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Aufnahmeprogramme: Afghanen reisen nach erfolgreicher Klage ein

Suedpole. by Suedpole.
05:33:18 24. September 2025
in Politik
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Aufnahmeprogramme: Afghanen reisen nach erfolgreicher Klage ein

Deutsches Aufnahmeprogramm Afghanen reisen nach erfolgreicher Klage ein 

Stand: 24.09.2025 05:00 Uhr

Die Visa waren ihnen versprochen worden – aber sie mussten sie einklagen: Weitere Afghanen können heute nach Deutschland einreisen. Sie hatten vom der Regierung Aufnahmezusagen erhalten.

Claudia Kornmeier Philipp Eckstein

Insgesamt 28 Afghaninnen und Afghanen soll nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios am Mittwoch nach Deutschland einreisen können. Sie sollen per Linienflug in Hannover ankommen. Ihnen wurde nach dem Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Personen eine Aufnahme zugesagt – ihre Visa mussten sie allerdings alle vor Gericht einklagen. 

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Auf diese Weise konnten bereits Anfang September 47 Personen einreisen. Seit dem Regierungswechsel im Mai hat das Auswärtige Amt freiwillig keine Visa im Rahmen der Aufnahmeprogramme mehr erteilt.  

Rund 1.900 Personen warten weiterhin

Nach der Machtübernahme der radikal-islamistischen Taliban hatte Deutschland gefährdeten Menschen zugesagt, sie aufzunehmen. Dafür gab es unterschiedliche Programme – angefangen mit einem Verfahren für Ortskräfte, später kamen weitere Programme hinzu für Menschen, die in Afghanistan als besonders gefährdet galten. 

Davon warten nach Angaben des Bundesinnenministeriums derzeit noch rund 1.910 Menschen auf ein Visum – davon nach Angaben des Bundesinnenministeriums circa 210 aus dem Ortskräfteverfahren, circa 60 von der Menschenrechtsliste, knapp 600 aus dem Überbrückungsprogramm und etwas mehr als 1.040 aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. 

Da Deutschland keine Botschaft in Afghanistan hat, werden die Visaverfahren in Pakistan durchgeführt. Die betroffenen Menschen sind in Gästehäusern in Islamabad untergebracht.  

Ihre Situation vor Ort ist prekär. Seit Mitte August hat Pakistan rund 250 von ihnen festgenommen und nach Afghanistan abgeschoben. Aus dem Auswärtigen Amt hieß es auf Anfrage dazu, ein Dienstleister der Bundesregierung stehe mit allen betroffenen Personen in Kontakt. Sofern erforderlich und gewünscht, erfolge eine Unterbringung, Verpflegung sowie eine medizinische Betreuung. Einige der Abgeschobenen hatten die Bundesregierung zuletzt eindringlich um Hilfe gebeten.  

Klagen auf Visa-Erteilung

Die schwarz-rote Koalition in Berlin hatte die Aufnahmeverfahren mit Amtsantritt ausgesetzt. Daraufhin zogen einige der Betroffenen vor Gericht – manche mit Erfolg. Die Bundesregierung wurde zur Erteilung von Visa verpflichtet. Erfolgreich geklagt haben vor allem Menschen mit Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm. 

Juristisch schlechter sieht es für diejenigen aus, die Zusagen im Rahmen des Ortskräfteverfahrens oder der sogenannten Überbrückungs- und Menschenrechtsliste haben. Die Bundesregierung stellt in Frage, dass ihre Aufnahmezusagen rechtsverbindlich sind – und drang mit dieser Argumentation vor dem Oberverwaltungsgericht durch.  

Die Rechtsgrundlage für diese Programme ist eine andere als die für das Bundesaufnahmeprogramm. Die Bundesregierung habe in diesen Fällen einen weiten außenpolitischen Spielraum und könne überprüfen, ob das politische Interesse Deutschlands an der Aufnahme der Menschen weiter bestehe. Gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann noch Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. 

Mitarbeitende für Sicherheitsüberprüfung wieder vor Ort

Voraussetzung für eine Visaerteilung ist in jedem Fall, dass bei einer Sicherheitsüberprüfung keine Risiken festgestellt werden. Auch diese Sicherheitsüberprüfungen hatte die Bundesregierung allerdings im Mai ausgesetzt. 

Die Mitarbeiter der zuständigen Behörden, die dafür vor Ort waren, wurden abgezogen – wegen der „militärischen Auseinandersetzungen zwischen Indien und Pakistan“. 

Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios teilt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit, dass sich seit vergangener Woche wieder Mitarbeitende des Verfassungsschutzes, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei für die Durchführung der Sicherheitsinterviews in Pakistan aufhalten. Für die „nächsten Wochen“ seien, so der Sprecher, „pro Woche Sicherheitsinterviews in einem sehr hohen zweistelligen Bereich geplant“. Die Sicherheitsbehörden könnten „den derzeitigen Bedarf an planbaren Sicherheitsinterviews abdecken“.

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