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Letzte Sitzung in diesem Jahr Worüber im Bundesrat entschieden wird
Stand: 19.12.2025 05:16 Uhr
Fast 100 Tagesordnungspunkte liegen dem Bundesrat zur letzten Sitzung in diesem Jahr vor. Darunter auch die zuvor umstrittenen Projekte zu Rente, Krankenkassenfinanzen und Wehrdienst. Ein Blick auf die wichtigsten Themen.
Der Bundesrat absolviert ein Mammutprogramm vor dem Jahresende. Für ein Projekt musste der Vermittlungsausschuss angerufen werden: Die Länderkammer hatte das vom Bundestag beschlossene Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge von Gesundheitsministerin Nina Warken im November gestoppt. Ihr Widerstand richtete sich gegen Einsparungen bei den Kliniken.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigte sich schließlich am Mittwochabend auf einen Kompromiss beim geplanten Sparpaket. Die vorgesehenen Einsparungen bei der Klinikvergütung sollen laut Bundesrat auf das Jahr 2026 begrenzt werden. Die einmalige Kürzung bliebe damit ohne Auswirkung auf die Finanzausstattung der Krankenhäuser in den Folgejahren.
Hintergrund war ein Streit ums Geld. Der größte Teil des Sparpakets, das die Krankenkassen nächstes Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlasten soll, entfällt auf die Krankenhäuser. Die Länder hatten befürchtet, dass sie die Kliniken deshalb stärker unterstützen müssen, und zwar über 2026 hinaus.
Das Sparpaket war nachträglich in das Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften eingefügt worden. Vorgesehen sind darin außerdem ein besserer Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und eine Vereinfachung der Anträge auf Pflegeleistungen. Zudem soll damit die Regelung zur Zahl der Kinderkrankentage bis Ende 2026 verlängert werden. Damit der Kompromiss noch zum Jahreswechsel wirksam wird, wollen Bundestag und Bundesrat heute darüber direkt hintereinander abstimmen.
Gastrosteuer und Pendlerpauschale
Unter Tagesordnungspunkt 80 – dem sogenannte Steueränderungsgesetz – geht es unter anderem um die geplante Senkung der Gastrosteuer. Die Mehrwertsteuer auf Speisen – aber nicht für Getränke – in der Gastronomie soll von derzeit 19 auf 7 Prozent sinken. Der Bund will zu dem niedrigeren Steuersatz zurückkehren, der bereits während der Corona-Pandemie gegolten hatte. Dies hatten Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen 2025 vereinbart. Erst 2024 war der Bund zum alten Steuersatz zurückgekehrt – gegen den Widerstand der Branche, die seither für die dauerhafte Absenkung warb.
Kommt auch vom Bundesrat grünes Licht, dann könnte die Steuer zum Jahreswechsel sinken. Allerdings wird die damit einhergehende Ersparnis für die Gastronomie wohl eher nicht groß an ihre Kunden weitergegeben werden. Der Branchenverband Dehoga dämpfte bereits Hoffnungen auf sinkende Preise. „Die 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Zukunftssicherung der Restaurants, Wirtshäuser und Cafés“, sagte eine Sprecherin. Schon jetzt sei aber klar, dass der Mindestlohn 2026 steigt: „Diese zusätzlichen Kosten müssen erst einmal erwirtschaftet werden.“
Zum Steueränderungsgesetz gehören auch Neuregelungen bei der Pendlerpauschale. Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer soll künftig bereits ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer gelten.
Im Rentenpaket: Mütterrente soll ausgeweitet werden
Die sogenannte Mütterrente ist Teil des Rentenpakets der neuen schwarz-roten Bundesregierung, über das die Länderkammer ebenfalls abstimmt. Die „Mütterrente III“ soll die vollständige rentenrechtliche Gleichstellung für Eltern von Kindern ergeben, die vor 1992 geboren wurden. Die Erziehungszeiten für diese Kinder werden um sechs weitere Monate auf drei Jahre angehoben. Das gilt seit Längerem schon für später Geborene. Von dieser Ausweitung sollen rund zehn Millionen Eltern profitieren, überwiegend Frauen. Sie gehörte zu den zentralen Wahlkampfversprechen der bayerischen CSU im Bundestagswahlkampf.
Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2027 greifen, wird technisch von der Rentenversicherung aber erst zum Jahresanfang 2028 umgesetzt. Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits 2027 Anspruch darauf haben, wird die Erhöhung über einen Zuschlag rückwirkend gezahlt. Durch die Ausweitung steigt die derzeitige Rente für jedes vor 1992 geborene Kind um einen halben Rentenpunkt, derzeit entspricht das rund 20 Euro monatlich. Die Regierung prognostiziert dafür bis 2039 Kosten von 62,7 Milliarden Euro.
Weiter sind auch eine Stabilisierung des Rentenniveaus, die Stärkung von Betriebsrenten und die sogenannte Aktivrente im schwarz-roten Rentenpaket enthalten, das allen Voraussagen nach auch die Zustimmung des Bundesrates finden wird.
Länder entscheiden über Wehrdientsreform
Eine Zustimmung der Länder zur Anfang des Monats vom Bundestag beschlossenen Wehrdienstreform gilt als wahrscheinlich: Nach monatelangem Ringen hatte der Bundestag einen neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Vorgesehen ist laut dem Gesetz ein massiver Aufbau der Streitkräfte – möglichst auf freiwilliger Basis. Im Falle fehlender Rekruten kann aber nach einem weiteren Gesetzesbeschluss später eine Pflicht greifen. Erst dann müsste die strittige Frage geklärt werden, wen eine Zwangseinberufung träfe und wie sie fair gestaltet würde.
Ziel des Gesetzes ist es, dass die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten bis 2035 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Stand Ende Oktober waren es gut 184.000. Dazu sollen 200.000 Reservistinnen und Reservisten kommen.
Das Verteidigungsministerium muss dem Parlament künftig die Zahlen der Freiwilligen ab 2027 alle sechs Monate vorlegen. Reichen diese nicht aus, kann per Bundestagsbeschluss die sogenannte Bedarfswehrpflicht ausgerufen werden. Diese würde auch eine zwangsweise Einberufung möglich machen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht zunächst die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor: Alle 18-Jährigen erhalten einen Fragebogen zu Motivation und Eignung. Männer sind verpflichtet, diesen auszufüllen, bei Frauen gilt die Freiwilligkeit. Ebenso wird die verpflichtende Musterung für alle Männer eingeführt, die ab Januar 2008 geboren wurden.








