Einmalige Regelung in Europa
Bundesrat will begleitetes Trinken ab 14 beenden
26.09.2025, 14:56 Uhr
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Der Haushalt und die milliardenschweren Sondervermögen für Infrastruktur und Verteidigung nehmen die letzte parlamentarische Hürde. Doch der Bundesrat befasst sich auch mit etlichen eigenen Initiativen. Dabei geht es unter anderem um den Jugendschutz und eine Grundgesetzänderung.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung zu einer Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren aufgefordert. Die Länder unterstützten mit klarer Mehrheit eine entsprechende Initiative Bayerns, die dabei insbesondere auf die Suchtprävention und mögliche Entwicklungsstörungen in der Pubertät verweist.
Die Initiative zielt auf die Streichung einer Ausnahme im Jugendschutzgesetz. Nach dieser dürfen Jugendliche bisher bereits im Alter von 14 und 15 Jahren Bier, Wein und Sekt in Gaststätten oder der Öffentlichkeit kaufen und trinken, wenn sie von Sorgeberechtigten wie Vater oder Mutter begleitet werden. Selbstständig dürfen diese Getränke erst ab 16 Jahren gekauft werden. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese sprach von einer „anachronistischen Regelung“, die in Europa einmalig sei.
Haushalt und Sondervermögen kommen
Daneben hat die Länderkammer grünes Licht für den Etat des Bundes für das laufende Jahr gegeben. Es hatte vergangene Woche den Bundestag passiert. Der Haushalt sieht Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro und neue Kredite von fast 82 Milliarden Euro im Kernhaushalt vor. Und auch das Gesetz zur Einrichtung des 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz passierte den Bundesrat. Aus diesem sollen 100 Milliarden Euro an die Länder gehen.
Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke sagte, die Gelder würden dringend für die Modernisierung von Brücken, Straßen und Häfen benötigt – und forderte eine deutliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bei den Menschen gebe es nun „eine große Erwartungshaltung“. Woidke warnte, wenn das Geld nicht schnell fließe, könne dies Auswirkungen auf die Wahlen in Bund und Ländern in den kommenden Jahren haben.
Ebenfalls beschlossen wurde das Haushaltsbegleitgesetz zur Umsetzung der Lockerung der Schuldenbremse im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Damit werden insbesondere Ausgaben für Verteidigung und Bevölkerungsschutz von den Schuldenregeln ausgenommen, wenn sie ein Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten.
Länder wollen Deutschlandticket erhalten
Einen neuen Anlauf unternehmen die Länder derweil, um das Rauchen im Auto zu verbieten, wenn Kinder und Schwangere mitfahren. Die Länderkammer unterstützte mehrheitlich einen Antrag Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen. Es ist bereits der dritte Anlauf der Länderkammer für ein solches Verbot.
Auf Antrag Schleswig-Holsteins dringt die Ländervertretung zudem auf eine Grundgesetzänderung, um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern. Konkret geht es um eine Anpassung von Artikel 3. Für eine Änderung braucht es in Bundestag und -rat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Mit Blick auf das Deutschlandticket fordern die Länder den Bund auf, dessen Zuschuss bis zum Ende des Jahrzehnts festzuschreiben. Zugleich fordern sie den Bund auf, die sogenannten Regionalisierungsmittel – als den Bundeszuschuss zum Nahverkehr – zu erhöhen.
Kindern von getrennt lebenden Eltern, soll es nach dem Willen des Bundesrats künftig erleichtert werden, ein Taschengeldkonto zu eröffnen. Dazu soll fortan die Zustimmung des Elternteils genügen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich der Sache anzunehmen.