City Böller verboten. In Bremen ist Feuerwerk rund ums Rathaus untersagt. Was in den einzelnen Städten gilt, steht im Amtsblatt und meist auf der Homepage der Stadt.
Welche Böller sind an Silvester erlaubt?
Zulässig sind alle Knaller der Kategorien F1 und F2. Das sind neben Tischfeuerwerken die üblichen Kleinfeuerwerke wie Raketen, Feuerwerksbatterien und Böller. Also solche, die es ab dem 29. Dezember im Handel gibt.
Dabei ist egal, ob es Feuerwerk aus dem stationären Handel, etwa dem Supermarkt, oder aus dem Onlinehandel ist. Wichtig ist nur, dass es zugelassene Pyrotechnik ist – erkennbar an dem CE-Zeichen und einer Zulassungsnummer.
Denn gerade im Internet werden teils auch nicht zugelassene Böller und Raketen verkauft. Die sind dann nicht von einer in der Europäischen Union ansässigen Stelle geprüft. Sie können unzulässig laut sein oder auch unzuverlässig zünden, warnt die Feuerwehr Speyer. Solche Pyrotechnik ist verboten und kann für Zuschauerinnen und Zuschauer oder die anzündende Person sehr gefährlich sein.
Zugelassene Feuerwerke anderer Kategorien dürfen nur von Personen gezündet werden, die eine behördliche Erlaubnis dafür haben. Das sind dann in der Regel Pyrotechniker, die etwa bei Festen und Veranstaltungen Feuerwerkshows inszenieren. Sie benötigen dafür beispielsweise ein Sicherheitskonzept, das sie vorher den zuständigen Behörden mitteilen müssen. Das gilt auch für professionelle Feuerwerke an Silvester, wie sie etwa am Brandenburger Tor um Mitternacht stattfinden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer sich nicht an die Feuerwerksregeln hält, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann es ein Bußgeld geben, das je nach Einzelfall einige Hundert oder sogar einige Tausend Euro betragen kann. Die Höhe hängt davon ab, wie schwerwiegend der Verstoß ist. Polizei und Polizeibehörden, beziehungsweise Ordnungsämter, sind rund um Silvester viel im Einsatz und versuchen Verstöße zu ahnden.
Neben den besonderen Feuerwerksregelungen gilt das normale Strafrecht. Wer beispielsweise mit einer Rakete jemanden bewusst verletzt, macht sich womöglich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Das kann dann zu einer Gefängnisstrafe führen. Eine Geld- oder Haftstrafe kann auch bekommen, wer unvorsichtig mit Raketen oder Böllern einen Wohnungsbrand verursacht.
Worauf sollte ich noch achten?
Selbst das legale Böllern und Raketen abschießen ist nicht ohne Risiko. Das gilt an Silvester insbesondere, wenn Alkohol im Spiel ist. Verbände und Behörden geben rund um Silvester Verhaltenstipps. Zum Beispiel: „Die Raketen sollten nur von einer ebenen Fläche gestartet werden“, sagt Peter Eymann von der Feuerwehr Speyer.
Er empfiehlt außerdem eine Abschussvorrichtung wie einen Wasserkasten mit leeren Glasflaschen. Eine einzelne Flasche könne leicht umkippen und sei nicht geeignet, warnt die Stadt Stuttgart. „Am besten einen Eimer Wasser oder einen kleinen Wasserfeuerlöscher mitnehmen“, sagt Eymann. Damit seien Feuerwerkliebhaber gut ausgestattet, falls eine Rakete nachglimmt oder einen kleinen Brand verursacht.
Wie kann ich mich, meine Tiere und das Auto schützen?
Die Feuerwehr empfiehlt: keine brennbaren Materialien wie Plastikmüll auf Balkonen, Terrassen und Dachterrassen stehen lassen. Dort kann eine herunterkommende Rakete Gegenstände sonst leicht entzünden. Spätestens gegen Mitternacht sollten außerdem alle Fenster und Dachluken geschlossen sein, damit sich keine Rakete verirren kann.
Haustierbesitzer müssen ebenfalls aufpassen. Gerade Hunde und Katzen sind sehr lärmempfindlich. Halter sollten sich vorab informieren, gegebenenfalls mit dem Tierarzt sprechen und die Tiere über mehrere Tage langsam an Knallgeräusche gewöhnen, empfiehlt der Deutsche Tierschutzbund. Für die Silvesternacht sei ein Rückzugsort wie eine Höhle oder ein Raum mit heruntergelassenen Rollläden eine Lösung. Wer eine Katze hat, sollte sie an Silvester möglichst nicht alleine in der Wohnung lassen, so die Empfehlung der Tierschützer.
Für viele – gerade in den Großstädten – sind Autos an Silvester kaum zu schützen. Wer eine Garage hat, kann den Wagen dort unterstellen. Sonst können Autobesitzer oft nur hoffen, dass in der Nähe verantwortungsvoll geböllert wird. Wenn doch etwas passiert und der Verursacher bekannt ist, muss er, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, für den Schaden zahlen.
In der Regel dürften Beschädigungen aber erst am nächsten Morgen auffallen und der Verursacher nicht identifizierbar sein. Das kann ein Fall für die eigene Autoversicherung sein: Bei Schäden durch Brand oder Explosion greife die Teilkasko-, bei Vandalismusschäden die Vollkaskoversicherung, so der ADAC.
Was wurde aus der Diskussion über ein Böllerverbot?
Nach dem vergangenen Jahreswechsel wurde eine Petition für ein bundesweites Böllerverbot gestartet. Die hat mittlerweile Hunderttausende Unterstützer. Verschiedene Verbände haben im Spätherbst dann eine weitere Initiative gestartet.
Unterstützer argumentieren unter anderem mit Tier- und Umweltschutz, der Verletzungsgefahr und dem Missbrauch von Böllern gegen Polizei und Feuerwehr. Bislang sorgt die Diskussion aber nur für politischen Druck.
Ein Verbot könnte aber grundsätzlich der Bundestag beschließen, indem er das Sprengstoffgesetz ändert. Mit deutlich weniger Aufwand könnte ein Verbot wohl auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einführen. Er müsste dafür die Sprengstoffverordnung ändern. Ob das ausreicht, ist allerdings rechtlich umstritten. Momentan lässt er wohl in seinem Ministerium neue Feuerwerksregeln prüfen. Ein Komplettverbot lehnt er bislang ab.








