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Kommentar zur Fußfessel – Bei häuslicher Gewalt betreibt die Bundesregierung Schaufensterpolitik

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25. August 2025
in Politik
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Kommentar zur Fußfessel – Bei häuslicher Gewalt betreibt die Bundesregierung Schaufensterpolitik

Kommentar zur Fußfessel
Bei häuslicher Gewalt betreibt die Bundesregierung Schaufensterpolitik

Die Bundesregierung will Opfer häuslicher Gewalt besser schützen. Gewalttäter sollen künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen. Das ist besser als nichts – ein ambitioniertes Konzept sieht allerdings anders aus.

Ein Kommentar von Timo Stukenberg | 25.08.2025

Gestelltes Bild zum Thema häusliche Gewalt - Schatten symbolisieren, wie eine Person sich vor der Gewalt einer anderen schützt.

Häusliche Gewalt: Die Dunkelziffer ist enorm hoch. Nun soll ein neues Gesetz die Opfer besser schützen. Doch das reicht nicht (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)

Die Erwartungen sind groß. Dabei haben wir es hier mit dem absoluten Minimum zu tun, was diese Regierung in Sachen Gewaltprävention tun muss. Alle paar Minuten wird eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Rund jeden zweiten Tag stirbt eine Frau an einem Femizid. Noch viel öfter überleben Frauen einen versuchten Femizid. Das geht aus Zahlen des Bundeskriminalamts hervor. Das Dunkelfeld dürfte wesentlich größer sein.

Die Fußfessel ist kein Allheilmittel

Ja, Fußfesseln können Leben retten. Dass sie kein Allheilmittel sind, zeigt jedoch ein Fall in Hessen. Dort musste ein Ex-Partner, der gegen ein gerichtlich verhängtes Kontaktverbot verstoßen hatte, eine Fußfessel tragen. Als er diese nach vier Monaten ablegen durfte, verging rund eine Woche, bevor er versucht hat, seine Ex-Partnerin umzubringen.

Die Fußfessel mit dem „Spanischen Modell” gleichzusetzen, wie es zum Beispiel die Innenministerin von Sachsen-Anhalt getan hat, ist eigentlich eine Frechheit. Denn es ignoriert, dass die Fußfessel in Spanien lediglich ein kleiner Teil einer landesweit koordinierten Strategie ist. Die Ministerien stimmen sich dort ab, anstatt mit einzelnen Reformvorschlägen in ihrem Zuständigkeitsbereich am Problem herumzudoktern.

Der Schutz hängt vom Zufall ab

Zu einer solchen Strategie ist auch Deutschland laut der Istanbul-Konvention verpflichtet. Doch auf diese internationale Verpflichtung können sich Frauen hierzulande nicht verlassen. Ob sie geschützt werden, hängt in Deutschland von engagierten Behörden, Projekten und Einzelpersonen und letztlich ihrem Wohnort ab.

Dabei macht die Istanbul-Konvention klare Vorgaben, was noch zu tun ist – zum Beispiel eine offizielle Statistik über Femizide erstellen. In Deutschland bislang: Fehlanzeige. Belastbare Zahlen sammeln bisher nur ehrenamtliche Projekte.

Außerdem: Die Vernetzung unter den zuständigen Behörden fördern, damit es in Hochrisikofällen nicht heißt: Niemand hat sich zuständig gefühlt. Frauenhäuser und Täterarbeitseinrichtungen müssen ausreichend finanziert werden. Zu oft sind diese elementaren Einrichtungen von Projektmitteln abhängig oder von Kürzungen bedroht. Das Gleiche gilt für Präventionskampagnen in Schulen und Öffentlichkeit. Wenn die Bundesregierung sich nun mit der Fußfessel brüstet, ist das also lediglich Schaufensterpolitik.

Täter zwingen, Verantwortung zu übernehmen

Immerhin zeigt der Reformvorschlag an einer Stelle in die richtige Richtung: Familiengerichte können Täter in Fällen zum Sorge- und Umgangsrecht zukünftig zu sogenannten Anti-Gewalt-Trainings verpflichten. Damit zwingt die Bundesregierung gewalttätige Elternteile, häufig Männer, dazu, sich mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen. Denn viel zu oft sind es die Betroffenen selbst, die Auswege aus der Gewalt suchen müssen. Täter dazu zu zwingen, Verantwortung zu übernehmen, ist nicht nur gerecht. Es schützt womöglich auch die nächste Partnerin.

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Ein Kommentar von Timo Stukenberg | 25.08.2025

Gestelltes Bild zum Thema häusliche Gewalt - Schatten symbolisieren, wie eine Person sich vor der Gewalt einer anderen schützt.

Häusliche Gewalt: Die Dunkelziffer ist enorm hoch. Nun soll ein neues Gesetz die Opfer besser schützen. Doch das reicht nicht (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)

Die Erwartungen sind groß. Dabei haben wir es hier mit dem absoluten Minimum zu tun, was diese Regierung in Sachen Gewaltprävention tun muss. Alle paar Minuten wird eine Frau Opfer von häuslicher Gewalt. Rund jeden zweiten Tag stirbt eine Frau an einem Femizid. Noch viel öfter überleben Frauen einen versuchten Femizid. Das geht aus Zahlen des Bundeskriminalamts hervor. Das Dunkelfeld dürfte wesentlich größer sein.

Die Fußfessel ist kein Allheilmittel

Ja, Fußfesseln können Leben retten. Dass sie kein Allheilmittel sind, zeigt jedoch ein Fall in Hessen. Dort musste ein Ex-Partner, der gegen ein gerichtlich verhängtes Kontaktverbot verstoßen hatte, eine Fußfessel tragen. Als er diese nach vier Monaten ablegen durfte, verging rund eine Woche, bevor er versucht hat, seine Ex-Partnerin umzubringen.

Die Fußfessel mit dem „Spanischen Modell” gleichzusetzen, wie es zum Beispiel die Innenministerin von Sachsen-Anhalt getan hat, ist eigentlich eine Frechheit. Denn es ignoriert, dass die Fußfessel in Spanien lediglich ein kleiner Teil einer landesweit koordinierten Strategie ist. Die Ministerien stimmen sich dort ab, anstatt mit einzelnen Reformvorschlägen in ihrem Zuständigkeitsbereich am Problem herumzudoktern.

Der Schutz hängt vom Zufall ab

Zu einer solchen Strategie ist auch Deutschland laut der Istanbul-Konvention verpflichtet. Doch auf diese internationale Verpflichtung können sich Frauen hierzulande nicht verlassen. Ob sie geschützt werden, hängt in Deutschland von engagierten Behörden, Projekten und Einzelpersonen und letztlich ihrem Wohnort ab.

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Außerdem: Die Vernetzung unter den zuständigen Behörden fördern, damit es in Hochrisikofällen nicht heißt: Niemand hat sich zuständig gefühlt. Frauenhäuser und Täterarbeitseinrichtungen müssen ausreichend finanziert werden. Zu oft sind diese elementaren Einrichtungen von Projektmitteln abhängig oder von Kürzungen bedroht. Das Gleiche gilt für Präventionskampagnen in Schulen und Öffentlichkeit. Wenn die Bundesregierung sich nun mit der Fußfessel brüstet, ist das also lediglich Schaufensterpolitik.

Täter zwingen, Verantwortung zu übernehmen

Immerhin zeigt der Reformvorschlag an einer Stelle in die richtige Richtung: Familiengerichte können Täter in Fällen zum Sorge- und Umgangsrecht zukünftig zu sogenannten Anti-Gewalt-Trainings verpflichten. Damit zwingt die Bundesregierung gewalttätige Elternteile, häufig Männer, dazu, sich mit ihrem Verhalten auseinanderzusetzen. Denn viel zu oft sind es die Betroffenen selbst, die Auswege aus der Gewalt suchen müssen. Täter dazu zu zwingen, Verantwortung zu übernehmen, ist nicht nur gerecht. Es schützt womöglich auch die nächste Partnerin.

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