
Entwurf des Arbeitsministeriums Keine „nennenswerten Einsparungen“ durch Bürgergeld-Reform
Stand: 17.10.2025 16:11 Uhr
Das Arbeitsministerium hat einen ersten Entwurf für die Reform des Bürgergelds hin zur Grundsicherung vorgelegt. Kanzler Merz hatte an den Wechsel hohe Sparziele geknüpft. Doch die werden wohl nicht ansatzweise erfüllt.
Aus dem Bürgergeld soll im kommenden Jahr die sogenannte Grundsicherung werden. Das Bundesarbeitsministerium unter Ressortchefin Bärbel Bas hat nun einen ersten Gesetzesentwurf dafür vorgelegt. Darin aufgeführt werden auch die geschätzten Einsparungen, welche die Reform der Sozialleistungen ermöglichen sollen. Doch die liegen weit unter der Zielmarke, die Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang September gesetzt hatte.
Auch das Arbeitsministerium selbst rechnet laut dem eigenen Entwurf damit, dass die Reform keine „nennenswerten Einsparungen“ bringen werde. Diese könnten erst durch „verbesserte Arbeitsmarktintegration und eine Reduzierung der Leistungsberechtigten eintreten“.
Zunächst einmal klingen die Summen nicht unerheblich: Im kommenden Jahr könnten mit dem Wechsel zur Grundsicherung 86 Millionen Euro eingespart werden, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. 2027 werden die erwarteten Einsparungen derzeit auf 69 Millionen Euro geschätzt.
Dem gegenüber stehen aber Gesamtausgaben des Bundes für das Bürgergeld – die lagen im vergangenen Jahr Angaben der Bundesagentur für Arbeit zufolge bei rund 47 Milliarden Euro. Die Einsparungen allein aufgrund der Gesetzesänderungen fallen daher kaum ins Gewicht. Recherchen der Süddeutschen Zeitung zufolge lassen sich noch nicht einmal 0,2 Prozent der Ausgaben für das Bürgergeld durch die Reform herausholen. Und ab dem Jahr 2028 rechnet das Bundesarbeitsministerium sogar mit Mehrausgaben von zehn Millionen Euro, um den Vermittlungsaufwand der Arbeitsagentur zu stemmen, wie die Bild unter Berufung auf den Gesetzesentwurf berichtet.
Merz stellte Einsparungen in Milliardenhöhe in Aussicht
Das klang vor rund anderthalb Monaten bei Kanzler Merz noch ganz anders. In einem Interview zeigte er sich damals überzeugt: Beim Bürgergeld ließen sich rund zehn Prozent der Kosten einsparen – eine Größenordnung von fünf Milliarden Euro im Jahr. Von einer „Mindestgrößenordnung“ sprach der CDU-Politiker und betonte: „Also wenn wir uns nicht mehr trauen, in einem Transfersystem, das in die falsche Richtung läuft, zehn Prozent einzusparen, dann versagen wir vor dieser Aufgabe.“
Auch das Arbeitsministerium hat sich beim Thema Sozialleistungen einen Sparkurs verschrieben. Beim Bürgergeld sollen im kommenden Jahr laut aktuellem Haushaltsentwurf 1,5 Milliarden Euro eingespart werden. Diese Summe soll auch dadurch zustandekommen, dass neue Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr unter das Bürgergeld fallen, sondern die geringeren Asylbewerberleistungen erhalten. Doch von den von Merz in den Raum gestellten Sparbeträgen in Milliardenhöhe dank der neuen Grundsicherung ist beim Ministerium keine Rede.
Leistungen sollen schneller und umfassender gekürzt werden können
Inkrafttreten soll die Grundsicherung im Laufe des kommenden Jahres. Kernpunkt der geplanten Reform ist, dass den Grundsicherungsbeziehenden früher und in größerem Umfang als bisher die Leistungen gekürzt werden können, wenn sie etwa Termine versäumen oder ein Jobangebot ablehnen. Bei mehrfachen Verstößen soll es sogar möglich sein, ihnen das Geld komplett zu streichen – inklusive der Zahlungen für Miete und Heizung.
Rechte und Pflichten in der neuen Grundsicherung würden verbindlicher geregelt, man setze auf mehr Mitwirkung, hieß es aus Regierungskreisen. „Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss auch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.“
Details können sich noch ändern
Doch noch kann sich am Entwurf des Ministeriums einiges ändern, auch wenn sich auf dessen Eckpunkte die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD in der vergangenen Woche gemeinsam geeinigt hatten. Der Entwurf wurde nun im Rahmen der sogenannten Frühabstimmung zunächst ans Kanzleramt verschickt. Auf dieser ersten Stufe werden Gesetzentwürfe abgestimmt, bevor sie an alle Ministerien verschickt werden und die Anhörung von Verbänden eingeleitet wird.
Danach soll die Reform noch dieses Jahr vom Kabinett auf den Weg gebracht werden und dann ins parlamentarische Verfahren gehen. Im Arbeitsministerium wird eine erste Beratung des Gesetzes im Bundestag vor Weihnachten angestrebt.