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Stand: 20.11.2025 21:02 Uhr
US-Präsident Trump hat das Gesetz zur Veröffentlichung der Akten zum Fall Epstein unterzeichnet. 30 Tage hat das US-Justizministerium nun Zeit, die Ermittlungsakten freizugeben. Doch was ist von der Freigabe zu erwarten? Die wichtigsten Fragen im Überblick.
- Was ist die Ausgangslage?
- Was genau schreibt das Gesetz vor?
- Welche Hoffnungen sind mit der Freigabe verbunden?
- Wird der Epstein-Skandal nun komplett aufgedeckt?
- Was befürchten die Befürworter der Freigabe genau?
- Welche Namen könnten genannt werden?
- Was steht für Trump auf dem Spiel?
- Könnte Trump trotzdem Einfluss nehmen?
Was ist die Ausgangslage?
Er hatte sich lange gewehrt, nun musste sich US-Präsident Donald Trump dem Druck beugen: Der Republikaner unterschrieb ein Gesetz zur Freigabe von Ermittlungsakten zum Fall des gestorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein. Zuvor hatten das Repräsentantenhaus und der Senat den Gesetzentwurf gebilligt.
Der Multimillionär hatte über Jahre einen Missbrauchsring betrieben. Viele junge Frauen, darunter Minderjährige, waren Opfer. Epstein verging sich auch selbst an ihnen. Jahrelang hatten Überlebende des systematischen Missbrauchs eine öffentliche Aufarbeitung des Skandals gefordert.
Was genau schreibt das Gesetz vor?
Die Vorlage verpflichtet Justizministerin Pam Bondi dazu, im Wesentlichen alles offenzulegen, was das Ministerium im Rahmen verschiedener Ermittlungsverfahren an Wissen zusammengetragen hat. Dafür hat das Justizministerium nun 30 Tage Zeit. Die Veröffentlichung müsste also bis spätestens Mitte Dezember passieren.
Im Fokus stehen Unterlagen des US-Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft und der Bundespolizei FBI, die die Ermittlungen gegen Epstein dokumentieren und Informationen zu seiner Haft enthalten. Die Akten, die freigegeben werden müssen, betreffen auch Epsteins langjährige Partnerin und Mittäterin Ghislaine Maxwell, die eine 20-jährige Haftstrafe absitzt, weil sie ihrem Freund die Opfer zuführte.
Teil der Unterlagen sind auch die Flugprotokolle des Privatjets Epsteins mit Passagierlisten. Dokumente zu Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und staatlichen Stellen, die möglicherweise Verbindungen zu Epstein hatten, sollen ebenfalls freigegeben werden.
Zudem soll das Ministerium die interne Kommunikation zu Epstein, seinen Komplizen und seinem Tod im Jahr 2019 offenlegen. Damals hatte Epstein auf weitere Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs und Menschenhandels mit Dutzenden minderjährigen Mädchen gewartet. Die US-Behörden werteten seinen Tod als Suizid. Einem Bundesrichter zufolge umfasst der Aktenberg etwa 100.000 Dokumentenseiten.
Welche Hoffnungen sind mit der Freigabe verbunden?
Opfer und Politiker erhoffen sich durch die Veröffentlichung mehr Antworten und Erkenntnisse über den systematischen Missbrauch. Einige der Opfer versuchen seit Langem, Menschen zu benennen, die sie für mitschuldig oder beteiligt halten. Viele fürchten jedoch Klagen der von ihnen Beschuldigten.
Der republikanische Repräsentantenhausabgeordnete Thomas Massie will, dass das FBI seine Berichte über die Befragung von Opfern veröffentlicht, die üblicherweise ungeprüfte Informationen enthalten. Zusammen mit seiner Parteikollegin Marjorie Taylor Greene, die durch ihre Kritik an Trumps Umgang mit der Epstein-Affäre beim Präsidenten in Ungnade gefallen ist, hat er angeboten, die Namen von Beschuldigten in der Kongresskammer zu verlesen, wodurch ihre Äußerungen vor rechtlichen Konsequenzen geschützt wären.
„Wir brauchen Namen“, sagt Massie. „Ich will jeden einzelnen Namen veröffentlicht sehen, so dass diese Frauen nicht mehr in Angst und Einschüchterung leben müssen“, kündigte Taylor Greene an. Neben mehr Transparenz dürfte es den Opfern vor allem darum gehen, endlich ernst genommen zu werden.
Wird der Epstein-Skandal nun komplett aufgedeckt?
Kritiker bezweifeln das. Das Gesetz räumt dem Justizministerium ein, Ausnahmen bei der Veröffentlichung zu machen: So dürfen Informationen zurückgehalten oder geschwärzt werden, „wie beispielsweise personenbezogene Daten von Opfern und Materialien, die eine laufende Untersuchung des Bundes gefährden würden“.
Justizministerin Bondi kündigte bereits am Mittwoch bei einer Pressekonferenz an, man werde sich weiterhin „maximal transparent“ an das Gesetz halten, dabei aber den Schutz der Opfer sicherstellen. Auch Inhalte, die die nationale Sicherheit gefährden und als geheim eingestuft werden, müssen damit nicht veröffentlicht werden.
Über Materialien, die das Justizministerium zurückhält, soll es binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Epstein-Akten Rechenschaft ablegen. Das gilt auch für vorgenommene Schwärzungen.
Explizit untersagt ist, dass keine Unterlagen zurückgehalten werden dürfen, um Personen zu schonen. Schutz vor Peinlichkeiten und Reputationsschäden erkennt das Gesetz nicht als Gründe für Auslassungen an, auch nicht politische Sensibilität gegenüber Regierungsvertretern, Personen des öffentlichen Lebens oder ausländischen Würdenträgern.
Was befürchten die Befürworter der Freigabe genau?
Besonders der Punkt, das wegen laufender Ermittlungen Informationen zurückgehalten werden dürfen, bereitet einigen Befürwortern der Offenlegung Sorgen. Sie befürchten, das Ministerium könnte neue Ermittlungen zu in den Epstein-Akten genannten Personen eröffnen, um Akten weiter unter Verschluss zu halten.
Das Justizministerium hatte erst vor ein paar Tagen neue Ermittlungen veranlasst. Trump hatte zuvor das Justizministerium darum gebeten, Epsteins Verbindungen und Beziehungen unter anderem zum früheren US-Präsidenten Bill Clinton, ein Demokrat, anderen Personen und Firmen zu untersuchen. Das FBI hatte aber noch im Juli in einer Aktennotiz zum Fall Epstein geschrieben, es habe keine Beweise gefunden, die Ermittlungen gegen bislang nicht beschuldigte Personen rechtfertigten.
Welche Namen könnten genannt werden?
Es wird allgemein erwartet, dass zahlreiche Menschen in den Akten zu den seit mehr als einem Jahrzehnt laufenden Ermittlungen genannt werden, deren Namen bislang nicht in der Berichterstattung aufgetaucht sind. Gleichzeitig wächst die Sorge, dass allein die Nennung in Akten als Indiz für Schuld oder Mitschuld gewertet werden könnte.
Der Finanzier Epstein aus New York war über viele Jahre Teil der High Society und verkehrte mit Staats- und Regierungschefs, einflussreichen Politikern wie Bill Clinton, Wissenschaftlern und Milliardären. Die Enthüllungen über den Missbrauchsskandal brachten bereits den britischen Ex-Prinzen Andrew in Verruf, der Kontakt zu Epstein pflegte und jüngst seine Adelstitel abgeben musste.
Was steht für Trump auf dem Spiel?
Spekulationen über Trumps konkrete Verstrickungen in der Missbrauchsaffäre waren in der Vergangenheit immer wieder hochgekocht. Trump hatte in New York und als Nachbar in Palm Beach in Florida ab den 1990er-Jahren mit Epstein verkehrt. Videos und Fotos legen eine Freundschaft zwischen den beiden Männern nahe.
In jüngst veröffentlichten Dokumenten war auch eine E-Mail Epsteins an Trump. Dort schrieb Epstein, Trump habe „von den Mädchen gewusst“. Er habe außerdem „Stunden“ mit einem Missbrauchsopfer verbracht. Anfang September hatten die Demokraten eine Kopie eines angeblichen Geburtstagsgrußes ins Netz gestellt, den Trump vor mehr 20 Jahren an Epstein geschickt haben soll. Der Republikaner bestritt, Urheber des Schreibens zu sein.
Bisher konnte dem Präsidenten kein persönliches Fehlverhalten nachgewiesen werden. Trump bekräftigte kurz vor dem Kongressvotum, er habe „nichts mit Jeffrey Epstein zu tun“ gehabt. Der Präsident nannte die Epstein-Affäre in den vergangenen Monaten einen „Schwindel“ der Demokratischen Partei, die von seinen eigenen Erfolgen ablenken solle.
Könnte Trump trotzdem Einfluss nehmen?
In der Tat befürchten einige, dass das Justizministerium Verweise auf den Präsidenten entfernen könnte – nicht zuletzt, weil das Justizministerium mehrfach öffentlichem Druck von Trump nachgegeben hat und Forderungen gefolgt ist, was Zweifel an der Unabhängigkeit genährt hat.
Der demokratische Senator Richard Blumenthal sagte dem Sender CNN: „Ich habe keinerlei Vertrauen, dass dieses Justizministerium bei der Offenlegung dieser Akten unparteiisch oder fair sein wird.“ Umso wichtiger sei, dass der Kongress die Veröffentlichung parteiübergreifend überwache. „Das Justizministerium ist zu einer Waffe in Trumps Arsenal geworden.“
Kritiker sehen das Taktieren des Präsidenten mit Misstrauen: Die Veröffentlichung der Ermittlungsakten hätte erst den Gesetzgebungsprozess durchlaufen müssen, bemängeln sie. Trump hätte die Freigabe auch so anordnen können. Das hätte den Prozess erheblich beschleunigt und die Abstimmungen in beiden Kongresskammern – Repräsentantenhaus und Senat – überflüssig gemacht.









