Gerichtsurteil zu Handelsverbot Südafrika diskutiert über Export von Nashornhorn
Stand: 24.11.2025 04:24 Uhr
Der Handel mit Nashornhorn ist laut internationalem Abkommen verboten. Dagegen hat in Südafrika eine Rhinozeros-Farm geklagt – und Recht bekommen. Ein Einzelfall, der aber weitreichende Folgen haben könnte.
Es ist ein Gerichtsurteil mit womöglich weitreichenden Folgen. Denn der High Court in Kimberley hat entschieden, dass der Verkauf von Nashornhorn ins Ausland nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Geklagt hatte eine private Rhinozeros-Farm in der südafrikanischen Provinz Northern Cape, auf der rund 430 Breitmaulnashörner gehalten werden. Der Betreiber wollte Hörner exportieren, die von den gezüchteten Tieren stammen. Hörner, die regelmäßig nachwachsen, wenn sie fachgerecht abgeschnitten werden.
Die zuständige Behörde, Südafrikas Umweltministerium, hatte den Antrag abgelehnt und darauf verwiesen, dass der internationale Handel mit Nashornhorn durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES grundsätzlich verboten sei.
Zwei Nashörner stehen im Dinokeng Game Reserve in der Nähe von Hammanskraal, Südafrika.
Gericht: Ausnahmen von Handelsverbot erlaubt
Nach Ansicht des Gerichts sieht die CITES-Übereinkunft aber unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vor – nämlich dann, wenn die Hörner von Tieren aus spezialisierten Zuchtbetrieben stammen und der Verkauf keinen kommerziellen, sondern wissenschaftlichen Zwecken dient.
Außerdem müssen die legale Herkunft des Hornmaterials nachgewiesen, die Lieferkette lückenlos dokumentiert und die Zustimmung der Importländer eingeholt werden.
Obwohl es sich bei der Entscheidung um einen Einzelfall handelt und keine generelle Freigabe von Horn-Exporten bedeutet, könnte sie weitreichende politische und rechtliche Folgen haben.
Nashornzüchter halten Urteil für „wegweisend“
Auf jeden Fall befeuert das Urteil die Debatte über den richtigen Weg beim Schutz bedrohter Tierarten neu. Schon lange nämlich verlangen private Nashornzüchter, von denen es in Südafrika eine ganze Reihe gibt, den internationalen Handel mit Hörnern und Hornprodukten freizugeben.
Sie begründen das vor allem mit den enormen Kosten für die Sicherheitsvorkehrungen. Um ihre Tiere vor Wilderern zu schützen, geben die Farmer für bewaffnete Ranger, Überwachungsanlagen, Drohnen und Elektrozäune Millionensummen aus. Viele stehen deshalb wirtschaftlich unter Druck.
Der Verband privater Nashornzüchter hält das Urteil daher für eine „wegweisende Entscheidung“ – auch, weil dadurch das Abschlachten der Rhinozerosse durch Wilderer eingedämmt werden könne.
Rekordpreise auf dem Schwarzmarkt
Der Handel mit Nashornhorn ist ein äußerst lukratives Geschäft. Es besteht zwar wie menschliche Fingernägel nur aus Keratin und hat keinerlei medizinische Wirkung. Die Hörner werden auf den Schwarzmärkten trotzdem zu Rekordpreisen gehandelt, denn bei traditionellen asiatischen Heilern gelten sie als Wundermittel.
Ein Kilo Rohmaterial bringt mehr als 20.000 Euro, verarbeitete Hornprodukte sogar noch mehr. In Südafrika sind im vergangenen Jahr 420 Tiere der Wilderei zum Opfer gefallen.
Dass ein begrenzter Verkauf lizensierter Hörner auch illegalen Exporten Tür und Tor öffnen könnte, glaubt der Züchterverband nicht und verweist auf die strengen Kontrollmechanismen und Genehmigungsprozesse in Südafrika.
Jedes einzelne Horn, das abgesägt oder durch den natürlichen Tod eines Nashorns gewonnen werde, durchlaufe ein Registrierungsverfahren. Die Lizenz könne man mit einer Geburtsurkunde bei Menschen vergleichen.
Jedes Horn werde mit einem Mikrochip versehen und habe eine eindeutige Nummer. Über DNA-Abgleiche könne man seine Herkunft zurückverfolgen. Damit sei ausgeschlossen, dass gewilderte Hörner, sogenannte „Bluthörner“, in den legalen Markt gelangten.
Naturschützer befürchten Ausweitung des illegalen Handels
Naturschutzorganisationen wie der World Wide Fund for Nature (WWF) bezweifeln das. Sie glauben, dass die Vollzugsbehörden hoffnungslos damit überfordert wären, zwischen legalen und illegalen Hörnern zu unterscheiden. Das gelte vor allem für die Zielländer in Asien.
Außerdem sei zu befürchten, dass die Nachfrage in Fernost mit einer Legalisierung des Hornhandels weiter angeheizt werde. Dabei wäre schon heute alleine der Bedarf in Vietnam mit legal gewonnenen Hörnern nicht zu decken.
Aktuell liegen rund 80 Tonnen Rhino-Horn in südafrikanischen Lagern. Ein Drittel davon bei staatlichen Stellen, zwei Drittel bei privaten Züchtern. Auf dem Schwarzmarkt hätte diese Menge einen Wert von umgerechnet knapp zwei Milliarden Euro.
Neuer Umweltminister offener in Sachen Hornhandel?
Südafrikas Regierung lehnt internationale Horn-Exporte allerdings nach wie vor ab. Man fühle sich uneingeschränkt dem CITES-Verbot des kommerziellen Handels mit Elfenbein und Nashornhorn verpflichtet, heißt es in einer Erklärung.
Gleichzeitig prüft das zuständige Umweltministerium, ob es gegen das Urteil Berufung einlegt – oder den Exportantrag jetzt doch genehmigt. Pikant dabei: Gerade hat Staatspräsident Cyril Ramaphosa einen neuen Ressortchef ernannt.
Der bisherige Minister Dion George hatte den internationalen Hornhandel immer klar abgelehnt. Seinem Nachfolger Willem Aucamp wird nicht nur eine offenere Haltung in dieser Frage nachgesagt, sondern auch eine enge Verbindung zur privaten Wildtierbranche.
Fazit: Die Richter in Kimberley haben zwar die Tür für Exporte von Nashornhorn einen Spalt breit aufgestoßen. Was das Urteil mittel- und langfristig für Südafrikas Nashorn-Politik des Landes bedeutet, ist damit aber noch längst nicht entschieden.








