Pläne von Justizministerin Hubig Voyeuristische Aufnahmen sollen strafbar werden
Stand: 07.11.2025 18:00 Uhr
Unerwünschte sexualisierte Fotos oder Videos könnten künftig unter Strafe gestellt werden. Justizministerin Hubig will bis Anfang 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen – obwohl bislang nicht alle Länder zustimmen.
Wer voyeuristische Fotos oder Videos von anderen macht, könnte sich künftig strafbar machen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz vorlegen, das entsprechende sexualisierte Aufnahmen unter Strafe stellt. „Der Rechtsstaat muss mehr tun, um Menschen vor Gewalt zu schützen“, sagte die SPD-Politikerin nach der Justizministerkonferenz in Leipzig. Von den Ressortchefs der Länder bekam Hubig allerdings keinen vollen Rückenwind – sie konnten sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
Konkret geht es um Aufnahmen, bei denen zielgerichtet etwa der bekleidete Po einer Frau gefilmt oder fotografiert werde, um sich daran gegebenenfalls sexuell zu erregen. Der Fall von Yanni Gentsch, die in Köln bei ihrer Jogging-Runde gefilmt wurde, hatte für Aufsehen gesorgt. Die junge Frau hatte eine Petition gestartet, damit solche Handlungen strafbar werden.
Justizminister der Länder uneinig
Einen entsprechenden Antrag zur Verschärfung des Sexualstrafrechts hatten Nordrhein-Westfalen und Hamburg eingebracht. Einigen konnten sie sich jedoch nicht, Bedenken kamen von der Unionsseite.
Zwar seien sich alle einig, dass ein solches Verhalten vollkommen inakzeptabel sei, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. „Ich verurteile diese Belästigung von Frauen“, sagte die CDU-Politikerin. Aber das Strafrecht sei keine „Super-Moral-Instanz“ und dürfe nicht durch immer neue Sondertatbestände zersplittert werden.
Hubig: Abgrenzung nicht einfach
Hubig will dennoch einen Gesetzentwurf vorlegen. „Wir tüfteln an der Norm, weil es nicht einfach ist, soziales Verhalten von strafwürdigem Verhalten abzugrenzen“, sagte sie. Es gehe um Verhalten, durch das Frauen erheblich beeinträchtigt würden, Angst hätten und ihr Verhalten änderten, sagte Hubig. Die Gesellschaft müsse „klare Stoppschilder“ aufstellen. Klar sei aus ihrer Sicht aber: Landschaftsfotos, auf denen zufällig eine Joggerin mit abgelichtet worden sei, sollten nicht strafbar werden. „Wir wollen nicht die Sittenpolizei sein.“
„Wir sehen einfach, dass die sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum zunimmt und für viele Frauen und zum Teil für Männer ein echtes Problem geworden ist“, sagte Hubig im Deutschlandfunk. Frauen sollten sich frei bewegen können.
Eine konsequente Strafverfolgung wollen die Justizministerinnen und -minister bei sogenannten Vergewaltiger-Netzwerken erreichen. Bislang ist der Besitz und die Verbreitung von Vergewaltigungsvideos Erwachsener in Deutschland straflos. Es geht um Aufnahmen, in denen zu sehen ist, wie Frauen betäubt und vergewaltigt werden. Teilweise würden die Filme millionenfach im Netz heruntergeladen, hieß es während der Konferenz. Bestehende Strafbarkeitslücken bei dieser Thematik müssten nun schnellstmöglich geprüft und geschlossen werden, hieß es.
Bund und Länder wollen Digitalisierung der Justiz verbessern
Neben der Debatte über Voyeurismus sprachen die Ressortchefs auch über die Digitalisierung der Justiz. Der Bund werde dafür von 2027 bis 2029 jährlich 70 Millionen Euro zur Verfügung stellen, kündigte die Bundesjustizministerin an. Das Geld soll aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Das Geld soll unter anderem in das Justizportal, das zivilgerichtliche Online-Verfahren und die digitale Rechtsantragsstelle fließen. Die Digitalisierung soll eine von drei Säulen des neuen „Pakts für den Rechtsstaat“ bilden, den Bund und Länder schließen wollen.
Abschiebungen in EU-Staaten
Weitere Beschlüsse betreffen Drohnenflüge mit Spionageverdacht, die künftig als neuer Straftatbestand eingeführt werden sollen und das Asylgesetz. Asylbewerber sollen schneller als bisher in andere EU-Staaten abgeschoben werden können. Das Asylgesetz solle so geändert werden, dass Klagen gegen eine drohende Abschiebung nach Zielstaaten bei einigen Gerichten zusammengefasst werden.
Die Ressortchefs verständigten sich außerdem darauf, dass eine Anhörung in der Abschiebehaft auch per Video erlaubt werden soll.










