Verstöße gegen Parteiengesetz: Unzulässige Spenden und falsche Angaben – Afd musste 1,1 Millionen Euro zahlen

Verstöße gegen Parteiengesetz Unzulässige Spenden und falsche Angaben – Afd musste 1,1 Millionen Euro zahlen

Berlin · Seit ihrem Einzug in den Bundestag im Jahr 2017 hat die AfD rund 1,1 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen müssen. Das geht aus einer Übersicht der Bundestagsverwaltung hervor. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

 Logos der verschiedenen Parteien (Symbolfoto).

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Foto: imago/Christian Ohde/Christian Ohde

Unzulässige Spenden, falsche Angaben: Seit 2017 mussten die Bundestags-Parteien wegen solcher Verstöße rund 1,8 Millionen Euro berappen. Mehr als die Hälfte davon entfiel auf die AfD. Die Aufstellung liegt auch der Deutschen Presseagentur (dpa) vor.

Bei der AfD fielen der Übersicht zufolge vor allem unzulässige Zuwendungen der Schweizer Goal AG für Wahlwerbung in den Landtagswahlkämpfen 2016 in Baden-Württemberg und 2017 in Nordrhein-Westfalen ins Gewicht, außerdem eine Spende aus der Schweiz von fast 400.000 Euro. Noch keine Bestandskraft hat eine Forderung über gut 108.000 Euro. Die AfD hat gegen den Bescheid geklagt und inzwischen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

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Foto: Joerg Carstensen/dpa/Jörg Carstensen

AfD verweist auf anfangs geringe Erfahrung mit Spenden

CDU, SPD, Grüne, Linke, CSU und FDP mussten im Vergleich dazu deutlich weniger Zahlungen leisten. Bei der CDU waren es dem Bericht zufolge rund 200.000 Euro, bei der SPD etwa 140.000 Euro, bei den Grünen 134.000 und bei der Linken 92.000 Euro. Die CSU musste 79.300 Euro berappen, die FDP lediglich gut 2.300 Euro.

Die AfD verwies auf Anfrage der „Welt am Sonntag“ auf ihre kurze Parteigeschichte. „Insbesondere in den ersten Jahren konnte die AfD bisher nicht auf den Erfahrungsschatz im Umgang mit Spenden zurückgreifen, den andere Parteien in Jahrzehnten gesammelt haben“, sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter der Zeitung. Heute prüfe man jede Spende streng, es gebe ein Sechs-Augen-Prinzip sowie intensive Schulungen für die Gliederungen.

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Foto: imago/Christian Ohde/Christian Ohde

Unzulässige Spenden, falsche Angaben: Seit 2017 mussten die Bundestags-Parteien wegen solcher Verstöße rund 1,8 Millionen Euro berappen. Mehr als die Hälfte davon entfiel auf die AfD. Die Aufstellung liegt auch der Deutschen Presseagentur (dpa) vor.

Bei der AfD fielen der Übersicht zufolge vor allem unzulässige Zuwendungen der Schweizer Goal AG für Wahlwerbung in den Landtagswahlkämpfen 2016 in Baden-Württemberg und 2017 in Nordrhein-Westfalen ins Gewicht, außerdem eine Spende aus der Schweiz von fast 400.000 Euro. Noch keine Bestandskraft hat eine Forderung über gut 108.000 Euro. Die AfD hat gegen den Bescheid geklagt und inzwischen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

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