Anhebung in zwei Stufen Bundeskabinett beschließt höheren Mindestlohn
Stand: 29.10.2025 12:33 Uhr
Das Plus beim Mindestlohn ist beschlossene Sache: In zwei Stufen soll er auf 14,60 Euro steigen. Die erste Erhöhung greift bereits ab dem kommenden Jahr. Auf Arbeitgeber kommen damit zusätzliche Lohnkosten in Milliardenhöhe zu.
Der gesetzliche Mindestlohn wird wie geplant ab dem kommenden Jahr angehoben. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Verordnung. Der Bundestag oder der Bundesrat müssen dem Plus nicht mehr zusätzlich zustimmen.
Ab Januar des kommenden Jahres soll der gesetzliche Mindestlohn damit auf 13,90 Euro steigen. Ein Jahr später soll dann die zweite Stufe auf 14,60 Euro folgen. Insgesamt wird der Mindestlohn um 13,9 Prozent angehoben. Das ist die deutlichste Erhöhung, seit er vor zehn Jahren eingeführt wurde.
Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland 2015 eingeführt. Die Höhe wurde damals per Gesetz auf 8,50 Euro festgelegt. Seitdem hatte noch einmal der Gesetzgeber eingegriffen und anstelle der eigentlich zuständigen Kommission die Höhe festgelegt: 2022 beschloss die damalige Ampelkoalition eine Erhöhung auf zwölf Euro. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,85 Euro die Stunde.
Milliardenkosten für Arbeitgeber
Laut Statistischem Bundesamt könnten im kommenden Jahr bis zu 6,6 Millionen Menschen von einem höheren Mindestlohn profitieren – besonders viele Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. Wer Vollzeit im Mindestlohn arbeitet, soll ab Januar brutto rund 190 Euro mehr im Monat verdienen.
Auf Arbeitgeber könnten Schätzungen der Bundesregierung zufolge durch die Anhebung im kommenden Jahr zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro zukommen, 2027 werden die zusätzlichen Lohnkosten auf rund 3,4 Milliarden Euro geschätzt.
Arbeitsministerin Bas lobt Mindestlohn als „Erfolgsgeschichte“
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas lobte die Anhebung als „wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten“. Der Mindestlohn sei eine „Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen“. Mit der zweistufigen Anhebung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit und Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen.
Ursprünglich hatte die SPD gefordert, den gesetzlichen Mindestlohn ab kommenden Jahr auf 15 Euro zu erhöhen. Auch im gemeinsamen Koalitionsvertrag hatte Schwarz-Rot formuliert, dass ein Mindestlohn von 15 Euro „im Jahr 2026 erreichbar“ sei.
Mit dem nun beschlossenen, zweistufigen Plus folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni. Dort verhandeln Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern alle zwei Jahre miteinander.
Mit Informationen von Birthe Soennichsen, ARD-Hauptstadtstudio









