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Medizinischer Dienst fordert Pflicht zur Offenlegung von Behandlungsfehlern

Suedpole. by Suedpole.
04:32:17 22. Dezember 2025
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Medizinischer Dienst fordert Pflicht zur Offenlegung von Behandlungsfehlern

Operation in einem Krankenhaus

Medizinischer Dienst Offenlegungspflicht bei Behandlungsfehlern gefordert

Stand: 22.12.2025 05:05 Uhr

Durch Behandlungsfehler entstehen dem Gesundheitswesen offenbar jedes Jahr massive Kosten. Der Medizinische Dienst geht von rund 50 Milliarden Euro durch falsche medizinische Behandlungen aus – und fordert eine Pflicht zur Offenlegung.

Der Begutachtungsdienst der Krankenkassen fordert eine Verpflichtung für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Behandlungsfehler aktiv offenzulegen. „Derzeit müssen Patientinnen und Patienten, bei denen die Behandlung anders als geplant gelaufen ist, nicht darüber informiert werden“, sagte der Chef des Medizinischen Dienstes Bund (MD), Stefan Gronemeyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Gronemeyer fordert Veränderung: „Immer, wenn ein Fehler passiert oder ein Schaden aufgetreten ist, der nicht hätte sein sollen, müssen die Betroffenen unaufgefordert darüber in Kenntnis gesetzt werden.“ 

Medizinischer Dienst: Drittel der Schäden bleiben dauerhaft

Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst in rund 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, wie aus dem Ende Oktober vorgestellten Jahresbericht 2024 hervorgeht. In rund 2.800 dieser Fälle – also 76 Prozent – erlitten Patientinnen und Patienten dadurch gesundheitliche Schäden. Ein Drittel davon bleibt dauerhaft.

Für sinnvoll hält Gronemeyer ein verpflichtendes Register für Ereignisse, die nie passieren dürften, also etwa eine Operation auf der falschen Seite oder das Vergessen von OP-Material im Körper.

Gronemeyer sprach von „enormen Kosten“ durch derartige Fehler. Der Medizinische Dienst geht von rund 50 Milliarden Euro aus. Internationale Studien gingen davon aus, dass die Behandlung von Schäden, die vermeidbar gewesen wären, bis zu 15 Prozent der Gesundheitsausgaben ausmachen könnten. Diese lagen im vergangenen Jahr in Deutschland bei 327 Milliarden Euro.

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Der Begutachtungsdienst der Krankenkassen fordert eine Verpflichtung für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen, Behandlungsfehler aktiv offenzulegen. „Derzeit müssen Patientinnen und Patienten, bei denen die Behandlung anders als geplant gelaufen ist, nicht darüber informiert werden“, sagte der Chef des Medizinischen Dienstes Bund (MD), Stefan Gronemeyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Gronemeyer fordert Veränderung: „Immer, wenn ein Fehler passiert oder ein Schaden aufgetreten ist, der nicht hätte sein sollen, müssen die Betroffenen unaufgefordert darüber in Kenntnis gesetzt werden.“ 

Medizinischer Dienst: Drittel der Schäden bleiben dauerhaft

Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst in rund 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, wie aus dem Ende Oktober vorgestellten Jahresbericht 2024 hervorgeht. In rund 2.800 dieser Fälle – also 76 Prozent – erlitten Patientinnen und Patienten dadurch gesundheitliche Schäden. Ein Drittel davon bleibt dauerhaft.

Für sinnvoll hält Gronemeyer ein verpflichtendes Register für Ereignisse, die nie passieren dürften, also etwa eine Operation auf der falschen Seite oder das Vergessen von OP-Material im Körper.

Gronemeyer sprach von „enormen Kosten“ durch derartige Fehler. Der Medizinische Dienst geht von rund 50 Milliarden Euro aus. Internationale Studien gingen davon aus, dass die Behandlung von Schäden, die vermeidbar gewesen wären, bis zu 15 Prozent der Gesundheitsausgaben ausmachen könnten. Diese lagen im vergangenen Jahr in Deutschland bei 327 Milliarden Euro.

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