NRW-Kommunalwahl 2025 Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wahltag
Service | Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat am 14. September die Wahl. Doch wann öffnen die Wahllokale? Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht? Und kann man auch noch kurzfristig Briefwahl beantragen? Ein Überblick zum Wahltag.
Am Sonntag, 14. September, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa/Patrick Pleul
Am Sonntag, 14. September, ist es soweit: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen entscheiden über Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, (Ober-)Bürgermeister und Landräte. Doch was gilt es am Wahltag eigentlich zu beachten?
Zu den Kommunalwahlen in NRW sind deutsche Staatsbürger und Staatsangehörige der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet in NRW wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.
Wer in einer kreisfreien Stadt die Bezirksvertretung wählen möchte, muss auch für den Stadtrat im jeweiligen Stadtbezirk wahlberechtigt sein.
Bei der Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr dürfen alle mitwählen, die in einer der Mitgliedskommunen des Verbands wahlberechtigt sind.
Wem durch einen Richterspruch das Wahlrecht aberkannt wurde, ist von den Kommunalwahlen ausgeschlossen.
Wahlberechtigte erhalten von der jeweils zuständigen Kommune automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Diese verrät unter anderem, in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben soll und wo sich dieses befindet. Manche Gemeinden bieten am Wahltag zusätzlich ein Auskunftstelefon an oder listen ihre Wahlräume online auf.
In den Wahlbenachrichtigungen weisen die Kommunen auch darauf hin, ob die Wahllokale barrierefrei gestaltet sind.
Kann ich auch in einem anderen Wahllokal wählen?
Ja, es kann auch in einem anderen Wahllokal innerhalb des eigenen Wahlkreises gewählt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn vorab ein Wahlschein beantragt wurde. Mit diesem kann man dann direkt in das jeweilige Wahllokal innerhalb des eigenen Wahlkreises gehen, um dort einen Stimmzettel zu erhalten und vor Ort zu wählen.
Die Wahllokale öffnen am Wahltag in der Regel morgens um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Um im Wahllokal zu wählen, sollte bestenfalls die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Auch den Personalausweis oder den Reisepass sollte man im Wahllokal gegebenenfalls bereithalten.
Generell besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich im Wahllokal auszuweisen. Entscheidend ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Davon wiederum kann man ausgehen, wenn man eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Hat man seine Wahlbenachrichtigung allerdings vergessen oder verloren, muss ein Ausweis vorgelegt werden.
Besteht in Deutschland Wahlpflicht?
Nein, eine gesetzliche Wahlpflicht besteht in Deutschland nicht. Wer nicht an den Kommunalwahlen teilnimmt, muss also mit keinerlei Strafen rechnen. In anderen EU-Ländern wie zum Beispiel Belgien, Griechenland, Luxemburg oder Zypern kann eine Geldstrafe verhängt werden, wenn Wahlberechtigte ohne triftigen Grund nicht an der Wahl teilnehmen.
Die Bundeswahlleitung empfiehlt, Briefwahlunterlagen innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl zu versenden, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
Dieser Artikel wurde aktualisiert.
NRW-Kommunalwahl 2025 Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wahltag
Service | Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen hat am 14. September die Wahl. Doch wann öffnen die Wahllokale? Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht? Und kann man auch noch kurzfristig Briefwahl beantragen? Ein Überblick zum Wahltag.
Am Sonntag, 14. September, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. (Symbolbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa/Patrick Pleul
Am Sonntag, 14. September, ist es soweit: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen entscheiden über Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, (Ober-)Bürgermeister und Landräte. Doch was gilt es am Wahltag eigentlich zu beachten?
Zu den Kommunalwahlen in NRW sind deutsche Staatsbürger und Staatsangehörige der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet in NRW wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.
Wer in einer kreisfreien Stadt die Bezirksvertretung wählen möchte, muss auch für den Stadtrat im jeweiligen Stadtbezirk wahlberechtigt sein.
Bei der Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr dürfen alle mitwählen, die in einer der Mitgliedskommunen des Verbands wahlberechtigt sind.
Wem durch einen Richterspruch das Wahlrecht aberkannt wurde, ist von den Kommunalwahlen ausgeschlossen.
Wahlberechtigte erhalten von der jeweils zuständigen Kommune automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Diese verrät unter anderem, in welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben soll und wo sich dieses befindet. Manche Gemeinden bieten am Wahltag zusätzlich ein Auskunftstelefon an oder listen ihre Wahlräume online auf.
In den Wahlbenachrichtigungen weisen die Kommunen auch darauf hin, ob die Wahllokale barrierefrei gestaltet sind.
Kann ich auch in einem anderen Wahllokal wählen?
Ja, es kann auch in einem anderen Wahllokal innerhalb des eigenen Wahlkreises gewählt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn vorab ein Wahlschein beantragt wurde. Mit diesem kann man dann direkt in das jeweilige Wahllokal innerhalb des eigenen Wahlkreises gehen, um dort einen Stimmzettel zu erhalten und vor Ort zu wählen.
Die Wahllokale öffnen am Wahltag in der Regel morgens um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Um im Wahllokal zu wählen, sollte bestenfalls die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Auch den Personalausweis oder den Reisepass sollte man im Wahllokal gegebenenfalls bereithalten.
Generell besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich im Wahllokal auszuweisen. Entscheidend ist, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Davon wiederum kann man ausgehen, wenn man eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Hat man seine Wahlbenachrichtigung allerdings vergessen oder verloren, muss ein Ausweis vorgelegt werden.
Besteht in Deutschland Wahlpflicht?
Nein, eine gesetzliche Wahlpflicht besteht in Deutschland nicht. Wer nicht an den Kommunalwahlen teilnimmt, muss also mit keinerlei Strafen rechnen. In anderen EU-Ländern wie zum Beispiel Belgien, Griechenland, Luxemburg oder Zypern kann eine Geldstrafe verhängt werden, wenn Wahlberechtigte ohne triftigen Grund nicht an der Wahl teilnehmen.
Die Bundeswahlleitung empfiehlt, Briefwahlunterlagen innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl zu versenden, um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten.
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