Als erstes Bundesland Saarland verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe
Stand: 30.10.2025 00:01 Uhr
Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe hat das saarländische Umweltministerium eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet – als erstes Bundesland. Sie tritt morgen in Kraft und soll erst einmal vier Wochen andauern.
Von mit Informationen von Sabine Wachs
Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe H5N1 hat das saarländische Umweltministerium gestern eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Sie ist heute in Kraft getreten und gilt für alle Geflügelarten, also für Hühner, aber zum Beispiel auch für Truthähne oder Fasane.
„Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung besagt, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums zur tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung.
Bereits elf Vogelgrippe-Fälle
Im Saarland sind nach Angaben des Umweltministeriums mindestens elf Wildvögel an dem Vogelgrippe-Virus erkrankt. Bei einem Fall wurde die hochansteckende H5N1-Variante nachgewiesen. Bei den anderen Fällen geht das Umweltministerium ebenfalls stark von dieser hochansteckenden Variante aus. Eine finale Bestätigung fehlt aber noch vom Friedrich-Loeffler-Institut, das zurzeit alle Fälle in Deutschland untersuchen muss.
Im Saarland wurden außerdem 18 weitere erkrankte Tiere gefunden. Sie werden noch auf das Geflügelgrippe-Virus untersucht.
Veranstaltungen untersagt
Alternativ zur Stallpflicht könnten laut Ministerium die Tiere in einer abgedeckten Vorrichtung untergebracht werden, die gegen direkten und indirekten Kontakt durch Wildvögel gesichert ist. Das Ministerium hat auch eine umfangreiche Übersicht mit den häufigsten Fragen und Antworten zur Vogelgrippe und der Stallpflicht hier unter www.saarland.de/gefluegelpest-faq auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, sind vorläufig untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen. Bei einem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Ministeriums drohen bis zu 30.000 Euro Bußgeld.
Krankheitsfälle müssen gemeldet werden
Gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel müssen generell sofort an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) gemeldet werden – entweder per E-Mail an tiergesundheit@lav.saarland.de oder unter Telefon (0681) 9978-4500
Stallpflicht für vorerst vier Wochen
Die Stallpflicht soll für vier Wochen gelten, dann soll eine erneute Risikobewertung erfolgen. Eine Massenschlachtung von Geflügel im Saarland wurde bisher noch nicht angeordnet. Das sei die Maximaloption, die man mit der Stallpflicht verhindern wolle, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Saarländische Geflügelhalter in Sorge
Trotzdem blicken die Geflügelhalter im Saarland mit Sorge auf die sich aktuell verbreitende Vogelgrippe. Martin Kraemer, Vorsitzender des Geflügelhalterverbandes, erklärte im SR, vor allem die Schlachtung von Tieren stelle ein großes auch finanzielles Risiko für die Betriebe dar. Besonders betroffen seien in diesem Fall Legehennenbetriebe.
Zwar gebe es für jedes geschlachtete Tier eine Entschädigung, allerdings könnte diese den Ausfall der Hennen und somit die Produktion von Eiern nicht kompensieren. Die Betriebe bräuchten rund ein halbes Jahr, um wieder Eier anbieten zu können, so Kraemer.
Ein bestätigter und mehrere Verdachtsfälle im Saarland
Im Saarland waren zuletzt mehrere tote Wildvögel gefunden worden. Am Montag hat das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut einen positiven Befund des Landesamtes für Verbraucherschutz bestätigt. Demnach war ein in Eppelborn aufgefundenen Kranich mit dem für die Vögel hochgefährlichen Grippevirus H5N1 infiziert.
Eine Ansteckung verläuft für viele Vogelarten meist tödlich. In der Nähe der Rastplätze der Kraniche in Brandenburg etwa sind bereits tausende tote Tiere gefunden worden. Auch in mehreren Geflügelbetrieben unter anderem in Brandenburg wurde das Virus bereits nachgewiesen.
Für Menschen besteht nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko.
Über dieses Thema berichteten die SR info-Nachrichten im Radio am 28.10.2025.
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