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Bundeswehr soll künftig bei Drohnenabwehr unterstützen

Suedpole. by Suedpole.
06:32:22 21. November 2025
in Politik
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Bundeswehr soll künftig bei Drohnenabwehr unterstützen

Zwei Bundeswehrsoldaten bei einer Übung zur Drohnenabwehr.

Beschluss des Bundeskabinetts Bundeswehr soll bei Drohnenabwehr unterstützen

Stand: 19.11.2025 15:00 Uhr

Drohnensichtungen haben zuletzt auch in Deutschland für Unruhe gesorgt. Das Bundeskabinett will deswegen nun die Verteidigung stärken. Künftig soll die Bundeswehr bei der Abwehr unterstützen können – notfalls mit Waffengewalt.

In mehreren europäischen Ländern sind in den vergangenen Wochen wiederholt unbemannte Drohnen gesichtet worden – auch in Deutschland. Betroffen waren etwa Industrieanlagen und Flughäfen, beispielsweise in Berlin oder München. Die schwarz-rote Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Drohnenabwehr zu stärken – und das in Zukunft auch mithilfe der Bundeswehr.

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Das Bundeskabinett beschloss dafür einen Entwurf des Innenministeriums, durch welchen das Luftsicherheitsgesetz geändert werden soll. Diese Änderungen sehen zum einen vor, dass die Polizeibehörden der Bundesländer besser für die Abwehr von Drohnen ausgerüstet werden sollen und gegebenenfalls auch um die Hilfe der Bundeswehr ersuchen können – und zwar über das Mittel der Amtshilfe.

In erster Linie geht es bei der Unterstützung um die Bereitstellung von Aufklärungs- und Interventionstechnik. Sollte allerdings die Befürchtung bestehen, dass ein besonders schwerer Drohnenangriff drohe, soll die Bundeswehr laut Gesetzentwurf auch „Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen“ dürfen. Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne „gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll“ und Waffengewalt „das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist“.

Dobrindt: Keine Grundgesetzänderung nötig

Dem Einsatz der Bundeswehr im Inland werden durch das Grundgesetz enge Grenzen gesetzt. Doch aus Sicht von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist für die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Eben weil auf das Mittel der Amtshilfe zurückgegriffen wird. Mit Blick auf die in letzter Zeit gehäuften Drohnensichtungen mahnte der CSU-Politiker:

Nicht jede Drohnensichtung ist automatisch eine Bedrohung, aber aus jeder Drohnensichtung kann eine Bedrohung erwachsen.

Dafür wolle sich Deutschland bestmöglich rüsten, hieß es von Dobrindt weiter. Er verwies auch auf die unterschiedlichen Arten und Größen von Drohnen. Vor allem die großen Geräte könnten oft von der Polizei nicht mehr bekämpft werden, daher müsse in solchen Fällen die Bundeswehr hinzugezogen werden. Der Gesetzesentwurf seines Ministeriums versetze die Bundeswehr in die Lage, die Drohnen „zu bekämpfen, abzufangen, auch abzuschießen“. Dafür sollen laut Dobrindt „Abstimmungen und Entscheidungswege“ deutlich verkürzt werden.

Um im Fall einer extremen möglichen Bedrohung rasche Entscheidungen zu ermöglichen, soll dann laut Entwurf das Bundesverteidigungsministerium allein über einen möglichen Einsatz der Bundeswehr entscheiden können. Normalerweise ist ein Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium bei Amtshilfe-Einsätzen im Inneren nötig. Davon soll in besonders gravierenden Fällen der Drohnenabwehr abgewichen werden können.

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