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Verfassungsrichterwahl – Wer ist SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger?

Suedpole. by Suedpole.
23:38:53 24. September 2025
in Politik
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Verfassungsrichterwahl – Wer ist SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger?

Verfassungsrichterwahl
Wer ist SPD-Kandidatin Sigrid Emmenegger?

Im Juli war der erste Versuch, neue Verfassungsrichterinnen und -richter zu benennen, gescheitert: Aus der Union gab es Vorbehalte gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Nun soll es mit Sigrid Emmenegger klappen.

24.09.2025

Das vom Justizministerium Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellte Handout zeigt Sigrid Emmenegger im blauen Sakko im Foyer eines Gebäudes.

Sigrid Emmenegger, die neue SPD-Kandidatin als Verfassungsrichterin (picture alliance / dpa / Justizministerium RLP)

Um Frauke Brosius-Gersdorf entbrannte im Juli 2025 ein handfester Koalitionsstreit der schwarz-roten Bundesregierung. Die Jura-Professorin war als Kandidatin der SPD für einen von drei Verfassungsrichterposten vorgesehen. Die Union aber hatte plötzlich Vorbehalte; eine Verständigung auf Brosius-Gersdorf kam nicht zustande.

Die Folge: Ihre und die Wahl der beiden anderen Kandidaten im Bundestag wurden kurzfristig verschoben. Brosius-Gersdorf selbst gab später bekannt, nicht mehr für eine Wahl zur Verfügung zu stehen.

In einem zweiten Anlauf am 25. September soll es nun gelingen. Anstelle von Brosius-Gersdorf schickt die SPD jetzt Sigrid Emmenegger ins Rennen. Wird die Wahl der neuen Verfassungsrichterinnen und -richtern erneut zum politischen Showkampf?

Inhalt

  • Die neue SPD-Kandidatin: Sigrid Emmenegger
  • Die Hürde der Zweidrittelmehrheit
  • Der Eklat um Frauke Brosius-Gersdorf
  • Eine Gesetzesänderung rückt die Richter in die Öffentlichkeit
  • Alle blicken auf die Union

Für Nicht-Juristen dürfte der Name Sigrid Emmenegger weitgehend unbekannt sein. Als Richterin steht die 1976 geborene Emmenegger eher selten in der Öffentlichkeit. Es sind deswegen deutlich weniger Ansichten und Positionen bekannt als bei Frauke Brosius-Gersdorff, die Jura-Professorin ist.

Dennoch: Sigrid Emmenegger verfügt über einen breiten juristischen Hintergrund. Die derzeitige Richterin am Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist Mitherausgeberin einer Fachzeitschrift und hat bei Andreas Voßkuhle, dem späteren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, promoviert. Zudem hat Emmenegger später als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Voßkuhle gearbeitet, kennt das Bundesverfassungsgericht also.

Die Hürde der Zweidrittelmehrheit

Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten muss eine Zweidrittelmehrheit bei der Plenumsabstimmung im Bundestag vorliegen. Wenn die Regierungskoalition aus Union und SPD dabei nicht auf die AfD angewiesen sein will, braucht sie Stimmen von den Grünen und Die Linke.

Allerdings: Die CDU hat einen sogenannten Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst. Dieser besagt, dass die Christdemokraten unter anderem nicht mit der Linkspartei zusammenarbeiten. Eine solche Zusammenarbeit wäre für die CDU demnach ein „Verrat an unseren christdemokratischen Werten“, wie die Partei schriftlich festhält. 

Die Linke aber verlangt genau das. Sie möchte, dass die Union mehr mit ihr spricht, sie stärker einbindet – ganz insgesamt, aber auch konkret über den Kandidaten der CDU für das Richteramt (in diesem Fall Günter Spinner). Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner hat die CDU aufgefordert, in den Dialog mit ihrer Partei zu gehen. Die Verantwortung dafür, dass es nicht zu Zufallsmehrheiten komme, liege bei den Christdemokraten, sagt sie.

Ein weiterer Knackpunkt: Auch die Grünen wollen nur ihre Zustimmung zu den drei Kandidaten geben, wenn Mehrheiten jenseits der AfD gesichert sind.

Der Eklat um Frauke Brosius-Gersdorf

Warum genau wurde die Bundestagsabstimmung im Juli verschoben?

Kurz vor der Wahl im Plenum hatten sich Teile der Unionsfraktion geweigert, für die damalige SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu stimmen – obwohl dies zuvor mit der SPD und den Oppositionsparteien Die Linke und den Grünen vereinbart worden war. Manche Unionspolitikerinnen kritisierten Brosius-Gersdorfs zustimmende Haltung bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen, andere störten sich an ihren liberalen Positionen zum muslimischen Kopftuch.

Die Auseinandersetzung über die Personalie Brosius-Gersdorf trug in den Augen mancher verleumderische Züge. Der Schock aufseiten der SPD saß tief.

2015 – Eine Gesetzesänderung rückt die Richter in die Öffentlichkeit

Spätestens seit Juli 2025 wird hitzig darüber diskutiert, wie gesund oder ungesund es ist, die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern dermaßen zu politisieren – persönliche Ansichten der Kandidaten in den Vordergrund zu stellen anstelle von juristischer Kompetenz.

Eng mit dieser Frage hängt eine auswirkungsstarke Gesetzesänderung zusammen. Denn lange Zeit hat allein ein Richterwahlausschuss über das Personal für das Bundesverfassungsgericht entschieden – ohne größere Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit. Dieses Verfahren wurde 2015 geändert.

Den besagten Wahlausschuss gibt es noch immer. Seit 2015 gilt jedoch: Jene Kandidatinnen und Kandidaten, die dort mit Zweidrittelmehrheit bestimmt werden, werden danach dem Bundestag zur Wahl vorgeschlagen. Im dortigen Plenum braucht es dann ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit.

Die Absicht hinter der Gesetzesänderung war es, mit der Wahl im Bundestagsplenum dem Bundesverfassungsgericht mehr Bedeutung und demokratische Legitimation zu verschaffen.

Mehr Transparenz und Mitbestimmung versus unnötiger Politisierung: An der zusätzlichen zweiten Runde zur Richterwahl – also der Bundestagsabstimmung – scheiden sich bis heute die Geister. Manche denken deshalb darüber nach, das doppelte Wahlverfahren rückgängig zu machen.

„Die Probleme, die es gibt, liegen weniger an dem Verfahren, sondern an der fehlenden Bereitschaft derer, die daran beteiligt sind, zusammenzukommen“, sagt dagegen Christian Bommarius, viele Jahre Korrespondent am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Aber öffnete die Änderung des Verfahrens nicht die Tür zu einer größeren politischen Einflussnahme auf die Wahl? Der Publizist und Jurist Albrecht von Lucke sieht darin das Hauptproblem: „Der größte Schaden der Causa Brosius-Gersdorf besteht darin, dass eine Politisierung der Wahlen der Bundesverfassungsrichter vonstattengegangen ist, die es in dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik nie gegeben hat“, sagt er.

Alle blicken auf die Union

Klar ist: Ein erneuter Eklat bei der Richterwahl würde für die Union sowie die gesamte schwarz-rote Koalition ein Ansehensverlust bedeuten. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn gibt sich zumindest zuversichtlich, dass einige Linke- und Grünen-Mitglieder für die vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen votieren. Bodo Ramelow (Die Linke) und andere hätten bereits gesagt, dass sie zustimmen werden. „Insofern gehe ich da von einer Zweidrittelmehrheit aus.“

Jurist Albrecht Lucke zieht für sich vor allen Dingen dieses Fazit:

„Fest steht, dass man hinter den Fall Brosius-Gersdorf wohl nicht mehr zurückkommt. Diese Tatsache, dass die Politisierung jetzt vonstattengegangen ist, aber nicht ohne Weiteres beseitigt werden kann, das ist wohl die neue Erkenntnis in dieser Situation.“

Jan-Martin Altgeld

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  • Die neue SPD-Kandidatin: Sigrid Emmenegger
  • Die Hürde der Zweidrittelmehrheit
  • Der Eklat um Frauke Brosius-Gersdorf
  • Eine Gesetzesänderung rückt die Richter in die Öffentlichkeit
  • Alle blicken auf die Union

Für Nicht-Juristen dürfte der Name Sigrid Emmenegger weitgehend unbekannt sein. Als Richterin steht die 1976 geborene Emmenegger eher selten in der Öffentlichkeit. Es sind deswegen deutlich weniger Ansichten und Positionen bekannt als bei Frauke Brosius-Gersdorff, die Jura-Professorin ist.

Dennoch: Sigrid Emmenegger verfügt über einen breiten juristischen Hintergrund. Die derzeitige Richterin am Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist Mitherausgeberin einer Fachzeitschrift und hat bei Andreas Voßkuhle, dem späteren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, promoviert. Zudem hat Emmenegger später als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Voßkuhle gearbeitet, kennt das Bundesverfassungsgericht also.

Die Hürde der Zweidrittelmehrheit

Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten muss eine Zweidrittelmehrheit bei der Plenumsabstimmung im Bundestag vorliegen. Wenn die Regierungskoalition aus Union und SPD dabei nicht auf die AfD angewiesen sein will, braucht sie Stimmen von den Grünen und Die Linke.

Allerdings: Die CDU hat einen sogenannten Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst. Dieser besagt, dass die Christdemokraten unter anderem nicht mit der Linkspartei zusammenarbeiten. Eine solche Zusammenarbeit wäre für die CDU demnach ein „Verrat an unseren christdemokratischen Werten“, wie die Partei schriftlich festhält. 

Die Linke aber verlangt genau das. Sie möchte, dass die Union mehr mit ihr spricht, sie stärker einbindet – ganz insgesamt, aber auch konkret über den Kandidaten der CDU für das Richteramt (in diesem Fall Günter Spinner). Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner hat die CDU aufgefordert, in den Dialog mit ihrer Partei zu gehen. Die Verantwortung dafür, dass es nicht zu Zufallsmehrheiten komme, liege bei den Christdemokraten, sagt sie.

Ein weiterer Knackpunkt: Auch die Grünen wollen nur ihre Zustimmung zu den drei Kandidaten geben, wenn Mehrheiten jenseits der AfD gesichert sind.

Der Eklat um Frauke Brosius-Gersdorf

Warum genau wurde die Bundestagsabstimmung im Juli verschoben?

Kurz vor der Wahl im Plenum hatten sich Teile der Unionsfraktion geweigert, für die damalige SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zu stimmen – obwohl dies zuvor mit der SPD und den Oppositionsparteien Die Linke und den Grünen vereinbart worden war. Manche Unionspolitikerinnen kritisierten Brosius-Gersdorfs zustimmende Haltung bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen, andere störten sich an ihren liberalen Positionen zum muslimischen Kopftuch.

Die Auseinandersetzung über die Personalie Brosius-Gersdorf trug in den Augen mancher verleumderische Züge. Der Schock aufseiten der SPD saß tief.

2015 – Eine Gesetzesänderung rückt die Richter in die Öffentlichkeit

Spätestens seit Juli 2025 wird hitzig darüber diskutiert, wie gesund oder ungesund es ist, die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern dermaßen zu politisieren – persönliche Ansichten der Kandidaten in den Vordergrund zu stellen anstelle von juristischer Kompetenz.

Eng mit dieser Frage hängt eine auswirkungsstarke Gesetzesänderung zusammen. Denn lange Zeit hat allein ein Richterwahlausschuss über das Personal für das Bundesverfassungsgericht entschieden – ohne größere Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit. Dieses Verfahren wurde 2015 geändert.

Den besagten Wahlausschuss gibt es noch immer. Seit 2015 gilt jedoch: Jene Kandidatinnen und Kandidaten, die dort mit Zweidrittelmehrheit bestimmt werden, werden danach dem Bundestag zur Wahl vorgeschlagen. Im dortigen Plenum braucht es dann ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit.

Die Absicht hinter der Gesetzesänderung war es, mit der Wahl im Bundestagsplenum dem Bundesverfassungsgericht mehr Bedeutung und demokratische Legitimation zu verschaffen.

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