Plakate im Bundestagswahlkampf AfD klagt auf Rückgabe von Millionenspende
Stand: 31.10.2025 16:21 Uhr
Vor der Bundestagswahl ließ ein Österreicher Großplakate mit AfD-Werbung aufstellen. Schnell stand der Verdacht einer illegalen Parteispende durch einen Strohmann im Raum. Nun landet der Fall vor Gericht.
Die AfD versucht sich gerichtlich rund 2,3 Millionen Euro von der Bundestagsverwaltung zurückzuholen, die diese wegen des Verdachts auf eine sogenannte Strohmann-Spende einbehalten hat.
Eine Sprecherin des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte der Nachrichtenagentur dpa den Eingang einer entsprechenden Klage der AfD bereits im August. Zuvor hatte Die Zeit berichtet.
Demnach möchte die Partei eine an die Bundestagsverwaltung weitergeleitete Spende mit der Begründung, diese sei zulässig gewesen, zurückgezahlt haben. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.
Großplakate als Spende im Bundestagswahlkampf
Auslöser der Klage war der Bundestagswahlkampf Anfang des Jahres: Damals wurden in Deutschland in auffälligem Gelb gehaltene Großplakate aufgestellt, auf denen Union, SPD und Grüne in der Migrations-, Energie- oder Wirtschaftspolitik attackiert und die AfD als „bürgerliche Alternative“ empfohlen wurde.
Verantwortlich dafür soll der Österreicher Gerhard Dingler gewesen sein. Der Bundestag, dem Großspenden gemeldet werden müssen und der sie dann veröffentlichen muss, nannte eine Summe von 2,35 Millionen Euro.
Berichte über Strohmann-Spende
Später gab es Berichte, wonach das Geld über Dingler nur weitergeleitet gewesen sein und von einem anderen AfD-Gönner stammen könnte. In Österreich wurde ermittelt. Die Bundestagsverwaltung bekam nach eigenen Angaben den Hinweis, dass Dingler zuvor „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist“. Das wäre eine unzulässige sogenannte Strohmann-Spende, die Parteien nicht annehmen dürfen.
Die AfD überwies vorsorglich das Geld an die Bundeskasse „zur Verwahrung“, kündigte aber bereits an, wahrscheinlich den Rechtsweg zu beschreiten. Dingler habe gegenüber der Partei mehrfach versichert, dass die Sachspende aus seinem privaten Vermögen komme und nicht im Auftrag von Dritten erfolgt sei.
Die AfD habe „keine Hinweise auf eine mögliche Strohmann-Spende feststellen können“, zitiert Die Zeit AfD-Schatzmeister Carsten Hütter. Seine Partei habe ihre Sorgfaltspflicht erfüllt.









