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Gesetzeslage in Deutschland Wie ist Beihilfe zum Suizid rechtlich geregelt?
Stand: 18.11.2025 13:31 Uhr
Nach dem Tod der Kessler-Zwillinge ist das Thema des assistierten Suizids wieder in die Öffentlichkeit gerückt. Doch was bedeutet Beihilfe zum Suizid und wie ist sie rechtlich geregelt? Ein Überblick.
Wie ist die Rechtslage?
Die allgemeine Rechtslage in Deutschland lautet: Einer anderen Person beim Suizid zu helfen, ist nicht strafbar. Es geht zum Beispiel um folgende Situation: Jemand entscheidet sich, eigenverantwortlich und nach seinem freien Willen aus dem Leben zu scheiden. Eine andere Person stellt diesem Menschen ein tödliches Medikament zur Verfügung. Das kann ein Vertreter eines Sterbehilfevereins sein, ein Arzt, oder jemand anderes. Der Mensch, der sterben möchte, nimmt das Medikament selbst ein und stirbt daran.
Nicht erlaubt wäre, wenn jemand einer sterbewilligen Person ein tödliches Medikament aktiv einflößt. Das wäre aktive Sterbehilfe, und die ist strafbar.
Was hat das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden?
Die Basis der geltenden Rechtslage ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Der Gesetzgeber hatte einen Paragrafen eingeführt, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellte. Dagegen hatten aber mehrere kranke Menschen geklagt – mit dem Argument: Wenn ich keine Hilfe bekommen kann, hindert mich das daran, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden, wenn ich irgendwann nicht mehr leben möchte.
Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil entschieden: Ja, es gibt ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Und hat den Paragrafen gekippt. Die Folge ist seitdem: Hilfe beim Suizid ist nicht strafbar. Andreas Voßkuhle, damaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte bei der Urteilsverkündung mit Bezug auf die betroffenen Menschen wörtlich:
Wir mögen seinen Beschluss bedauern. Wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen. Wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.
Könnte die Politik Einschränkungen machen?
Der Gesetzgeber könnte nicht einfach entscheiden, ein Verbot genau wie vorher wieder einzuführen. Da steht das Urteil aus Karlsruhe entgegen.
Aber: Das Gericht hat ausdrücklich gesagt, die Politik könnte per Gesetz bestimmte Rahmenbedingungen für die Hilfe beim Suizid aufstellen. Zum Beispiel, dass Betroffene zwingend ein Beratungsgespräch führen müssen, bevor sie Hilfe beim Suizid in Anspruch nehmen. So ähnlich wie vor einem Schwangerschaftsabbruch.
Es gab im Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode auch mehrere Initiativen, solche gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuführen. Man konnte sich aber nicht auf einen der Vorschläge aus unterschiedlichen Parteien einigen. Es ist auf jeden Fall ein sehr sensibles Thema.
Hilfe bei Suizid-Gedanken
Sollten Sie selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. Bei der anonymen Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner.
Telefonnummern der Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 www.telefonseelsorge.de
Telefonberatung für Kinder und Jugendliche: 116 111 – www.nummergegenkummer.de









