Stand: 08.10.2025 20:16 Uhr
Eine Einbürgerung in Deutschland ist künftig nach frühestens fünf Jahren möglich. Der Bundestag stimmte für die Abschaffung der Möglichkeit für besonders gut integrierte Ausländer, schon nach drei Jahren den deutschen Pass bekommen zu können.
Die von der Ampel-Koalition eingeführte beschleunigte Einbürgerung für besonders gut integrierte Ausländer ist wieder Geschichte. Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der AfD beschloss der Bundestag die Abschaffung der erst im vergangenen Jahr eingeführten Regelung. Statt drei müssen Ausländer künftig mindestens fünf Jahre regulär in Deutschland leben, bevor sie einen deutschen Pass erhalten können.
Vor der im Juni 2024 in Kraft getretenen Reform des Staatsbürgerschaftsrechts galten mindestens acht Jahre, die Menschen warten mussten, bis sie den deutschen Pass erhalten konnten. Die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft bleibt erhalten.
Innenminister Alexander Dobrindt erklärte, die Einbürgerung stehe am Ende eines Integrationsprozesses und nicht am Anfang: „Der deutsche Pass muss als Anerkennung für gelungene Integration zur Verfügung stehen und nicht als Anreiz für illegale Migration.“ Das Gesetz der Ampel-Regierung sei der „grundfalsche Ansatz“ gewesen. Dieser habe das Land verunsichert, Polarisierung gebracht und nicht geholfen bei der Fachkräfteeinwanderung, so Dobrindt.
Kritik von Grünen und Linken
Die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat hingegen kritisierte die Entscheidung als „falsch und kurzsichtig“. Wer die hohen Einbürgerungsvoraussetzungen früher erfülle und sich darüber hinaus in der Gesellschaft engagiere, müsse auch die Chance erhalten, sich früher einbürgern zu lassen. Der Linke-Abgeordnete Ferat Kocak warf den Koalitionsfraktionen vor, mit ihrer Migrationspolitik den „Hass der AfD salonfähig“ zu machen. Er forderte, dass alle, die fünf Jahre in Deutschland leben, auch ohne deutschen Pass wählen dürfen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede sagte hingegen unter Verweis auf die niedrigen Fallzahlen, die beschleunigte Einbürgerung sei nicht der zentrale Hebel beim Staatsbürgerschaftsrecht. Wichtiger sei, dass die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit bestehen bleibt.
Schnellere Einbürgerung kaum genutzt
Tatsächlich haben wenig Menschen von der beschleunigten Einbürgerung Gebrauch gemacht, wie eine Abfrage des ARD-Hauptstadtstudios von Juli 2025 bei den zuständigen Landesministerien zeigt. Seit der Einführung wurden in Berlin 573 Personen nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert – das machte 1,02 Prozent aller Einbürgerungen aus. Der Anteil der nach bereits drei Jahren Eingebürgerten sei 2025 im Vergleich zum Vorjahr sogar deutlich zurückgegangen, heißt es aus der Senatsverwaltung. „Das zeigt die geringe praktische Relevanz dieser Vorschrift.“
In Bayern war der Anteil sogar noch geringer: Bis Ende April waren es 78 Personen, was rund 0,14 Prozent entspricht. In Baden-Württemberg waren es 2024 16 Fälle, für 2025 gibt es noch keine Zahlen.
Negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt befürchtet
Die Diakonie Deutschland kritisierte die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung. Bundesvorständin Elke Ronneberger warnte vor negativen Folgen der Entscheidung für den Arbeitsmarkt: „Deutschland braucht Fachkräfte – aber wer sieht, dass Integration hier eher gebremst als belohnt wird, sucht sich ein anderes Land.“
Es dürfe nicht sein, dass Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllt hätten, am Ende an der Bürokratie scheiterten. Der Wirtschaftsweise Martin Werding kritisierte ebenfalls die Abschaffung der Regelung. Solche Einbürgerungsmöglichkeiten gehörten zu einer guten Zuwanderungspolitik – vor allem in alternden Gesellschaften, sagte er im rbb.