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Regeln für Shopping Diese Rechte haben Verbraucher am Black Friday
Stand: 27.11.2025 16:29 Uhr
Auf der Schnäppchenjagd kann es schnell zu Fehlkäufen kommen. Welche Rechte haben Verbraucher, welche Fristen gelten und wann ist man auf die Kulanz der Händler angewiesen?
Von Robin Mai und Michael Nordhardt, ARD-Rechtsredaktion
Welche Rechte hat man, wenn man etwas im Internet kauft?
Wenn Kundinnen und Kunden etwas im Internet bestellen, haben sie fast immer ein Widerrufsrecht. Das bedeutet: Sobald das Paket angekommen ist, haben sie nach dem Gesetz 14 Tage Zeit, um den Kaufvertrag zu widerrufen. Und das, ohne dass sie dafür einen Grund angeben müssen. Aber: Die Ware darf nicht beschädigt sein.
Der Gedanke dahinter ist der Verbraucherschutz. Denn wer im Geschäft einkauft, kann die Ware anschauen, anprobieren und testen. All das sollen Kundinnen und Kunden auch machen können, wenn sie online shoppen.
Viele nutzen den Black Friday inzwischen, um für Weihnachten vorzusorgen – und kaufen Heißluftfritteusen, Spielekonsolen und Sportschuhe, die an Heiligabend unterm Baum landen sollen, schon deutlich früher. Um dieser Entwicklung nicht durch zu kurze Rückgabemöglichkeiten den Schwung zu nehmen, reagieren viele Onlinehändler freiwillig mit speziellen Regeln. So verlängern einige die Rückgabefrist auf 30, 60 oder sogar 100 Tage.
Wenn Händler so etwas anbieten, müssen sie sich auch daran halten. Kundinnen und Kunden haben dann entsprechend länger Zeit, um ihre Black-Friday-Einkäufe zurückzuschicken.
Wie funktioniert so ein Widerruf?
Im Gesetz heißt es: „Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer.“ Das bedeutet, man muss dem Onlinehändler innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung Bescheid geben, dass man die Bestellung nicht behalten will – zum Beispiel, indem man dort anruft oder eine E-Mail schreibt. Hat der Händler am Black Friday die Frist verlängert, haben Kundinnen und Kunden entsprechend länger Zeit.
Ab der Erklärung des Widerrufs hat man dann noch einmal 14 Tage Zeit, um die Bestellung zurückzuschicken. Streng genommen ist es nicht zulässig, das Paket einfach kommentarlos wieder an den Händler zu senden.
In der Praxis funktioniert es aber oft einfacher: Man verpackt die Ware wieder, füllt eine Widerrufserklärung aus, die dem Paket beiliegt oder die man sich im Internet zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale besorgen kann, und gibt das Paket beim Transportdienstleister ab. So wird für den Händler deutlich, dass man nicht am Kauf festhalten will.
Was sollte man beim Zurückschicken beachten?
Sollte sich die Sendung verspäten oder ganz verloren gehen, ist es gut, wenn man nachweisen kann, dass man sie abgegeben hat. Deshalb empfiehlt es sich, den Einlieferungsbeleg des Paketdienstes aufzubewahren, bis man vom Händler die Rückerstattung erhalten hat.
Wer bezahlt die Rücksendekosten?
Nach dem Gesetz muss in den meisten Fällen die Käuferin oder der Käufer die Kosten für die Rücksendung tragen. Um bei Kundinnen und Kunden zu punkten, übernehmen viele Händler das aber freiwillig. Dann bekommt man gleich im Paket, auf der Homepage oder per E-Mail kostenlos ein Rücksendeetikett. Einen Anspruch darauf, dass der Händler die Rücksendekosten übernimmt, gibt es aber nicht.
Anders ist das, wenn die bestellte Ware kaputt ist oder etwas Falsches geliefert wurde: In diesen Fällen ist der Onlineshop verpflichtet, den Rückversand zu zahlen.
Gilt das Widerrufsrecht für alle Waren?
Nein, für bestimmte Produkt-Kategorien gilt das gesetzliche Widerrufsrecht beim Onlinekauf nicht. Etwa für frische Lebensmittel, die schnell verderben können oder für manche Hygieneprodukte, wenn man die Versiegelung entfernt hat.
Auch Sonderanfertigungen, die die Kundin oder der Kunde nach eigenen Wünschen konfektioniert hat, sind nicht vom Widerrufsrecht erfasst.
Welche Rechte hat man, wenn man etwas im Geschäft kauft?
Der Black Friday spielt längst nicht mehr nur online eine Rolle. Auch im stationären Handel locken die Geschäfte mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten. Beim Einkaufen im Laden gibt es nach dem Gesetz aber kein standardmäßiges Umtauschrecht – auch wenn viele Käuferinnen und Käufer das meinen.
Deswegen darf man Black-Friday-Einkäufe, von denen man dann doch nicht mehr so überzeugt ist, nicht einfach innerhalb von 14 Tagen zurückbringen.
Das Geschäft muss die Ware also nicht zurücknehmen. Aber: Auch im stationären Handel werben viele Unternehmen zu Black Friday und bieten freiwillig flexible Regeln für den Umtausch an. Wo solche Regeln angepriesen werden, können sich Kundinnen und Kunden dann auch darauf berufen.








