Pläne des Kabinetts: Was die Bundesregierung für mehr militärische Sicherheit tun will

Pläne des Kabinetts Was die Bundesregierung für mehr militärische Sicherheit tun will

Berlin · Neben dem Wehrdienst beschäftigt sich das Kabinett an diesem Mittwoch mit weiteren Veränderungen für die Bundeswehr. Das Ziel: Kasernen und Soldaten besser vor Spionage schützen, den militärischen Abschirmdienst stärken und erste Schritte zu einem nationalen Sicherheitsrat gehen – doch es gibt Einwände.

 Soldaten im Sommer 2023 in Rheinbach (NRW). (Archiv)

Soldaten im Sommer 2023 in Rheinbach (NRW). (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa/Henning Kaiser

Das hat es mehr als 30 Jahre lang nicht gegeben: An diesem Mittwoch tagt das Bundeskabinett nicht wie gewohnt im Kanzleramt, sondern im Verteidigungsministerium von Ressortchef Boris Pistorius (SPD). Denn die Ministerriege will mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gleich eine ganze Reihe an Gesetzen auf den Weg bringen, um die Bundeswehr zu stärken und besser zu schützen. Um dem Rechnung zu tragen, trifft man sich ausnahmsweise im Berliner Bendlerblock.

Zu den geplanten Beschlüssen gehört das umstrittene Wehrdienstmodell. In der Diskussion über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht sieht Kanzler Merz „keinen grundsätzlichen Dissens“ zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. „Wir sind uns in der Zielrichtung einig“, sagte er am Dienstag. Dass es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen kommen wird, ist jedoch sicher.

Neben dem Wehrdienst plant die Bundesregierung angesichts der russischen Bedrohung und der Aufrüstung auch einen verbesserten Schutz rund um die Bundeswehr. Ein zentraler Punkt des Gesetzespakets, das das Kabinett am Mittwoch beschließen soll, ist die Einführung einer beschleunigten Sicherheitsüberprüfung für neu eingestellte Soldaten. So soll es in den meisten Fällen nur das Bundeszentralregister, eine Anfrage bei den Nachrichtendiensten sowie eine Online-Recherche geben. In der Vergangenheit seien die Verfahren langwieriger und umständlicher gewesen. Mit dem geplanten schnellen Personalaufbau der Bundeswehr sei dies nicht vereinbar.

Eine weitere Änderung betrifft die Befugnisse der Feldjäger, also der „Polizei“ der Armee. Diese sollen künftig in allen militärischen Bereichen – also auch auf nicht umzäunten Truppenübungsplätzen oder bei der Begleitung von Konvois im Straßenverkehr – Identitätskontrollen durchführen und durchsetzen dürfen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Drohnenabwehr: Bislang konnten Wachsoldaten zwar gegen Drohnen direkt über einer Kaserne vorgehen, nicht aber gegen die Piloten, die sich meist in gewisser Entfernung aufhalten. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. „Wir erhoffen uns damit eine Stärkung der Drohnenabwehr“, hieß es aus Regierungskreisen.

Darüber hinaus erhält der Militärische Abschirmdienst (MAD) dem Gesetzespaket zufolge umfassendere Kompetenzen. Dies hat vor allem für die geplante Brigade in Litauen Bedeutung. Der MAD darf so auch außerhalb der Bundeswehrkasernen zum Schutz der Brigade tätig werden.

Bei der Kabinettsitzung will die Regierung auch den neuen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) auf den Weg bringen. Dieser soll eine engere Abstimmung auf Bundesebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen ermöglichen, aber auch Vertreter anderer staatlicher Ebenen hinzuziehen können. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag, man entwickle den Bundessicherheitsrat zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiter. Ferner heißt es im schwarz-roten Vertrag: „Für eine ganzheitliche Bewältigung von Krisen braucht Deutschland einen Bund-Länder- und ressortübergreifenden Nationalen Krisenstab der Bundesregierung und ein Nationales Lagezentrum im Bundeskanzleramt, in dem ressortübergreifend ein Gesamtlagebild zusammengefügt wird.“

Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt man die Pläne der Bundesregierung für einen Nationalen Sicherheitsrat. Echte Wirkung könne der NSR jedoch nur entfalten, „wenn gemeinsam erarbeitete, tagesaktuelle und behördenübergreifende Lagebilder erstellt werden, die eine fundierte Entscheidungsbasis für strategische und operative Maßnahmen liefern“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke unserer Redaktion. Die Verzahnung von innerer und äußerer Sicherheit durch einen künftigen NSR ist Kopelke zufolge elementar für den Erhalt der Demokratie und der freien Gesellschaft. Dennoch sei es wichtig und notwendig, verfassungsrechtliche Grundlagen zu beachten. Kopelke: „Der NSR darf nicht den Eindruck einer zentralen Vollzugsinstanz erwecken“, mahnte Kopelke. Die bewährten Zuständigkeits- und Eingriffsstrukturen von Länder- und Bundesbehörden dürften nicht unterlaufen werden.

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Berlin · Neben dem Wehrdienst beschäftigt sich das Kabinett an diesem Mittwoch mit weiteren Veränderungen für die Bundeswehr. Das Ziel: Kasernen und Soldaten besser vor Spionage schützen, den militärischen Abschirmdienst stärken und erste Schritte zu einem nationalen Sicherheitsrat gehen – doch es gibt Einwände.

 Soldaten im Sommer 2023 in Rheinbach (NRW). (Archiv)

Soldaten im Sommer 2023 in Rheinbach (NRW). (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa/Henning Kaiser

Das hat es mehr als 30 Jahre lang nicht gegeben: An diesem Mittwoch tagt das Bundeskabinett nicht wie gewohnt im Kanzleramt, sondern im Verteidigungsministerium von Ressortchef Boris Pistorius (SPD). Denn die Ministerriege will mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gleich eine ganze Reihe an Gesetzen auf den Weg bringen, um die Bundeswehr zu stärken und besser zu schützen. Um dem Rechnung zu tragen, trifft man sich ausnahmsweise im Berliner Bendlerblock.

Zu den geplanten Beschlüssen gehört das umstrittene Wehrdienstmodell. In der Diskussion über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht sieht Kanzler Merz „keinen grundsätzlichen Dissens“ zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. „Wir sind uns in der Zielrichtung einig“, sagte er am Dienstag. Dass es im parlamentarischen Verfahren noch zu Änderungen kommen wird, ist jedoch sicher.

Neben dem Wehrdienst plant die Bundesregierung angesichts der russischen Bedrohung und der Aufrüstung auch einen verbesserten Schutz rund um die Bundeswehr. Ein zentraler Punkt des Gesetzespakets, das das Kabinett am Mittwoch beschließen soll, ist die Einführung einer beschleunigten Sicherheitsüberprüfung für neu eingestellte Soldaten. So soll es in den meisten Fällen nur das Bundeszentralregister, eine Anfrage bei den Nachrichtendiensten sowie eine Online-Recherche geben. In der Vergangenheit seien die Verfahren langwieriger und umständlicher gewesen. Mit dem geplanten schnellen Personalaufbau der Bundeswehr sei dies nicht vereinbar.

Eine weitere Änderung betrifft die Befugnisse der Feldjäger, also der „Polizei“ der Armee. Diese sollen künftig in allen militärischen Bereichen – also auch auf nicht umzäunten Truppenübungsplätzen oder bei der Begleitung von Konvois im Straßenverkehr – Identitätskontrollen durchführen und durchsetzen dürfen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Drohnenabwehr: Bislang konnten Wachsoldaten zwar gegen Drohnen direkt über einer Kaserne vorgehen, nicht aber gegen die Piloten, die sich meist in gewisser Entfernung aufhalten. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. „Wir erhoffen uns damit eine Stärkung der Drohnenabwehr“, hieß es aus Regierungskreisen.

Darüber hinaus erhält der Militärische Abschirmdienst (MAD) dem Gesetzespaket zufolge umfassendere Kompetenzen. Dies hat vor allem für die geplante Brigade in Litauen Bedeutung. Der MAD darf so auch außerhalb der Bundeswehrkasernen zum Schutz der Brigade tätig werden.

Bei der Kabinettsitzung will die Regierung auch den neuen Nationalen Sicherheitsrat (NSR) auf den Weg bringen. Dieser soll eine engere Abstimmung auf Bundesebene über außen- und sicherheitspolitische Fragen ermöglichen, aber auch Vertreter anderer staatlicher Ebenen hinzuziehen können. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag, man entwickle den Bundessicherheitsrat zu einem Nationalen Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt weiter. Ferner heißt es im schwarz-roten Vertrag: „Für eine ganzheitliche Bewältigung von Krisen braucht Deutschland einen Bund-Länder- und ressortübergreifenden Nationalen Krisenstab der Bundesregierung und ein Nationales Lagezentrum im Bundeskanzleramt, in dem ressortübergreifend ein Gesamtlagebild zusammengefügt wird.“

Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt man die Pläne der Bundesregierung für einen Nationalen Sicherheitsrat. Echte Wirkung könne der NSR jedoch nur entfalten, „wenn gemeinsam erarbeitete, tagesaktuelle und behördenübergreifende Lagebilder erstellt werden, die eine fundierte Entscheidungsbasis für strategische und operative Maßnahmen liefern“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke unserer Redaktion. Die Verzahnung von innerer und äußerer Sicherheit durch einen künftigen NSR ist Kopelke zufolge elementar für den Erhalt der Demokratie und der freien Gesellschaft. Dennoch sei es wichtig und notwendig, verfassungsrechtliche Grundlagen zu beachten. Kopelke: „Der NSR darf nicht den Eindruck einer zentralen Vollzugsinstanz erwecken“, mahnte Kopelke. Die bewährten Zuständigkeits- und Eingriffsstrukturen von Länder- und Bundesbehörden dürften nicht unterlaufen werden.

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