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Stand: 13.12.2025 17:56 Uhr
Mit ihrem Besuch in den USA haben AfD-Politiker eine Debatte ausgelöst. Unter welchen Umständen dürfen Abgeordnete auf Steuerzahlerkosten reisen? Und welche Regeln gelten? Ein Überblick.
Worum geht es?
Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete sind zur Kontaktpflege mit US-Präsident Donald Trumps Republikanern in die USA gereist – darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und außenpolitische Sprecher Markus Frohnmaier. Daneben planen mindestens acht weitere Bundestagsabgeordnete der AfD den Besuch der jährlichen Gala des New York Young Republican Club, eines wichtigen Netzwerktreffens der Republikaner.
Wie werden Abgeordnetenreisen bezahlt?
Wenn Abgeordnete ins Ausland reisen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Soll die Bundestagsverwaltung die Reise bezahlen, so müssen die Abgeordneten sie dort beantragen und genehmigen lassen. Wenn sie das nicht wollen, haben sie eine alternative Möglichkeit. Denn jede Fraktion im Bundestag bekommt vom Präsidium praktisch eine Reisekasse, über die sie selbst verfügen kann, ohne eine Erlaubnis von außen einholen zu müssen. Im Falle der Reise nach Washington stammen nach Angaben der AfD die Mittel aus der Fraktion.
Woher kommt das Geld?
Das Geld kommt von den Steuerzahlern – so wie alle Ausgaben des Bundestages. Das sind insgesamt inzwischen mehr als eine Milliarde Euro. Davon werden die Aufwendungen der Fraktionen, die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter, aber auch die Bundestagsverwaltung und beispielsweise die Kosten für die Gebäude bezahlt.
Wie sind die Fraktionen grundsätzlich finanziell ausgestattet?
Insgesamt gab der Bundestag im vergangenen Jahr für alle Fraktionen über 138 Millionen Euro aus. Aus diesen Mitteln werden viele Mitarbeiter und die entsprechende Ausstattung bezahlt. Dieses Geld muss für die parlamentarische Arbeit verwendet werden und darf nicht der Parteiarbeit zugutekommen. Die Gelder für die Abgeordnetengehälter, Diäten genannt, und die Bezahlung der Mitarbeiter in den Abgeordnetenbüros sind da noch nicht dabei, sondern werden extra berechnet.
Überschreiten die AfD-Abgeordneten mit ihrer Reise eine Grenze?
Grundsätzlich müssen die Reisen der Bundestagsabgeordneten, die mit Steuermitteln bezahlt werden, der parlamentarischen Arbeit dienen und im Interesse der Bundesrepublik Deutschland sein. So argumentiert beispielsweise die AfD, dass Verbindungen zur Trump-Regierung durchaus im Interesse Deutschlands seien. Erst recht, da die AfD sich als künftige Regierungspartei sehen möchte. Dagegen einzuschreiten ist rechtlich nur schwer möglich, da die freie Ausübung des Mandats in Deutschland als hohes Gut gilt. Allerdings darf man damit rechnen, dass die AfD an diesem Punkt von der politischen Konkurrenz angegriffen wird.










